Maisonette
Wohnung über mehr als ein Stockwerk
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Mit Maisonette (von engl. maisonette, von frz. maisonnette, „kleines Haus“, „Häuschen“) wird im Deutschen eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bezeichnet, bei der die Wohnung zusammenhängend in mindestens zwei Geschossen eines Gebäudes angeordnet ist und bezeichnet eine Wohnform, die das Raumgefühl eines Einfamilienhauses innerhalb eines Mehrfamiliengebäudes vermittelt.[1] Die Maisonettewohnung kann sich sowohl in unteren als auch in oberen Geschossen eines Gebäudes befinden, meist umfasst sie jedoch das Dachgeschoss und die darunterliegende Etage. Ist das obere Geschoss wie eine Galerie aufgebaut, wird auch von einer Galeriewohnung gesprochen.[2]

Da es sich zumeist um größere Wohnungen mit einem gewissen Prestigecharakter handelt, sind oft auch die Mietpreise höher. Wie bei einer normalen Wohnung im Dachstuhl gibt es auch bei der Maisonette-Wohnung Dachschrägen, die den Nutzraum einschränken können.[3][4]
Maisonettewohnungen können offen oder geschlossen gestaltet sein und befinden sich häufig, jedoch nicht zwingend, in den oberen Geschossen eines Gebäudes. Sie sind abzugrenzen von Dachgeschosswohnungen, Galeriewohnungen, Split-Level-Wohnungen, Duplexwohnungen sowie Penthouses, die jeweils andere räumliche oder konstruktive Merkmale aufweisen. Typische Merkmale sind eine vertikale Raumorganisation, eine oft großzügige Raumwirkung sowie die funktionale Trennung von Wohnbereichen über mehrere Ebenen. Nachteile können eine eingeschränkte Barrierefreiheit und eine geringere Alltagstauglichkeit für bestimmte Nutzergruppen sein.[5]
Anforderungen an Brandschutz
Während in einem Wohngebäude mit mehreren Wohnungen an den Treppenraum hohe brandschutztechnische Forderungen (z. B. an die Wände und Türen) gestellt werden, kann die Treppe zwischen den Wohnräumen einer Maisonette frei in der Wohnung stehen. Auch die Decken werden brandschutztechnisch anders betrachtet als zwischen Wohnungen, da die Maisonette-Wohnung als eine Nutzungseinheit betrachtet wird. Insbesondere wenn sich eine Maisonettewohnung im Dachgeschoss befindet, kann die Bereitstellung eines zweiten Rettungswegs kompliziert werden. Eine Anbindung beider Etagen an den Treppenraum wird vom Gesetzgeber nicht gefordert.[6]