Kinderfahrrad
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Ein Kinderfahrrad ist ein speziell auf die Körpergröße von Kindern ausgelegtes Fahrrad mit kindgerechten Sicherheitsmerkmalen.[1] Die Laufradgrößen reichen von etwa 12 bis 26 Zoll. Es ist kleiner, leichter und einfacher zu handhaben als ein Erwachsenenfahrrad. Der Sattel und die Pedale sind so angeordnet, dass Kinder bequem sitzen und treten können. Kinder haben einen anderen Körperbau als Erwachsene, die Fahrradgeometrie wird bei Kinderfahrrädern darauf angepasst.[2]

Die DIN EN ISO 8098:2023-04 „Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderfahrräder“ definiert Kinderfahrrad als Räder, die eine Sattelhöhe zwischen 435 und 635 Millimeter aufweisen und nicht für sogenannte Trickfahrten bestimmt sind.[3] Sie setzt den internationale Standard für sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderfahrräder und beinhaltet die Anforderungen für Konstruktion, Montage, Prüfung und eine Anleitung zur Benutzung und Pflege, um die Sicherheit von Kindern beim Radfahren zu gewährleisten. Sie gilt nicht für Spielzeugfahrräder oder BMX-Räder.
Inzwischen werden Fahrräder für Kinder auch in Spezialkategorien angeboten. So sind Kinder-Lastenfahrräder und Kinder-Rennräder auf dem Markt.[4]
Die Vorstufe zum Kinderfahrrad bilden Laufräder ohne Pedale, die direkt mit den Füßen auf dem Boden angeschoben werden.
Geschichte
Rechtliches
Kinderfahrräder sind als „besondere Fortbewegungsmittel“ (§ 24 StVO) nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend. Mit Kinderfahrrädern muss man damit, wenn es nicht anders geregelt ist, die Gehwege benutzten.
Kinderfahrräder sind nach § 16 StVZO (Grundregel der Zulassung) keine Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Sie sind damit z. B. von den Regelungen zur Fahrradbeleuchtung nach § 67 StVZO (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) ausgenommen.
Sonstiges
Viele Kinderfahrräder können mit Stützrädern ausgerüstet werden, die ein Umfallen verhindern, jedoch auch das Üben des Gleichgewichts behindern.[8]
Die DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme – Teil 1: Anforderungen“ schließt Kinderfahrräder nicht mit ein. Die Normanforderungen für lassen sich dennoch weitgehend auf Kinderfahrradhalter übertragen.