Köhlerhaus

Bauwerk in Balve From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Köhlerhaus in Balve-Garbeck, auch Jagdhaus Vogelsberg oder Vogels Haus genannt, liegt im Balver Wald, wurde zwischen 1833 und 1863 errichtet und zu Beginn des 20. Jahrhunderts in ein Jagdhaus umgebaut. Das Innere und Äußere des Fachwerkgebäudes mit Anbau nebst kleinem Wirtschaftsgebäude mit Abort stehen unter Denkmalschutz und wurden im Juni 2023 in die Denkmalliste der Stadt Balve unter laufender Nummer 113 eingetragen.[1] Das Köhlerhaus liegt im Landschaftsschutzgebiet Balve – Mittleres Hönnetal.

Umgebautes ehemaliges Köhlerhaus im Januar 2024

Geschichte

Das Gebäude wurde zwischen 1833 und 1834 zur Unterbringung von Köhlern gebaut, die Holzkohle für die Glasfabrikation von Caspar Dietrich Brune in Stephanopel herstellten. Es handelt sich um ein kleines Fachwerkhaus mit einem pfannengedeckten Satteldach, das auf einem Bruchsteinsockel errichtet wurde. Das Gebäude ist teilweise unterkellert. Um die Küche in der Mitte gruppierten sich ursprünglich vier Kammern. Unter dem Dach war ein Lagerraum. Am Fachwerkgebäude angebaut befindet sich ein kleiner Stall und schräg gegenüber ein kleines Wirtschaftsgebäude mit Abort.

Mit dem Übergang zur Steinkohle wurde die Köhlerei aufgegeben. Im Jahr 1906 wurde das Haus vom Fabrikanten Peter Grah aus Sundwig erworben und zu einer Jagdhütte umgebaut. Zwei Kammern wurden zu einer Stube zusammengelegt, ein Kachelofen eingebaut, Kammern zu Schlafräumen umgebaut und eine Räucherkammer eingerichtet. Seitdem blieb das Haus unverändert. Es verfügt über fließendes Wasser aus eigener Quelle, aber nicht über einen Elektrizitätsanschluss.

Das Innere und Äußeres des Fachwerkgebäudes mit dem etwas später hinzugefügten Stallanbau und das kleine Wirtschaftsgebäude mit Abort wurden unter Denkmalschutz gestellt, da sie vom Leben und Wirtschaften der Waldbauern und Köhler in der Mitte des 19. Jahrhunderts zeugen und für die Ortsgeschichte von Stephanopel und Garbeck bedeutend sind. Außerdem ist das Hauptgebäude ein gutes Beispiel für die Ständerbauweise in der Mitte des 19. Jahrhunderts.[2]

Im Januar 2024 war das „Köhlerhaus und Jagdhütte im Balver Wald“ Denkmal des Monats in Westfalen-Lippe.[3]

Abrissverfügung durch Bauaufsicht des Märkischen Kreises

Als nur 100 Meter vom Köhlerhaus entfernt eine 246 Meter hohe Windenergieanlage beantragt wurde, fiel der Bauaufsicht des Kreises bei einem Ortstermin das Haus auf. Aus Sicht der Bauaufsicht ist das Köhlerhaus formell und materiell baurechtswidrig und hatte durch die Umnutzung als Jagdhütte seinen Bestandsschutz verloren, da eine Nutzung als Jagdhütte unzulässig ist. Es folgte im Januar 2023 eine Verfügung der Bauaufsicht des Märkischen Kreises, die wegen des Fehlens einer Baugenehmigung, den Abriss des Gebäudes samt Nebengebäude binnen drei Monaten, unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro für das Fachwerkhaus, 5000 Euro für das Plumpsklo und 1000 Euro für das Holzlager, forderte. Der Rat der Stadt Balve stellte „das letzte erhaltene Köhlerhaus im Märkischen Kreis“ im Juni 2023 unter Denkmalschutz, indem er es in seine Denkmalliste eintrug. Der Fall ging vor das Verwaltungsgericht Arnsberg, weil der Denkmalschutz einem Abriss im Wege stand. Der Märkische Kreis sah in einer Stellungnahme an das Verwaltungsgericht, die nachträgliche Unterschutzstellung als Baudenkmal als nachrangig an. Der zuständige Richter folgte, bei einem Vergleichsvorschlag im Dezember 2023, nicht der Sicht des Kreises. Aus Richtersicht kann keine Zwangsvollstreckung erfolgen, so lange das Haus in der Denkmalliste eingetragen ist. Der Vergleich wurde vom Märkische Kreis nicht angenommen.[4]

Am 24. September 2025 entschied die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8. September 2025, dass das Köhlerhaus nicht abgerissen werden darf. Zur Begründung wird ausgeführt, das sich die Beseitigungsanordnung für das Köhlerhaus „als rechtswidrig erweist, weil ihre Durchsetzung sinnlos bzw. unangemessen geworden ist.“ Die Bauaufsichtsbehörde hätte die Denkmaleigenschaft (nachträglich) berücksichtigen müssen. Auch ist der Beseitigungsanordnung nicht zu entnehmen, „dass das Abrissverlangen denkmalschutzrechtlich zulässig ist.“[5] Die Entscheidung ist rechtskräftig.[6]

Die Abrissverfügung war deutschlandweit in den Medien. So berichtete u. a. Der Spiegel darüber.[7] Über den Fall berichtete auch das Satiremagazin Extra 3 im Jahr 2024 in seiner Kategorie Realer Irrsinn.[8]

Einzelnachweise

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