Karl Alfred Fehr

Schweizer Jurist, Verwaltungsrat und Politiker From Wikipedia, the free encyclopedia

Karl Alfred Fehr (* 5. August 1848 in Frauenfeld; † 10. November 1904 ebenda) war ein Schweizer Jurist, Verwaltungsrat und Politiker.

Leben

Familie

Fehr entstammte der Familie Fehr,[1] einer der ältesten und angesehensten Bürgerfamilien der thurgauischen Hauptstadt Frauenfeld, und wurde als Sohn von Karl Fehr geboren, der als Besitzer einer Rotfärberei und Gemeindeammann tätig war.

1881 heiratete er Aline († 30. Januar 1955 in Frauenfeld)[2], die Tochter des Bahnhofinspektors Karl Merkle und Nichte der bekannten Schweizer Persönlichkeiten Johann Konrad Kern und Gustav Merkle (1822–1907)[3].

Sein Enkel war der Zahnmediziner sowie Philanthrop Max Schatzmann.

Ausbildung

Fehr erhielt seine erste Ausbildung in den Stadtschulen von Frauenfeld und am Gymnasium der Kantonsschule Frauenfeld.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften und der Nationalökonomie zwischen 1868 und 1871 an den Universitäten Zürich,[4] Heidelberg, München und Berlin. 1871 promovierte er in Heidelberg zum Doktor beider Rechte. Im Anschluss daran verbrachte er 1871/1872 Studienjahre an der École de droit an der Universität Paris und absolvierte ein Volontariat bei der Schweizer Botschaft.

Politische und juristische Karriere

Nach Erhalt des thurgauischen Anwaltspatents 1872 eröffnete Fehr eine Anwaltspraxis in Frauenfeld, gab diese jedoch zugunsten einer Ämterlaufbahn auf. Von 1874 bis 1880 wirkte er als Bezirksrat von Frauenfeld und von 1875 bis 1880 Vizestatthalter. Besondere Bedeutung erlangte seine Tätigkeit als Kantonsrat zwischen 1875 und 1904, ein Amt, das er dreimal (1889/1890, 1892/1898 und 1898/1899) als Präsident leitete. Seit 1883 gehörte er der Gesetzgebungskommission, seit 1884 zuerst als Ersatzmann und seit 1890 als Mitglied der Petitionskommission, sowie wiederholt der Budget- und der Rechenschaftsberichtskommission und zahlreichen Spezialkommissionen an.

Seine politische Laufbahn vollendete er, als Nachfolger des verstorbenen Johann Jakob Schümperlin (1832–1889)[5], mit der Wahl zum freisinnigen Nationalrat vom 25. November 1889 bis zu seinem Tod.

1880 war Fehr Mitglied des Thurgauer Zentralkomitees gegen eine erneute Bundesreform.

Fehr war von 1876 bis 1880 Schreiber des Bezirksgerichts Gottlieben. Von 1880 bis 1904 war er Mitglied des Obergerichts des Kantons Thurgau, zunächst als Schreiber und ab 1889[6], nach dem Tod des befreundeten Johannes Altwegg, als Präsident; dazu war er Präsident der Rekurskommission sowie der Kriminalkammer. 1897 wurde er zum Ersatzmann des Schweizer Bundesgerichts ernannt. Darüber hinaus wirkte er als Mitglied[7] der Expertenkommission für einen Vorentwurf zum Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB).

Er pflegte Freundschaften mit Carl Hilty, Adolf Germann, Jakob Huldreich Bachmann und Hans Schatzmann.

Militärischer Werdegang

Im Militärwesen diente Fehr zuerst als Infanterieoffizier, als welcher er im Februar 1878 zum Hauptmann beim Bataillon 75 befördert wurde; seit 1884 war er als Hauptmann im Justizstab und Ersatzmann des kantonalen Kriegsgerichtes und 1890 als Auditor des Kriegsgerichtes der Vll. Division. Am 7. April 1891 erfolgte seine Beförderung zum Major und zum Grossrichter der VII. Division und am 19. Januar 1900 wurde zum Oberstleutenant befördert.

Weitere Funktionen

Ab 1895 war Fehr Präsident des Verwaltungsrates der Bürgergemeinde Frauenfeld und präsidierte zudem die dortige Schulkommission. Parallel dazu wirkte er über einen längeren Zeitraum als Mitglied und Vizepräsident in der Vorsteherschaft der Mädchensekundarschule.

Er engagierte sich für den Doppelspur-Ausbau der Eisenbahnlinie Winterthur–Romanshorn (siehe Thurtallinie). Zudem hielt er verschiedene Verwaltungsratsmandate inne, darunter beim Gaswerk Frauenfeld, der Thurgauischen Hypothekenbank und der Nordostbahn[8]. Nach der Eisenbahnverstaatlichung wurde er im August 1900 vom Bundesrat zum Mitglied des Kreiseisenbahnrates IV ernannt.

Er war auch Mitglied mehrerer Vereine und Organisationen unter anderem der Direktionskommission der kantonalen Gemeinnützigen Gesellschaft, deren Vizepräsident er während einer Reihe von Jahren war, ebenso im Vorstand des kantonalen Historischen Vereins und des Schweizerischen Landwirtschaftlichen Vereins.

Schriften (Auswahl)

  • Karl Alfred Fehr, Johann Ulrich Nabholz: Thurgauisches Landrecht: allgemeine Bestimmungen. In: Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte. Band 27, 1887, S. 1–135 (Digitalisat).

Literatur

Einzelnachweise

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