Integrative Wirtschaftsethik

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Die Integrative Wirtschaftsethik zielt darauf, die dem ökonomischen Denken zugrunde liegenden normativen Annahmen aufzudecken und die immer mehr dominierende marktwirtschaftliche Sachlogik in eine ethische Konzeption lebensdienlichen Handelns einzubinden.

Die Integrative Wirtschaftsethik wurde von Peter Ulrich entwickelt, der von 1987 bis 2009 erster Inhaber des ältesten deutschsprachigen Lehrstuhls für Wirtschaftsethik und Gründungsdirektor des Instituts für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen war.

Als Grundlage für eine solche Position sieht Ulrich weder einen naturrechtlichen, noch einen religiös-metaphysischen Ansatz, sondern eine am Humanismus und am republikanischen Liberalismus ausgerichtete Vernunftethik. Mit Vernunftethik meint Ulrich „die rational verallgemeinerbare intersubjektive Reziprozität des Anspruchs auf die Achtung und Anerkennung aller Subjekte als in ihrer Würde und Subjektqualität „unantastbare“ Personen.“[1] Ausgehend von der Praxis der menschlichen Lebenswelt sieht Ulrich einen Aufstieg von der Goldenen Regel über den unbeteiligten Beobachter bei Adam Smith und den Kategorischen Imperativ bei Immanuel Kant bis hin zur Diskursethik von Karl-Otto Apel und Jürgen Habermas als die am besten ausgearbeitete (elaborierte) Form einer solchen Vernunftethik.

Aufgaben der Wirtschaftsethik

Als Aufgaben der Integrativen Wirtschaftsethik nennt Ulrich

  1. Kritik der „reinen“ ökonomischen Vernunft (Ökonomismuskritik)
  2. Bestimmung der sozialökonomischen Rationalität und der Gesichtspunkte lebensdienlichen Wirtschaftens
  3. Beschreibung des öffentlichen Diskurses als prinzipiellen „Ort“ der Moral sowie seiner institutionellen Orte.

Der kritische Ansatz soll zeigen, dass Normativität „nicht die „Kehrseite“ der ökonomischen Rationalität, sondern deren Fundament“ ist. (IWE 128) Es kommt darauf an, „sich gegen ökonomistische Verkürzungen und Zirkelschlüsse“ zu wenden, die dadurch entstehen, dass rein ökonomische Rationalitätskonzepte einen Abbruch der Reflexion auf ihre innere Normativität darstellen. Ökonomismus bedeute „die Verselbständigung, Verabsolutierung und normative Überhöhung ökonomischer Gesichtspunkte“. (IWE 17; 137-139) Wohlverstandene ökonomische Vernunft wird so zum „erklärten Abschied vom Ökonomismus innerhalb der ökonomischen Theorie auf philosophischen Wegen.“[2]

Ein rationaler Umgang mit der Knappheit von Ressourcen und Gütern bedarf zugleich einer legitimen, d. h. für alle Beteiligten und Betroffenen vertretbaren Lösung der damit stets verbundenen sozialen Konflikte. „Die unbedingte moralische Grundforderung, die als normative Bedingung allen vernünftigen Handelns Geltung beansprucht, ist die der Legitimität“. (IWE 130) Es geht demnach darum, „die Frage nach effizientem Wirtschaften in die Frage nach der rationalen Gestaltung der sozialen Beziehungen unter allen Beteiligten und Betroffenen“ einzubetten. Das so verstandene ökonomische Grundproblem[3] oder die lebenspraktische Grundfrage vernünftigen Wirtschaftens lautet nach Ulrich stets, „effizient für wen konkret?“ eine Handlung sei und für welche Betroffenen womöglich nicht. (IWE 132) Denn es gibt gemäß Ulrich (IWE 138) keinen ethisch neutralen, für alle Betroffenen gleichermaßen vorteilhaften und insofern unparteilichen, rein ökonomischen Standpunkt volkswirtschaftlicher Effizienz. Ulrich beruft sich in diesem zentralen Punkt seiner Ökonomismuskritik u. a. auf den Wirtschaftsnobelpreisträger Gunnar Myrdal[4] und auf den Begründer des Kritischen Rationalismus, Hans Albert[5]. Als Konsequenz aus dieser „ökonomismuskritischen Pointe der integrativen Wirtschaftsethik“[6] postuliert er eine regulative Idee sozialökonomischer Rationalität auf diskursethischer Basis:

„Als sozialökonomisch rational kann jede Handlung oder jede Institution gelten, die freie und mündige Bürger in der vernunftgeleiteten Verständigung unter allen Betroffenen als legitime Form der Wertschöpfung bestimmt haben (könnten).“ (IWE 132)

Nur eine Wirtschaftsethik, die dieser sozialökonomischen Rationalität folgt, kann nach Ulrich für sich in Anspruch nehmen, den moralischen Standpunkt (moral point of view) angemessen zur Geltung zu bringen. Die Integrative Wirtschaftsethik tritt einem in der Neoklassik verselbständigten ökonomischen Kalkül mit der Frage nach dem Zweck und dem Anspruch der Lebensdienlichkeit wirtschaftlichen Handelns entgegen. Ulrich unterscheidet drei Grundtypen wirtschaftsethischer Theorien (IWE 135):

  1. Korrektive Wirtschaftsethik ist eine Form der angewandten Ethik, die von gegebenen Anwendungsbedingungen ausgeht und sich auf die Eingrenzung von ökonomischer Sachlogik durch Ethik beschränkt.
  2. Funktionalistische Wirtschaftsethik nimmt ihren Ausgangspunkt in der ökonomischen Rationalität und fragt nach der Nützlichkeit der Moral für das (ökonomisch verstandene) Gemeinwohl.
  3. Integrative Wirtschaftsethik will im normativen Diskurs die legitimen Grundlagen des Wirtschaftens bestimmen und weist damit der Ethik die Aufgabe eines Unterbaus für das Wirtschaften zu.

Ulrich wendet sich gegen die Unterwerfung von Wirtschaftsethik unter eine ihr von außen vorgegebene, vermeintlich oder tatsächlich zwanghafte marktwirtschaftliche System- oder Sachlogik:

„Im Namen der „reinen“ ökonomischen Sachlogik werden nicht etwa ethisch neutrale oder „wertfreie“, sondern sehr wohl schon normative Positionen vertreten: Das Normative steckt immer schon in der ökonomischen Ratio drin – es kann ihr nicht als etwas von ihr Äußerliches oder Sachfremdes hinzugefügt werden. Es wäre daher ein Grundlagenirrtum zu meinen, Wirtschaftsethik sei einfach „angewandte“ Ethik für die zuvor von Normativität unberührte Domäne des Wirtschaftens. Vielmehr ist sie, als Vernunftethik des Wirtschaftens begriffen, im Ansatz und Kern eine philosophisch-ethische Kritik der „reinen“ ökonomischen Vernunft oder dessen, was dafür gehalten wird.“[7]

Sachzwänge entstehen für Ulrich erst, wenn man sich entschieden hat, einer bestimmten Maximierungslogik (Nutzen- oder Gewinnmaximierung) zu folgen. Gewinnstreben unterliegt menschlichen Entscheidungen, so dass auch die moralische Selbstbegrenzung möglich und in einem zu bestimmenden Maß zumutbar ist. Dem ethischen Erfordernis der Verantwortbarkeit wirtschaftlichen Handelns gegenüber allen Betroffenen korrespondiert das reziproke Erfordernis der Zumutbarkeit deren Ansprüche gegenüber dem verantwortlichen Akteur. Für den fairen Ausgleich ist nach Ulrich ein „Legitimations- und Zumutbarkeitsdiskurs“ (IWE 106) geboten:

„Falls wir im praktizierten oder vorgestellten Diskurs mit den unmittelbar Betroffenen zum Schluss kommen, dass unsere Zweckwahl uns „zwingen“ würde, Dinge zu tun, die wir unter moralischen Gesichtspunkten anderen Menschen gegenüber nicht gutheißen könnten, so sollten wir unsere moralische Pflicht darin erkennen, das fragliche wirtschaftliche Tun zu unterlassen und unsere wirtschaftliche Selbstbehauptung auf andere Weise anzustreben.“ (IWE 171)

Das Konzept einer lebensdienlichen Ökonomie

Ulrich verweist darauf, dass von Aristoteles bis hin zu Adam Smith die Einbeziehung des Wirtschaftens in eine natürliche Ordnung als selbstverständlich angesehen wurde. (IWE Kap. 5.1, hier 179) Erst die Verselbständigung der Ökonomie in der Neoklassik – gestützt durch den klassischen (Wirtschafts-)Liberalismus des 19. Jahrhunderts, der sich später im 20. Jahrhundert zum teils marktradikalen Neoliberalismus angelsächsischer Prägung entwickelt hat – habe zur Verkürzung auf eine rein ökonomische Rationalität geführt. Hierdurch ist eine normative Überhöhung der Doktrin des „freien Marktes“ entstanden, die vor allem im Interesse der besitzenden Bürger steht. In der Ethik hat sich dies im Utilitarismus niedergeschlagen, der in seiner Ausrichtung auf die soziale Gesamtnutzenmaximierung eher indifferent war hinsichtlich der Verteilungsfrage[8] und sich daher als „Ideologie des Kapitalismus“[9] anbot. (IWE Kap. 5.2, hier 191ff) Wirtschaftsethik soll nach Ulrich diese Zusammenhänge, auch die darauf beruhende „Wachstumsideologie“ (IWE 192), umfassend ausleuchten und nicht als bloßes Korrektiv für Marktversagen aufgefasst werden, das nur punktuell und erst dann zum Zuge kommt, wenn Marktversagen zu Aufsehen und Skandalen führt.

Die ethische Integration des wirtschaftlichen Handelns verlangt nach Ulrich zunächst die Klärung der Sinnfrage (IWE Kap. 6) und der Legitimationsfrage (IWE Kap. 7). Mit der (teleologisch-ethischen) Sinnfrage wird untersucht, welche Form des Wirtschaftens dem Menschen zuträglich ist, um ein gutes Leben führen zu können. Hier geht es um die Wertvorstellungen, an denen sich ein subjektiv sinnvoller Lebensentwurf orientiert. Die (deontologisch-ethische) Frage der Legitimation richtet sich auf die Form des Zusammenlebens, die sich in den sozialen Regeln einer wohlgeordneten Gesellschaft niederschlägt und auch den nachfolgenden Generationen ein gutes Leben erlaubt. Lebensdienliches (d. h. sinnvolles und zugleich legitimes) Wirtschaften bedeutet zusammengefasst, zu klären, für wen konkret welche Art der „Wertschöpfung“ gut ist. (IWE 217-220)

Ulrich diskutiert die anzustrebende Ordnung einer lebensdienlichen Wirtschaft anhand verschiedener Gerechtigkeitskonzeptionen, die von einem radikalen ökonomischen Liberalismus (Buchanan) über den politischen Liberalismus (Rawls) bis hin zum Kommunitarismus (Sandel) reichen. Der ökonomische Liberalismus beruht für ihn auf einem Hobbesianischen Egoismus, der die Perspektive des Sozialen auf die „normative Logik des Vorteilstausches“ (IWE 196ff.) verkürzt. Diese Form des Liberalismus setzt vor allem auf negative Freiheiten. Aufgrund des Schleiers des Nichtwissens und der Ausblendung individueller Interessen im Gedankenmodell von Rawls sieht Ulrich auch bei diesem den Vorrang des ökonomischen Prinzips, auch wenn durch die Grundsätze der Chancengerechtigkeit und der besonderen Berücksichtigung der am schlechtesten Gestellten der individualistische Egoismus begrenzt wird. (IWE 264ff.) Im Kommunitarismus sieht Ulrich hingegen eine Überbetonung der Wertegemeinschaft, die die Tendenz zum Konformismus beinhaltet. (IWE 315f,)

Gegen diese Theorien setzt Ulrich sein Ideal eines „republikanischen Liberalismus“, der auf die größtmögliche reale Bürgerfreiheit für alle zielt (Bürgerliberalismus).[10] Zur Kennzeichnung seiner Vorstellung greift er in Anlehnung an Kant[11] auf die Unterscheidung zwischen Citoyen und Bourgeois zurück. Der Bourgeois orientiert sich vor allem an seinem Besitz („Ich habe Privateigentum, also bin ich“), während der Citoyen seine Identität aus der aktiven Teilhabe an einer Bürgergesellschaft zieht („Ich partizipiere an der res publica, also bin ich“) (IWE Tabelle 321). Freiheit in einer partizipatorischen und deliberativen Bürgergesellschaft ist vor allem auch positive Freiheit (Freiheit zu etwas). Dies beinhaltet nach Ulrich (IWE 280-281):

  1. Gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe in Hinblick auf Bürgerrechte und Bürgerpflichten (Umfassender Bürgerstatus)
  2. Möglichkeit der basisdemokratischen Selbstorganisation (Gesellschaft als Netzwerk egalitärer Bürgervereinigungen)
  3. Umfassende Chancengleichheit und reale Autonomie (Zivilisierung des Marktes ebenso wie die des Staates)

Ulrich prüft, ob dieser Anspruch durch das Konzept der Befriedigung der Grundbedürfnisse (basic needs) erfüllt wird, und kommt mit Johan Galtung[12] zu dem Schluss, dass dieses nicht kompatibel ist mit verallgemeinerungsfähigen Grundrechten. (IWE 285f.) Positive Impulse sieht Ulrich hingegen in der entwicklungspolitischen Diskussion, insbesondere in der Dependenztheorie[13] und in der Befreiungspädagogik von Paulo Freire[14].

Ein umfassendes Konzept zur Gestaltung einer lebensdienlichen Wirtschaft sieht Ulrich schließlich im Ansatz der Verwirklichungschancen von Amartya Sen, der darauf ausgerichtet ist, jene substanziellen Freiheiten und Grundfähigkeiten zu bestimmen, die es ermöglichen, ein mit Gründen erstrebtes Leben zu führen.

„Der Berechtigungs- und Fähigkeitenansatz weist in seiner sozialökonomischen Lebensnähe und humanen Essenzialität auf die Überlegungen zu einer „Ökonomie der Lebensfülle“ im Kontext der Sinnfrage des Wirtschaftens zurück (Kapitel 6) und macht damit auch die nötige Doppelrichtung sozialökonomischer Grundrechte deutlich: zum einen geht es um die Berechtigung und Befähigung aller Menschen zur chancengleichen Integration in den marktwirtschaftlichen Produktions- und Konsumptionsprozess, zum anderen aber zugleich um ihre Berechtigung und Befähigung zur (partiellen) Emanzipation aus den Funktionszwängen des ökonomischen Systems.“ (IWE 289)

Ähnlich wie Martha Nussbaum stellt Ulrich einen (heuristischen) Katalog der Grundfähigkeiten auf, der aus seiner Sicht grundrechtswürdige Handlungsfähigkeiten eingegrenzt auf den Bereich der Wirtschaft darstellt (IWE 291–292):

  • „die Fähigkeit, die eigenen Lebenszusammenhänge zu verstehen und sich im Leben orientieren zu können (Recht auf Erziehung und Bildung);
  • die Fähigkeit, die eigene Persönlichkeit, Selbstbewusstsein und Selbstachtung entwickeln und in der Arbeitswelt zur Geltung bringen zu können (Recht auf unverletzliche Identität und angemessene Partizipation an Entscheidungsprozessen auch im Wirtschaftsleben);
  • die Fähigkeit, soziale Zugehörigkeit zu entwickeln und als geachtete Person Beziehungen zu anderen Menschen pflegen zu können (Recht auf soziale Integration):
  • die Fähigkeit, seine Rechte wahrnehmen zu können, insbesondere im Falle unzumutbarer Einwirkungen oder Übergriffe anderer (Recht auf Rechtsschutz und fairen Prozess);
  • die Fähigkeit, eine Familie gründen und unterhalten zu können (Recht auf Partnerschaft, Ehe, Kinder sowie auf angemessene soziale Unterstützung für Familien):
  • die Fähigkeit, als mündiger Bürger an der gesellschaftlichen Kommunikation und an der demokratischenPolitik partizipieren zu können (Recht auf Teilnahme an der öffentlichen Kommunikation);
  • die Fähigkeit, seine wirtschaftliche Existenz, wenn immer möglich aus eigener Kraft sichern zu können (Recht auf Berufsbildung, Recht auf Arbeit, faire Arbeitsbedingungen und angemessenen Lohn, aber auch Recht auf selbständiges Unternehmertum und Privateigentum, einschließlich das Recht auf angemessenen Investitionskredit, insbesondere Mikrokredit);
  • die Fähigkeit, auch in wirtschaftlichen Notlagen ein menschenwürdiges Leben in Selbstachtung führen zu können (Recht auf Existenzsicherung und soziale Betreuung).“

Die Ebenen der Wirtschaftsethik

Die Umsetzung der integrativen Wirtschaftsethik muss nach Ulrich auf allen Handlungsebenen erfolgen. „Orte“ der Moral sind die Individualethik (Mikroebene) ebenso wie die Gestaltung der Rahmenordnung (Makroebene) und das ethische Handeln von und in Unternehmen (Mesoebene).

Individualethik

Im Unterschied zu einem hobbesianischen Wirtschaftsliberalismus hält die integrative Wirtschaftsethik eine republikanische Bürgertugend mit Bürgersinn (Ralf Dahrendorf[15]) und zivilisiertem Gemeinsinn (Claus Offe[16]) in der freiheitlich-demokratischen Ordnung für unverzichtbar. (IWE 317ff.) Ein wesentlicher Ort der Moral ist die kritische Öffentlichkeit, an der verantwortliche Wirtschaftsbürger sich beteiligen. „Allein der öffentliche Vernunftgebrauch freier und mündiger Bürger kann denn auch in der Republik den kritischen Legitimationsdruck erzeugen, der die politischen Instanzen zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses statt bloss ihrer eigenen Sonderinteressen anhält.“ (IWE 333)

Ulrich definiert als formale „Minimalansprüche an die republikanische Bürgertugend“ (IWE 342):

  • „zum ersten eine grundsätzliche Reflexionsbereitschaft der Bürger bezüglich ihrer eigenen Präferenzen und Einstellungen, wozu eine gewisse selbstkritische Offenheit dahingehend gehört, diese u.U. aus Einsicht zu verändern;
  • zum zweiten die grundlegende Verständigungsbereitschaft hinsichtlich unparteilicher, fairer Grundsätze und Verfahrensregeln deliberativer Prozesse, wobei (...) der gute Wille geboten ist, von der Ausnutzung verfügbarer Machtpotentiale zur vorgängigen Interessendurchsetzung abzusehen;
  • zum dritten die Kompromissbereitschaft in Dissensbereichen, was (...) die dauerhafte wechselseitige Respektierung eingeschränkter Uneinigkeit voraussetzt;
  • zum vierten die Legitimationsbereitschaft, d.h. die Bereitschaft, das eigene ‚private‘ Handeln vorbehaltlos der Bedingung öffentlicher Legitimitätsprüfung zu unterstellen (...).“

Für Ulrich gehört die Orientierung am Gemeinwohl zum wirtschaftsbürgerlichen Selbstverständnis: „Kern der Legitimitätsthese ist wie dargelegt die vorbehaltlose Bereitschaft republikanisch gesinnter Wirtschaftsbürger, den im Rahmen des öffentlichen Vernunftgebrauchs (d.h. deliberativer Demokratie) bestimmten Grundsätzen und Regeln des gerechten Zusammenlebens in der Gemeinschaft den prinzipiellen Vorrang vor ihren nicht gegenüber jedermann vertretbaren (Sonder-)Interessen einzuräumen. Die unmittelbare Konsequenz daraus ist im persönlichen Handeln die moralische Pflicht zum Verzicht auf strikte private Eigennutzmaximierung.“ (IWE 347)

Kritische Konsumenten benötigen nach Ulrich allerdings „enorme innere Kraft, der Verführung durch die (..) allgegenwärtigen Güterangebote zu widerstehen und von ihren einen reflektierten, autonom begrenzten Gebrauch zu machen.“ (IWE 356) Ähnlich soll auch der kritische Kapitalanleger die „Bereitschaft zur Selbstbegrenzung des privaten Renditestrebens zugunsten der vorrangigen Berücksichtigung oder zumindest ergänzenden Mitberücksichtigung ethisch-praktischer Aspekte der Kapitalallokation“ aufbringen. (IWE 358)

Zusammenfassend und abmildernd weist Ulrich darauf hin, dass es für idealistische Ansprüche an den Einzelnen keine grenzenlose Verbindlichkeit gibt: „Wie weit das wirtschaftsbürgerliche Engagement in den skizzierten Dimensionen des Berufs- und Privatlebens konkret gehen soll, ist in einer freiheitlichen Gesellschaft im Prinzip der selbstverantwortlichen Entscheidung der mündigen Bürger überlassen.“ (IWE 359)

Ordnungsethik

Die ethische Beurteilung und Ausrichtung der gesellschaftlichen Rahmenordnung für das wirtschaftliche Handeln bezeichnet Ulrich als Ordnungsethik, für die er ein Primat vor der „Logik des Marktes“ fordert. Mit Wilhelm Röpke und Alexander Rüstow, den beiden Vordenkern des Ordoliberalismus, umfasse die ordnungspolitische Gestaltungsaufgabe die vorrangige „Vitalpolitik“[17] und die systematisch nachrangige Wettbewerbspolitik, die Ulrich instrumentell versteht: „Es geht um die Marktlenkung nach ethisch-praktischen Gesichtspunkten der Human-, Sozial- und Umweltverträglichkeit. Wo Marktlösungen als solche nicht das „menschenwürdige Leben fördern“, sondern ihm im Wege stehen, ist politische Marktbegrenzung angezeigt, auch wenn dies unter „rein“ ökonomischen Gesichtspunkten u. U. mit Effizienz- und Wohlstandsverlusten (für wen?) verbunden ist.“ (IWE 366) Die Beschränkung der Ordnungspolitik auf Wettbewerbspolitik, wie sie nach Ulrich den Neoliberalismus im heutigen angelsächsischen Sinn des Begriffs kennzeichnet, reiche nicht aus.[18] Denn effizienzorientierte Wettbewerbspolitik (Gewährleistung offener Märkte und wirksamen Wettbewerbs) sei zwar unverzichtbar, aber eben – jenseits der dargelegten Fiktion eines unparteilichen „nationalökonomischen Standpunkts“ (G. Myrdal) – nie verteilungsneutral und deshalb stets ethisch zu legitimieren. Produktion (Allokation) und Verteilung (Distribution) lassen sich aus wirtschaftsethischer Sicht nicht trennen, was auch Karl Homann, Begründer des moralökonomischen Ansatzes der Wirtschaftsethik, einräumt.[19] Selbst dem ordoliberalen Konzept der Sozialen Marktwirtschaft mangelt es nach Ulrich diesbezüglich an systematischer Klarheit und deshalb an der konsequent durchzuhaltenden „Nachrangigkeit des Ordnungskriteriums der Marktkonformität gegenüber den vorzugebenden vitalpolitischen Kriterien“ (IWE 382), woraus sich ihr zunehmendes Verblassen erklären lasse.[20]

Ulrich kritisiert darüber hinaus die Ablehnung demokratischer Elemente wie der Mitbestimmung durch die Ordoliberalen und bezeichnet dies als „Demokratiedefizit“; ordnungspolitische Willensbildungsprozesse seien gedanklich der kritischen Bürgerdebatte zu öffnen. (IWE 400) Dabei geht es um (IWE 401-409)

(a) die subjektiven Rechte aller Wirtschaftsbürger im Marktprozess:
Neben Eigentums-, Unternehmer-, Arbeitnehmer, Konsumenten- und Mieterrechten sieht Ulrich auch die Rechte der von externen Effekten betroffenen Bürger in Hinblick auf Informationen, Schutz und Klagemöglichkeiten. „Vom realpolitischen Status quo ausgehend wird es vor allem darum gehen, den politikwissenschaftlich kaum bestreitbaren Einfluss der Eigentumsverhältnisse auf die politisch-ökonomischen Kommunikationsverhältnisse bestmöglich zu neutralisieren, also kommunikationsverzerrende oder -schließende, aus Verfügungsrechten resultierende Macht im ordnungspolitischen Prozess zu eliminieren.“ (IWE 404)
(b) die in die einzelwirtschaftlichen Kalküle eingehenden Rechnungsnormen:
Hierunter versteht Ulrich einerseits staatliche Preisberechnungsnormen insbesondere zum Schutz schwächerer Parteien, etwa der Mieter im Wohnungsmarkt, und die Preisüberwachung gegen Monopolstrukturen; andererseits Zurechnungsnormen, insbesondere vitalpolitisch begründete Lenkungsabgaben oder -zuschüsse zur Verminderung gesellschaftlich unerwünschter bzw. Förderung erwünschter Konsum- oder Verhaltensmuster.
(c) die den Markt begrenzenden Randnormen:
Als Randnormen bezeichnet Ulrich Grenzwerte bei Emissionen oder Immissionen, Belastungen von Lebensmitteln und auch Minimallöhne und Maximalarbeitszeiten. Des Weiteren zählt er hierzu Zölle, beschränkte Ladenöffnungszeiten oder Sonntagsarbeit, von Qualitätsstandards abhängige Zulassungen oder Sicherheitsbestimmungen. Schließlich gehört in diesen Bereich die Festlegung öffentlicher und meritorischer Güter, deren Nutzung nicht von der Kaufkraft der Bürger abhängen soll (vor allem in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Kultur). „Im fairen Wettbewerb soll kein anderer Zwang als der des besseren Angebots zählen – aber es muss ja nicht überall im Leben Wettbewerb herrschen.“ (IWE 409)

Auch in Hinblick auf die Globalisierung kritisiert Ulrich den uneingeschränkten Standortwettbewerb zwischen den Volkswirtschaften. Aus Sicht der integrativen Wirtschaftsethik müssen zumindest innerhalb der großen regionalen Räume wie der EU, Asean, Nafta oder Mercusur vergleichbare Randnormen, Rechte und Rechnungsnormen geschaffen werden.

Unternehmensethik

Integrative Unternehmensethik beginnt nach Ulrich mit der Kritik des Gewinnprinzips, das für die deutsche Betriebswirtschaftslehre als methodische Prämisse geradezu identitätsbildend war.[21] Deshalb wurde ihm in der deutschsprachigen Unternehmensethik, namentlich von Horst Steinmann, zunächst weiterhin eine generelle „Richtigkeitsvermutung“ zugesprochen, die nur „im Einzelfall“ (Ausnahmefall) Unternehmensethik als „situatives Korrektiv“ verlange, und zwar nur hinsichtlich der „Frage, mit welchen Mitteln Gewinne gemacht werden“.[22] So wird jedoch das Ziel der Gewinnmaximierung als solches entproblematisiert. Dagegen gibt Ulrich Folgendes zu bedenken: „Strikte Gewinnmaximierung kann prinzipiell keine legitime unternehmerische Handlungsorientierung sein, denn sie bedeutet ja gerade, dass alle mit dem Gewinnstreben konfligierenden Wertgesichtspunkte bzw. Ansprüche diesem untergeordnet werden. Jeder Ansatz von Unternehmensethik, der die unternehmerische Erfolgs- oder Gewinnorientierung nicht kategorisch von einem Legitimationsvorbehalt abhängig macht, ist als ökonomistisch verkürzt zu begreifen: Legitimes Gewinnstreben ist stets moralisch begrenztes Gewinnstreben.“ (IWE 450)

Ulrich kritisiert auch die spezifischen Verkürzungen einer bloß karitativen Unternehmensethik, die nur die Gewinnverwendung, nicht aber die Voraussetzungen der Gewinnerzielung in den Blick nimmt (Spendenethik), sowie die instrumentalistische Unternehmensethik, die ethische Gesichtspunkte nur so weit gelten lässt, wie sie selbst noch als ein „Erfolgsfaktor“ der Gewinnerzielung dient. Allerdings ist solche „bedingte Ethik“ gar keine Ethik, sondern schlicht normales strategisches Management (IWE 451ff).

In der integrativen Unternehmensethik wird genau umgekehrt „die Lebensdienlichkeit der unternehmerischen Wertschöpfungsidee als die konstitutive ethische und funktionale Grundlage des Geschäftsmodells verstanden(..), wobei aber der kategorische Vorrang der begründenden Lebensdienlichkeit vor der betriebswirtschaftlichen Erfolgsträchtigkeit durchzuhalten ist.“ (IWE 467) Zur so begriffenen Geschäftsintegrität kommt nach Ulrich als zweite Stufe der Unternehmensethik die angemessene Übernahme branchen- und ordnungspolitischer Mitverantwortung hinzu: Unternehmen sollen sich durch Verbandsarbeit (oder im Fall großer Unternehmen u. U. auch direkt) aktiv für die Verbesserung der Rahmenbedingungen einsetzen. Dies ist vorrangig eine Frage der Einstellung: „Ohne republikanisch gesinnte Wirtschaftsbürger in den Führungsetagen der Unternehmen, die aus Gemeinsinn grundsätzlich bereit sind, den ethischen Prinzipien der Res publica den systematischen Vorrang vor ihren wirtschaftlichen Eigeninteressen einzuräumen, wird wohl weder die Ordnungs- noch die Unternehmensethik zur Praxis kommen.“ (IWE 472)

Ulrich betrachtet „die gesellschaftsrechtliche Privatautonomie privatwirtschaftlich verfasster Unternehmen als juristische Fiktion; faktisch sind vor allem größere Unternehmen längst zu quasi-öffentlichen Institutionen geworden: Ihre Eigentumsbasis ist zwar privat, aber ihre Wirkungszusammenhänge sind weitestgehend öffentlich relevant.“ (IWE 474) Deshalb haben Unternehmen sich im Konfliktfall einer öffentlichen Diskussion mit ihren Stakeholdern zu stellen. Dabei ist wiederum die instrumentalistische Verkürzung auf einen rein strategischen Umgang mit den Anspruchsgruppen zu vermeiden, wie er sich im Anschluss an Ed Freeman[23] etabliert hat: Nicht allein die Macht einer Gruppe, sondern in erster Linie die im Stakeholder-Dialog kritisch-normativ zu prüfende ethische Legitimität der erhobenen Ansprüche sollte maßgeblich sein (IWE 473ff.) Dabei erinnert Ulrich an das Kriterium der Zumutbarkeit als Grenze der Rechtfertigungspflicht der Unternehmensleitung gegenüber allen Stakeholder-Ansprüchen, auch jenen der kritischen Öffentlichkeit. In der Konsequenz ergibt sich gleichwohl ein Anspruch solcher (rasch zunehmenden) „Standards guter Unternehmensführung“[24], der über die bestehende Rechtsordnung hinausgeht und letztlich nach der Weiterentwicklung des Unternehmensrechts ruft: „Die vorherrschende Konzentration auf das Principal-Agent-Problem, also die strikte Ausrichtung des Managements (Agent) auf die Eigentümerinteressen (Principal), ist aus umfassender Sicht eher ein Teil des Problems als der Lösung. An diesem Punkt trennt sich die wirtschaftsethische Perspektive guter Unternehmensführung, die allen legitimen Stakeholder-Interessen gerecht werden will, von jener des Wirtschaftsrechts, die sich auf die gegebenen Normen des Gesellschafts- und insbesondere Aktienrechts beschränkt.“ (IWE 490f.)

Kritik an der Integrativen Wirtschaftsethik

Einer der ersten Kritiker Ulrichs ist Birger Priddat mit der Auffassung, dass die integrative Wirtschaftsethik weniger an Kant ausgerichtet, sondern eher eine Tugendethik im Sinne von Aristoteles sei, die mit der Diskursethik verknüpft werde. Daher habe man es „mit einer politischen Theorie der Bedürfnisdemokratie unter Auslassung des ökonomischen Problems zu tun.“[25]

Für Werner Lachmann liegt eines der wesentlichen Probleme in der Implementierung der integrativen Wirtschaftsethik, für die er entsprechende Vorschläge vermisst: „Es fällt auf, dass Ulrich alle praktischen Anwendungen scheut.“[26] Die Ursache hierfür sehen Steinmann/Löhr darin, dass im Konzept von Ulrich ein ökonomischer Maßstab zur Beurteilung des Handelns fehlt. „Da Ulrich nicht angibt, mit welchem oder wessen Anspruch der Dialog beginnen soll, muss man wohl von einem Reigen spontaner Vorschläge ohne Richtigkeitsvermutung an die Adresse der Unternehmen ausgehen. Solche Bemühungen bleiben dann aber im wahrsten Sinne des Wortes ‚ziellos‘.“[27]

Der Ökonom Joachim Weimann hält Ulrich eine Reflexion ohne genügendes Verständnis für die „normativen Grundlagen der ökonomischen Forschung“ vor.[28] Insbesondere hält er Ulrich vor, dass er die Frage von Allokation und Verteilung nicht sauber trennt, wenn er fordert, dass Menschen Ansprüche auf alternative Lebensentwürfe geltend machen dürfen. Denn auch diese konkurrieren um knappe Güter. Effizienz bedeute nicht, wie Ulrich behauptet, „die relative Maximierung des je privaten Vorteils“, sondern lediglich die Abwesenheit von Verschwendung. Aus dem Pareto-Kriterium folgt kein Sachzwang, sondern es handelt sich um die ethische Forderung, Verschwendung zu vermeiden. Die ökonomische Theorie entscheidet nicht über Verteilungsfragen, sondern liefert Informationen darüber, welche Verteilung wie effizient wirkt. Rationalität bedeutet nicht Egoismus, sondern kann genauso gut für altruistische Ziele eingesetzt werden. „Die Erkenntnis, dass Wettbewerbsmärkte unter der Voraussetzung strikt eigennützigen Verhaltens zu einer effizienten Ressourcenallokation führen, ist eine extrem wichtige Einsicht. Das aber bedeutet nicht, dass Eigennutzstreben als einziger legitimer Lebenszweck gerechtfertigt wird.“ (ebd.) Weimann hält Ulrich vor, dass er seine Argumentation an Problemen aufbaut, die in dieser Weise von niemandem vertreten werden: „Er schafft ein ideologisches Konstrukt, auf das sich trefflich einschlagen lässt, das nur leider nichts mit dem zu tun hat, was sich innerhalb der ökonomischen Disziplin abspielt.“ (ebd.)

Primärliteratur

Sekundärliteratur

Einzelnachweise

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