Kryptoverwahrer
Unternehmen, die Kryptowerte für Dritte verwahren
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Seit dem 1. Januar 2020 bezeichnet der Begriff Kryptoverwahrer in Deutschland Unternehmen, die Kryptowerte (z. B. Bitcoin, Ethereum) für Dritte verwahren oder verwalten. Die rechtliche Grundlage bildet die Änderung des § 1 Abs. 1a Nr. 6 des Kreditwesengesetzes (KWG), durch die Kryptoverwahrgeschäfte als Finanzdienstleistung reguliert wurden. Unternehmen, die diese Dienstleistung anbieten, benötigen seitdem eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Am 30. Dezember 2024 trat die EU-Verordnung „Markets in Crypto Assets“ (MiCAR) in Kraft. MiCAR ersetzt nationale Regelungen und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte und Kryptodienstleister innerhalb der Europäischen Union. Ziel ist die Schaffung eines harmonisierten Binnenmarkts, der Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher bietet.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) koordiniert die Umsetzung von MiCAR und sorgt für eine einheitliche Verwaltungspraxis in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie arbeitet dabei eng mit nationalen Aufsichtsbehörden wie der BaFin zusammen, um eine konsistente Anwendung der Vorschriften zu gewährleisten.
Historie
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 127. Sitzung am 14. November 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksachen 19/15163, 19/15196 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie angenommen. Mit der diesbezüglichen neuen Finanzdienstleistung geht zugleich eine Lizenzpflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einher. Die Einführung der Lizenzpflicht löste in der Blockchain-Community umfangreiche Diskussionen aus, ob die neue Regulierung dem Standort Deutschland eher schaden oder nutzen würde, wobei letztlich die positiven Stimmen zu überwiegen scheinen,[1] sofern die Beaufsichtigungspraxis der BaFin zielführend erfolgt. Die europarechtliche Intention Kryptowerte in Sachen Geldwäsche zu regulieren stammt ursprünglich von dem zwischenstaatlichen Gremium Financial Action Task Force (FATF), dessen Empfehlungen als anerkannte Standards gelten.[2]
Unternehmen konnten zum Jahreswechsel 2019/2020 eine unverbindliche Interessenbekundung bei der BaFin abgeben, wenn sie eine Lizenz beantragen wollen. Laut offizieller Stellungnahme der BaFin war diese Interessenbekundung allerdings unverbindlich und hatte auch keine Auswirkungen auf das weitere Verwahren. Darüber hinaus waren interessierte Unternehmen dazu aufgefordert, die Interessenbekundung „[…] mit aus ihrer Sicht noch offenen Grundsatzfragen zu verbinden.“[3] Da das neue Gesetz all diejenigen Kryptowerteverwahrer umfasst, die aktiv den deutschen Markt adressieren, betrifft das Gesetz potenziell alle sogenannte Crypto Custodians und Exchanges auf der Welt – ein Umstand, der in manchen Fachmedien leider nicht immer korrekt dargestellt wird und zur Unklarheit am Markt beiträgt, da bislang weder das Gesetz noch die Hinweise der BaFin in englischer Sprache vorhanden sind (Stand 1. Juni 2020).[4]
Weil die zeitliche Enge das Durchlaufen eines formalen Erlaubnisantrages faktisch unmöglich gemacht hat, gilt für all diejenigen Unternehmen ein Bestandsschutz, die den deutschen Markt bereits im Jahr 2019 aktiv mit ihrer Dienstleistung für das Kryptoverwahrgeschäft angesprochen haben. Wollen diese Unternehmen ab dem 1. Januar 2020 kein unerlaubtes Finanzgeschäft betreiben, müssen diese
- bis zum 31. März 2020 eine Meldung bei der BaFin machen, dass sie die Kryptowerteverwahrung bereits im Jahr 2019 aktiv dem deutschen Publikum angeboten haben und dann
- bis zum 30. November 2020 einen vollständigen Erlaubnisantrag für die Kryptowerteverwahrung einreichen. Wie dieser auszusehen hat, ist bislang allerdings noch nicht bekannt.
Wird das oben genannte Prozedere eingehalten, gilt die Lizenz für die Kryptoverwahrung rückwirkend und vorläufig als erteilt. Dies bedeutet im Umkehrschluss allerdings auch, dass viele Unternehmen nicht in den Genuss des Bestandsschutzes fallen werden – da viele Banken beispielsweise im Jahr 2019 noch keine Kryptoverwahrung angeboten haben. Diese Unternehmen dürfen die Kryptoverwahrung erst dann aufnehmen, wenn sie die Lizenz von der BaFin erteilt bekommen haben und können somit nicht vom Bestandsschutz profitieren.[5]
Im Sommer 2021 hat die BaFin die ersten Lizenzen im Bereich Kryptoverwahrung erteilt.
Die Verordnung Markets in Crypto Assets (MiCAR) wurde von der Europäischen Kommission erstmals im September 2020 als Teil des Digital Finance Package vorgeschlagen. Ziel war es, die wachsende Fragmentierung nationaler Kryptoregulierungen in der EU zu überwinden und einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte und Dienstleister zu schaffen. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat der EU und Kommission wurde der finale Text im Juni 2023 verabschiedet. MiCAR trat schließlich am 30. Dezember 2024 in Kraft und löste damit die bisherigen nationalen Regelungen – wie etwa die deutsche Kryptoverwahrer-Lizenz – schrittweise ab. Die Verordnung gilt als Meilenstein für die Regulierung digitaler Vermögenswerte in Europa.
Mit dem Inkrafttreten von MiCAR am 30. Dezember 2024 begannen die nationalen Aufsichtsbehörden, erste Lizenzen nach dem neuen EU-Rechtsrahmen zu erteilen. Besonders schnell agierten Länder wie Deutschland, Frankreich und die Niederlande, die bereits etablierte Regulierungsstrukturen für Kryptodienstleister besaßen. Die ersten genehmigten Unternehmen waren vor allem etablierte Krypto-Börsen und Verwahrer, die bereits unter nationalen Regelungen (z. B. der deutschen BaFin-Lizenz für Kryptoverwahrer) operierten. Diese Pioniere mussten ihre Prozesse an die strengen Anforderungen von MiCAR anpassen, insbesondere in den Bereichen Geldwäscheprävention, Verbraucherschutz und Transparenz. Die ersten Lizenzen markierten den Start eines neuen Kapitels für die Krypto-Branche in Europa – mit einheitlichen Standards, aber auch höheren Compliance-Hürden.
Passporting
Mit der Einführung von MiCAR wurde das bisherige Passporting-System des Kreditwesengesetzes (KWG) in Deutschland durch einen einheitlichen EU-weiten Passporting-Mechanismus ersetzt. Während Unternehmen unter dem KWG ihre Dienstleistungen nur nach individueller Zulassung und Koordination zwischen nationalen Aufsichtsbehörden grenzüberschreitend anbieten konnten, ermöglicht MiCAR nun eine automatische Anerkennung der Lizenz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Sobald ein Krypto-Dienstleister in einem EU-Land (z. B. Deutschland) eine MiCAR-Lizenz erhält, darf er nach Art. 65 Abs. 2 MiCAR seine Services – wie Kryptoverwahrung oder Handel – ohne zusätzliche nationale Genehmigungen in der gesamten EU erbringen, sofern das Passporting bei der eigenen Aufsicht vorab mit einer Frist von 10 Tagen beantragt wurde. Damit entfällt die Fragmentierung durch unterschiedliche nationale Regime, und der europäische Krypto-Markt wird durch harmonisierte Standards, vereinfachte Compliance und beschleunigte Markteintritte gestärkt.[6]
Markt
Mit dem Inkrafttreten von MiCAR Ende 2024 hat sich der Krypto-Markt in der EU grundlegend gewandelt: Statt der bisher fragmentierten nationalen Regelungen – wie etwa der deutschen KWG-Lizenz für Kryptoverwahrer – gilt nun ein einheitlicher, EU-weiter Rechtsrahmen. Dies schafft Rechtssicherheit, stärkt das Vertrauen institutioneller und privater Anleger und fördert die Marktintegration. Durch das MiCAR-Passporting können lizenzierte Anbieter ihre Dienstleistungen ohne zusätzliche Genehmigungen in allen 27 Mitgliedstaaten erbringen, was die Skalierung von Geschäftsmodellen beschleunigt und den Wettbewerb intensiviert.
Besonders profitieren davon institutionelle Investoren, die nun auf eine wachsende Zahl regulierter Infrastrukturanbieter, Börsen und Verwahrer zugreifen können. Bis Oktober 2025 haben bereits über 25 Krypto-Unternehmen EU-weit eine MiCAR-Lizenz erhalten, darunter Handelslösungen wie Bitpanda, BitGo Europe (Hauptsitz USA) und Crypto Finance (Hauptsitz Schweiz) sowie spezialisierte Verwahrer wie Tangany.[7]