Luftdichte Gebäudehülle
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Die luftdichte Gebäudehülle stellt eine der verschiedenen Funktionsebenen einer Gebäudehülle dar. Sie dient dazu, den unkontrollierten Luftwechsel zu verhindern.
Messung und Kennwert
Die Luftdichtheit von Gebäuden wird mit einem Differenzdrucktest (Blower-Door-Test) bestimmt.

Durch einen in eine Gebäudehülle (meist Tür oder Fenster) eingelassenen Ventilator wird innerhalb des Gebäudes ein konstanter Überdruck oder Unterdruck von (zum Beispiel) 50 Pascal erzeugt und gehalten. Die durch Gebäudeundichtigkeiten ausströmende Luftmenge muss durch den Ventilator in das Gebäude hereingedrückt werden und wird gemessen. Der sogenannte n50-Wert (Einheit: 1/h) gibt an, wie oft das Innenraumvolumen pro Stunde umgesetzt wird.
Richtwerte für den n50-Wert sind seit November 1996 in den Teil 7 der DIN 4108 aufgenommen worden. Die seit 2002 geltenden Energieeinsparverordnungen enthalten ebenfalls Grenzwerte. Die Messung erfolgt nach DIN 13829.
Die Häufigkeit und der Umfang von Feuchteschäden bei „leichten“ Bauweisen rechtfertigen den Aufwand für den „Blower-Door-Test“, der zweckmäßig nach dem Aufbringen des Innenputzes, aber vor der Verkleidung derjenigen Flächen durchgeführt werden sollte, die lediglich in Trockenbauweise beplankt werden, damit eventuelle Undichtigkeiten der Dampfbremsfolien zuvor noch behoben werden können.[1]
Bauphysikalische Bedeutung
Bei Niedrigenergie- und Passivhäusern mit kontrollierter Wohnraumlüftung soll durch die Überprüfung der Leckrate jeglicher unkontrollierter Luftaustausch verhindert werden, um den Lüftungswärmeverlust zu minimieren.
Bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage kann hingegen eine gewisse Undichtigkeit erwünscht sein, um einen minimalen Luftaustausch auch dann sicherzustellen, wenn der Nutzer es versäumt, den in bewohnten Räumen entstehenden Wasserdampf durch manuelle Lüftung abzuführen. Ebenfalls muss Außenluft nachströmen können, um den Betrieb von Dunstabzugshauben, Holz- oder Kohleöfen sowie von Gasgeräten wie Kochherden, Durchlauferhitzern und Heizgeräten zu ermöglichen. Undichtigkeiten, die einen relevanten Wärmeverlust verursachen, werden im Winterhalbjahr im Allgemeinen auch ohne einen Differenzdrucktest durch auftretende Zugluft erkannt.
Tritt ein Luftstrom durch Hohlräume oder streift Dämmstoffe im Wand- und Deckenaufbau, so kann eine Durchfeuchtung durch Kondensatbildung auftreten. Auch dies wird durch die Ausführung und Prüfung der luftdichten Gebäudehülle verhindert.
Sofern der in Aufenthaltsräumen entstehende Wasserdampf nicht durch Lüften oder durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle nach außen abgeführt wird, verbleibt er in der Raumluft, bis er entweder an der kältesten Stelle der Wand (Wärmebrücke) kondensiert oder in die Außenwand diffundiert (in der er bei ungünstigen Verlauf des Wasserdampfdiffusionswiderstands ebenfalls kondensieren kann).
Wird eine luftdichte Gebäudehülle hergestellt, so muss bei modernen Gebäuden die Lüftung in der Regel aktiv vorgenommen werden. Daher sind nach DIN 1946-6 oft lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich, um die im Gebäude anfallenden Feuchtigkeit und Luftschadstoffe abzuführen[2].
Während in alten Gebäuden durch eine undichte Gebäudehülle oft genug Luftwechsel stattfand.
Problemstellen
Unachtsamkeiten bei der Installation von Dampfbremsen führen typischerweise bei Rohr- oder Kabeldurchführungen, bei Anschlüssen an Wände, Decken, Fenster und Türen sowie bei verwinkelten Stellen beim Dachgeschoßausbau zu Fehlstellen. Diese sind nach Beplankung der Wand oft nicht mehr auffindbar.
Massiv hergestellte und verputzte Außenwände führen seltener zu Problemen, da es bei dieser Bauweise kaum Bewegungsfugen gibt. Sollten im Ausnahmefall durchgehende Fugen im Mauerwerk eine Durchströmung ermöglichen, so bleibt der Schaden durch den Tauwasseranfall meist überschaubar.
Die inneren Hohlräume von Trockenbaukonstruktionen hingegen bieten Luftströmen kaum Widerstand, wenn im inneren Wandabschluss Undichtigkeiten auftreten. Bereits die winddichte Ausführung von Dosen für die Elektroinstallation in der Wandbeplankung erfordert besondere Maßnahmen.
Sind Baustoffe bereits kurzzeitig feucht geworden, kann dies ein Problem darstellen. Durchnässte Mineralwolle ist kaum in der Lage, Feuchtigkeit wieder abzuführen. Natürliche Dämmstoffe verteilen die Feuchtigkeit besser und können z. B. im Sommer wieder abtrocknen. Doch sind leichte, flexible Dämmmaterialien meist generell nicht in der Lage, größere Feuchtigkeitsmengen abzuführen, da zu wenig durchgehende Kapillaren vorhanden sind. Dies kann zum Teil durch die Beplankung der Wände mit Holzfaser- oder Lehmbauplatten kompensiert werden, welche Feuchtigkeit besser absorbieren, verteilen und verdunsten lassen als OSB- oder Gipskartonplatten.
Rechtliche Anforderungen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass vom GEG Gebäude mit einer dauerhaft luftdichten Gebäudehülle nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten ist. Wobei die DIN 1946-6 als technische Regeln Anforderungen zu Mindestluftwechsel in Wohngebäuden festlegen, oder beispielsweise die VDI 6022 Luftqualtitätsstandards für Innenräume festlegt und die Arbeitsstättenverordnung vorgaben macht.
Weblinks
- Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. – Bundesweite fachliche Dachorganisation