Kameralschuh

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Mit Kameralschuh wurde das Mainzer Längenmaß Fuß bezeichnet. Das Maß war der Werkschuh[1] oder der Wiesbadener Fuß mit 12 Zoll.[2]

Der Kameralschuh wurde auch beim Stecken, dem Mainzer Brennholzmaß, zur Größenfestlegung angewandt. Der Stecken war 4 ⅓ Kameralschuh breit und hoch und die Länge des Scheitholzes konnte 3, 3 ½ und 4 Schuh betragen.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

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