Kupferoxychlorid

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Kupferoxychlorid ist eine chemische Verbindung des Kupfers aus den Gruppen der Hydroxide und Chloride.

α-Kupferoxychlorid-Kristalle
Schnelle Fakten Allgemeines, Externe Identifikatoren/Datenbanken ...
Allgemeines
Name Kupferoxychlorid
Andere Namen
  • Kupfer(II)-trihydroxidchlorid
  • Dikupferchloridtrihydroxid
  • basisches Kupferchlorid
Summenformel
  • CuCl2 · 3 Cu(OH)2
  • auch: Cu2(OH)3Cl
Kurzbeschreibung

blaugrünes Pulver[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
EG-Nummer 215-572-9
ECHA-InfoCard 100.014.158
PubChem 11969527
Wikidata Q2647468
Eigenschaften
Molare Masse 213,56 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Dichte

3,74 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

> 220 °C (Zersetzung)[1]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser (0,0012 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[2] ggf. erweitert[1]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301332410
P: 270273301+310+330304+340+312391405[1]
MAK

0,1 mg·m−3[1]

Toxikologische Daten

700 mg·kg−1 (LD50, Ratte, oral)[1]

Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0°C, 1000 hPa).
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Herstellung

Kupferoxychlorid kann durch Hydrolyse von Kupfer(II)-chlorid hergestellt werden.

oder

Industriell wird es durch Oxidation von Kupfer(I)-chlorid in einer Solelösung gewonnen. Dazu wird Kupfer(II)-chlorid in konzentrierter Natriumchloridlösung mit Kupfermetall reduziert. Das entstandene Kupfer(I)-chlorid wird anschließend erhitzt und an Luft zu Kupferoxychlorid oxidiert.

Verwendung

Kupferoxychlorid wird als Kontaktfungizid verwendet.[1]

Die Zulassung von Kupferoxychlorid als eine von mehreren „Kupferverbindungen“ durch die EU-Kommission erfolgte mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 für Anwendungen als Bakterizid und Fungizid.[3]

In Deutschland sind Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff für den Anbau von Kernobst und Erdbeeren zugelassen. In Österreich und der Schweiz sind Kupferoxychlorid-Präparate bei Kartoffeln und Weinreben sowie bei einer Vielzahl von Obst, Beeren und Gemüsearten erlaubt.[4]

Einzelnachweise

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