Landgericht Rothenfels
von 1852 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Rothenfels im heutigen Landkreis Main-Spessart
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Das Landgericht Rothenfels war ein von 1852 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Rothenfels im heutigen Landkreis Main-Spessart. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
Vorläufer des 1852[1] gegründeten Landgerichts war das Herrschaftsgericht Rothenfels der Fürstl. v. Löwensteinischen Regierungs- und Justizkanzlei Kreuzwertheim (bis 1848). Nach Aufhebung der standesherrlichen Gerichte (1848) wurde provisorisch eine „Gerichts- und Polizeibehörde“ eingerichtet.
Das Landgericht Rothenfels umfasste die Gemeinden Ansbach, Bergrothenfels, Billingshausen, Birkenfeld, Erlach, Hafenlohr, Karbach, Marienbrunn, Neustadt am Main, Pflochsbach (bis 1873)[2], Roden, Rothenfels, Steinfeld, Urspringen, Waldzell, Windheim und Marktheidenfeld.
1879 wurde mit der Überführung der Land- in Amtsgerichte das Gericht in Rothenfels aufgelöst und sein Zuständigkeitsbereich auf die Amtsgerichte Lohr (6 Gemeinden) und Marktheidenfeld (10 Gemeinden) verteilt.[3]
Siehe auch
Literatur
- Pleikard Joseph Stumpf: Landgericht Rothenfels. In: Bayern. Ein geographisch-statistisch-historisches Handbuch des Königreiches. Zweiter Theil. München 1853, OCLC 643829991, S. 894–896 (Digitalisat).
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.