Lex Villonensis
Fragmente des flavischen Stadtrechts einer baetischen Gemeinde um 100 n. Chr.
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Die Lex Villonensis ist das flavische Stadtrecht der antiken hispanischen Stadt Villo (oder Villona bzw. Villonum), das vermutlich unter Kaiser Domitian in den Jahren 81 bis 96 n. Chr. verliehen worden war. Das Stadtrecht umfasste ursprünglich elf Tafeln gegliedert in zwei Spalten,[1] von denen nur noch etwa 20 einzelne Fragmente von beiden Spalten der Tafel VIII sowie zwei Stücke vermutlich von Tafel III erhalten sind. Der Text stimmt bis auf einzelne Zahlen, den Ortsnamen, einigen Abkürzungen sowie Variationen der Orthographie wörtlich mit denen der Lex Irnitana und der Lex Malacitana sowie der Lex Salpensana überein. Er gibt Teile der Rubriken 27 und 28 sowie der Rubriken 68 bis 70 und die Überschrift der Rubrik 71 bruchstückhaft wieder[2] und nennt den Namen Villonensis an mindestens drei verschiedenen Stellen.
Ein Teil der Fragmente lagert im Archäologischen Museum von Sevilla. Eine Transkription ist online verfügbar.[3]
Beschreibung
- Material: Bronze
- einzelne Fragmente maximal etwa 8 cm auf 12 cm breit bzw. hoch
- geschätzte Gesamtbreite der Tafel: 60 cm
- geschätzte Gesamthöhe der Tafel: 96 cm
- Dicke: 0,6 cm bis 0,7 cm
Der Text war in zwei Spalten angeordnet. Die Höhe der Buchstaben beträgt 6 mm, der Abstand der Zeilen etwa 3 mm. Zwei Fragmente zeigen, dass der linke und rechte Rand etwa 8 cm bis 9 cm breit war.[1]
Entdeckung

Nach der Veröffentlichung der Lex Irnitana ab 1982 konnten bereits bekannte Bronze-Fragmente mit lateinischen Inschriften in Museen und Publikationen auf textuelle Übereinstimmungen mit dieser Lex Flavia municipalis untersucht werden, um weitere Kopien des flavischen Stadtrechts anderer Gemeinden aufzuspüren.
Der älteste Fund, der heute als zur Lex Villonensis gehörend betrachtet wird, wurde 1896 von Antoine Héron de Villefosse beschrieben.[5][6] 1964 publizierte Álvaro D'Ors ein anderes Fragment im Zusammenhang mit der Lex Ursonensis.[7] Vier weitere Fragmente wurden 1983 bei Grabungen 7 km südlich von La Puebla de Cazalla bei Sevilla und 2,5 km in gerader Linie vom Fluss Corbones auf der Farm 'Rancho de la Estacada' entdeckt und von Julián González[8] sowie D'Ors[9] publiziert. Die fehlerhafte Zuordnung dieser Fragmente zu einer konstatierten 'Lex Basilipponensis' beruhte auf der Lesung der Buchstabenfolge ]. . . ONE[ als ]LIPONE[ in Basi]lipone[nsis statt ]ILLONE[ in V]illone[nsis. Die Fragmente werden zum Teil auch weiterhin in Epigraphischen Datenbanken unter diesem historischen Fundort geführt.
Diese Fragmente sowie weitere aus dem Bestand des Archäologischen Museums in Sevilla wurden 1991 durch dessen Direktor Fernando Fernández Gómez erneut zusammengefasst und neu veröffentlicht.[10] Weitere Stücke wurden später identifiziert, zum Beispiel 1994 durch Umberto Laffi[11] und 2002 durch Antonio Caballos Rufino und Fernando Fernández Gómez.[12]
Inhalt
Inhaltlich wie textuell stimmen die fragmentarisch erhaltenen Rubriken 27 und 28 sowie 63 bis 70 bzw. 71 mit denen der Lex Irnitana überein. Die Rubriken sind nicht nummeriert.
Leseprobe
| (LA)
56 -R- de pecunia communi municipum deque rationibus 1 referretur quove minus itA RATIONEs redderentur is |
(DE)
56 Rubrik. Über das Geld der Bürger und die Berichte |
| (Der ORIGINALTEXT der Lex Villonensis mit den vermuteten Textergänzungen anhand der Lex Irnitana, Rubrik 67, sowie eine freie Übersetzung. Ab Zeile 2 der Spalte B beginnend mit M STETERIT QVO M befindet sich das Fragment, das 1896 veröffentlicht wurde; In Zeile 7 der Spalte B ist die kritische Stelle ]. . . ONE[ zu erkennen, die heute als V]ILLONE[nensis interpretiert wird.) | |