Kestrich

Ortsteil von Feldatal From Wikipedia, the free encyclopedia

Kestrich ist ein Ortsteil von Feldatal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Schnelle Fakten Gemeinde Feldatal ...
Kestrich
Gemeinde Feldatal
Koordinaten: 50° 39′ N,  11′ O
Höhe: 324 (320–374) m
Fläche: 4,87 km²[1]
Einwohner: 271 (31. Dez. 2017)[2]
Bevölkerungsdichte: 56 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36325
Vorwahl: 06637
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Geographie

Kestrich liegt am Vogelsberg im Naturpark „Hoher Vogelsberg“. Durch den Ort führt die Landesstraße 3071. Die Bebauungen von Kestrich und dem nordwestlich gelegenen Groß-Felda gehen ineinander über.

Ortsgeschichte

Evangelische Kirche in Kestrich

Mittelalter

Die schriftliche Ersterwähnung der Siedlung datiert in der Zeit zwischen 813 und 817. Diese findet sich in einer Grenzbeschreibung in dem Codex Eberhardi. Dort heißt es: „Dedicatio et terminatio ecclesie in Cella (Einweihung und Fertigstellung der Kirche zu Zell .... inde ad chisteriche ... (von dort nach Kestrich)...)“[3] Die Quelle weist Kestrich als ursprünglich fuldischen Besitz aus.

In einer Kaiserurkunde aus der Zeit von Otto II. wird „Kestriche“ 977 erwähnt.[4]

Johann von Petershain und Alheid, seine eheliche Hausfrau, verkauften am 24. Oktober 1349 den dritten Teil des Hofes zu Selnrode, an dem Peter von Kestrich zwei Teile hatte, an das Kloster Wirberg.[5]

Das Kloster Arnsburg kaufte 1364 eine Mühle in Kestrich[6] und andere Güter von Ritter Eberhard von Merlau und dessen Söhnen.[7] Bereits 1277 vermachte Kunigunde von Kestrich dem Kloster eine Gült auf die Mühle beim heiligen Kreuz, das sich in der Nähe des Klosters befand.[8]

In einem Salbuch von 1592 erscheint der Ortsname „Kesterich“.[9]

Der Ortsname ist nicht sicher zu erklären. Wie etwa bei Leihgestern scheint es sich um eine fränkische Siedlung zu handeln. Es wird vermutet, dass es sich um einen Namen galloromanischen Ursprungs handelt, der während der fränkischen Landnahme bei der militärischen Eroberung Hessens wieder verwendet wurde. Deshalb sieht man hier eine Wiederverwendung des lateinischen Begriffes „castrum“ oder „castellum“. Damit wäre eine Deutung des Ortsnamens als „Siedlung beim Militärlager“ möglich. Die neuere Forschung lehnt eine Herleitung des Ortsnamens von dem Personennamen „Geiserich“ ab.[10]

Das Dorf entstand, so wird vermutet, um ein Hofgut der Herren von Windhausen das später den Herren von Weiters gehörte.

Neuzeit

In der Neuzeit sind zwei Mühlen in Kestrich nachweisbar: eine Mühle zwischen Kestrich und Felda, die den Junkern von Weitershausen zinst und zur Pfarrkirche in Felda 1569 zehnt sowie die Leihmühle der Schenk zu Schweinsberg in Kestrich, erwähnt 1768.[11]

Ab 1717 gehörten Ort und Gericht den Schenck zu Schweinsberg.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Kestrich:

„Kestrich (L. Bez. Alsfeld) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg in einem engen Thale an der Felda, so wie 314 St. von Alsfeld, und gehört dem Freiherrn von Schenk. Der Ort hat 77 Häuser, 413 Einwohner, die außer 73 Juden evangelisch sind, sodann 1 Kapelle, 1 Synagoge und 1 Mühle. Die Einwohner beschäftigen sich stark mit der Spinnerei und Leineweberei.“[12]

Neben der Fachwerkkirche liegt die ehemalige Synagoge von Feldatal. Sie wurde im 18. Jahrhundert erbaut und 2005 aufwändig renoviert.

Gebietsreform

Am 31. Dezember 1971 wurden im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständigen Gemeinden Ermenrod, Groß-Felda, Kestrich, Köddingen, Stumpertenrod, Windhausen und Zeilbach zur neuen Großgemeinde Feldatal zusammengeschlossen.[13]

Territorialgeschichte und Verwaltung

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Kestrich lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][14][15]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Kestrich das Patrimonialgericht der Freiherrn Schenck zu Schweinsberg zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Kestrich fiel in den Gerichtsbezirk des Landgerichts Alsfeld. Im Jahr 1823 gaben Freiherrn Schenck zu Schweinsberg ihre Rechte am Gericht Kestrich an das Großherzogtum Hessen ab. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[23] Durch Verfügung des Großherzoglich Hessischen Ministerium des Innern und der Justiz wurde am 1. Dezember 1838 Kestrich an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Ulrichstein abgetreten.[24]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[25]

1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.[26] Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten und Kestrich kam zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Alsfeld.[27] Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

 1806:412 Einwohner, 69 Häuser[20]
 1829:413 Einwohner, 77 Häuser[12]
 1867:319 Einwohner, 71 bewohnte Gebäude[28]
 1875:363 Einwohner, 69 bewohnte Gebäude[29]
Kestrich: Einwohnerzahlen von 1806 bis 2017
Jahr  Einwohner
1806
 
412
1829
 
413
1834
 
458
1840
 
421
1846
 
442
1852
 
406
1858
 
373
1864
 
382
1871
 
366
1875
 
363
1885
 
339
1895
 
304
1905
 
284
1910
 
298
1925
 
275
1939
 
273
1946
 
381
1950
 
372
1956
 
284
1961
 
280
1967
 
309
1970
 
299
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
282
2017
 
271
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1][2]; Zensus 2011[30]

Religionszugehörigkeit

 1829:341 evangelische (= 82,32 %), 73 jüdische (= 17,68 %) Einwohner[12]
 1961:250 evangelische (= 89,29 %), 20 katholische (= 7,14 %) Einwohner[1]

Sehenswürdigkeiten

Verkehr

Literatur

Commons: Kestrich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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