JWH-122
chemische Verbindung
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JWH-122 ist ein synthetisches Cannabinoidmimetikum,[2] das von John W. Huffman entwickelt wurde. Es ist ein methyliertes Analogon von JWH-018. Die Verbindung wurde als Wirkstoff in diversen Spice-artigen "Räuchermischungen" nachgewiesen.[3]
| Strukturformel | |||||||||||||||||||
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| Allgemeines | |||||||||||||||||||
| Name | JWH-122 | ||||||||||||||||||
| Andere Namen |
(4-Methyl-1-naphthyl)(1-pentyl-1H-indol-3-yl)methanon (IUPAC) | ||||||||||||||||||
| Summenformel | C25H25NO | ||||||||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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| Arzneistoffangaben | |||||||||||||||||||
| Wirkstoffklasse | |||||||||||||||||||
| Wirkmechanismus | |||||||||||||||||||
| Eigenschaften | |||||||||||||||||||
| Molare Masse | 355,472 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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| Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). | |||||||||||||||||||
Rechtslage
Deutschland
Mit Beschluss vom 6. Juli 2012[4] ist JWH-122 in Anlage II[5] des BtMG aufgenommen worden.
Österreich
JWH-122 unterliegt nicht dem österreichischen Suchtmittelgesetz. Jedoch wurde der Verkauf von „Räuchermischungen“ mit synthetischen Cannabinoiden seit 18. Dezember 2008 gemäß § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes unterbunden. Weiters unterliegt die Substanz seit dem 1. Februar 2012 dem „Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen“ (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG), sofern sie zum menschlichen Konsum bestimmt ist.