Landespartei

Politische Partei, deren Organisation sich auf ein Bundesland beschränkt From Wikipedia, the free encyclopedia

Eine Landespartei ist nach dem deutschen Parteiengesetz eine politische Partei, deren Organisation sich auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkt (§ 6 Abs. 4 PartG). Dennoch können sich Landesparteien an bundesweiten Wahlen beteiligen. Verwandt ist der Begriff der Regionalpartei, die ihre politischen Aktivitäten auf eine Region beschränkt.

Umgangssprachlich bezeichnet man auch den Landesverband einer bundesweit vertretenen Partei als Landespartei.

Entwicklung in Deutschland

Der juristische Begriff der Landespartei entstand, als die Bayernpartei 1956 gegen Teile des Bundeswahlgesetzes klagte, weil sie sich als – selbst so bezeichnete – Landespartei diskriminiert sah. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage ab,[1] der Begriff blieb aber bestehen und fand Einzug in das 1967 eingeführte Parteiengesetz. Im Wahlrecht spielt er allerdings keine Rolle.

Gegenwärtige Landesparteien (i. e. S.) mit Parlamentssitzen sind:

Die zunehmende Konsolidierung der Parteienlandschaft[2] in der Bundesrepublik der 1950er und 1960er Jahre führte dazu, dass die Zahl der Parteien, die als Landesparteien definiert werden konnten, immer stärker abnahm.

Früher bestehende Landesparteien mit Parlamentssitzen waren:

Einzelnachweise

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