Kommission E
Sachverständigenkommission für Phytopharmaka
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Die Kommission E war eine selbstständige wissenschaftliche Sachverständigenkommission für pflanzliche Arzneimittel des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA) und des heutigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland. Die Kommission beriet von 1983 bis 1994 das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in der Regel bei der Registrierung von traditionellen Arzneimitteln und von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen.
Aufgabe und Geschichte
Von 1983 bis 1994 bestand die Aufgabe der Kommission E darin, wissenschaftliches und erfahrungsheilkundliches (empirisches) Material zu erwünschten und unerwünschten Wirkungen pflanzlicher Arzneimittel und der in ihnen verwendeten Arzneidrogen zu erfassen und zu bewerten. Daraus wurden Monografien erstellt, die als Grundlage für die Neuzulassung und Nachzulassung pflanzlicher Arzneimittel galten und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.[1] In der Kommission saßen Sachverständige mit besonderen Kenntnissen der wissenschaftlichen oder praktischen Phytotherapie, darunter Experten für Pharmazeutische Biologie, Medizin, Naturheilkunde, Pharmakologie und Toxikologie. Ihre Mitglieder wurden alle drei Jahre neu berufen.
Die Kommission bearbeitete insgesamt etwa 380 Drogen. 186 Drogen und 66 Drogenkombinationen bekamen eine so genannte „Positivmonographie“, die von Herstellern pflanzlicher Arzneimittel für eine Nachzulassung bzw. Neuzulassung genutzt werden konnten. 118 Drogen und acht Drogenkombinationen wiesen ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis auf und wurden mit einer Negativmonografie versehen.[1]
Mittlerweile ist die Kommission E eine Zulassungskommission beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte mit beratender Funktion.[1] Heute arbeiten die nationalen Behörden bei der Zulassung von Pflanzenpräparaten darüber hinaus eng mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), und dort insbesondere mit dem Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (Committee for Herbal Medicinal Products; HMPC), zusammen. Außerdem liefern die European Scientific Cooperative on Phytotherapy (ESCOP), also der Dachverband vieler nationaler Gesellschaften für Phytotherapie, und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wichtige wissenschaftliche Beiträge für die Zulassung von Heilpflanzen als Arzneimittel.
Bekannte Mitglieder
- Karin Kraft, Professorin für Naturheilkunde, Rostock
- Heinz Schilcher († 2015), Professor für Pharmazeutische Biologie, Marburg und Berlin
- Bernhard Uehleke, Professor für Phytopharmakologie und Phytotherapie, Berlin
- Rudolf Fritz Weiss († 1991), Professor für Phytotherapie, Berlin und Tübingen
- Max Wichtl († 2019), emerit. Professor für Pharmakognosie, Marburg
Siehe auch
Weblinks
- BfArM : Besondere Therapierichtungen und Traditionelle Arzneimittel
- Kommission für Phytotherapie (Kommission E) des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA), heute Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Sämtliche Positiv- und Negativ-Heilpflanzen-Monographien im Volltext. Bundesanzeiger 5.12.1984 bis 15.8.1995. - www.heilpflanzen-welt.de.
Quellen
Die Informationen dieses Artikels stammen aus folgenden Quellen:
- Willibald Pschyrembel: Pschyrembel Naturheilkunde und alternative Heilverfahren. 3. Auflage. De Gruyter, Berlin/New York 2006, ISBN 3-11-018524-5.
- H. Schilcher, S. Kammerer, T. Wegener: Leitfaden Phytotherapie, München 4/2010
- Gesellschaft für Phytotherapie e. V., www.phytotherapie.de
- Kooperation Phytopharmaka, www.koop-phyto.org