Mischverkehr
Verkehre, die mit unterschiedlichen Fahrzeugen auf demselben Verkehrsweg gefahren werden
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Als Mischverkehr (auch Mischbetrieb oder gemischter Verkehr) wird im Verkehrswesen die gemeinsame Nutzung eines Verkehrswegs durch unterschiedliche Verkehrsarten oder Betriebsformen bezeichnet. Dies kann sich auf verschiedene Fahrzeugtypen, Geschwindigkeiten, Betriebsweisen oder technische Systeme beziehen.[1]
Mischverkehr tritt in vielen Bereichen des Verkehrs auf, etwa im Straßenverkehr, im Schienenverkehr oder im öffentlichen Personennahverkehr. Er steht im Gegensatz zum sogenannten artreinen Verkehr, bei dem ein Verkehrsweg ausschließlich von einer Verkehrsart genutzt wird.
Begriffsabgrenzung
Mischverkehr ist vom sogenannten artreinen Verkehr zu unterscheiden, bei dem ein Verkehrsweg ausschließlich von einer Verkehrsart genutzt wird. Beispiele hierfür sind eigenständige Gleiskörper im Straßenbahnverkehr oder getrennte Radverkehrsanlagen. Während beim Mischverkehr mehrere Verkehrsarten gemeinsam geführt werden, zielt die Trennung von Verkehrsarten darauf ab, Konflikte zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit einzelner Systeme zu erhöhen.
Der Begriff Mischverkehr ist zudem vom Mischungsprinzip abzugrenzen. Das Mischungsprinzip beschreibt einen planerischen Ansatz, bei dem die gemeinsame Nutzung von Verkehrsflächen bewusst vorgesehen und gestaltet wird. Das Gegenteil hierzu wäre das Trennungsprinzip.
Darüber hinaus ist Mischverkehr nicht mit einer bloßen Mehrfachnutzung im zeitlichen Sinne gleichzusetzen, bei der verschiedene Verkehrsarten denselben Verkehrsweg zu unterschiedlichen Zeiten nutzen.
Zweck und Einordnung
Mischverkehr entsteht häufig dort, wo Verkehrswege von mehreren Nutzungsgruppen gemeinsam genutzt werden oder eine Trennung aus räumlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen nicht sinnvoll ist. Er kann sowohl bewusst geplant als auch historisch gewachsen sein.
In der Verkehrsplanung stellt Mischverkehr oft einen Kompromiss dar: Während getrennte Verkehrsführungen für einzelne Verkehrsarten spezifische Vorteile bieten können, ermöglicht Mischverkehr eine effizientere Nutzung vorhandener Infrastruktur und reduziert den Flächenbedarf.
Beim Mischungsprinzip ist der Mischverkehr kein Kompromiss, sondern gezielt vorgesehen.
Formen des Mischverkehrs
Mischverkehr kann in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten, je nachdem, welche Verkehrsarten oder Systeme gemeinsam geführt werden.
Straßenverkehr
Im Straßenverkehr bezeichnet Mischverkehr insbesondere die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch verschiedene Verkehrsarten.
Zu nennen sind hier insbesondere
- die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Kraftfahrzeuge und Radverkehr (anstelle getrennter Radverkehrsanlagen)
- die gemeinsame Nutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge und den öffentlichen Personennahverkehr (anstelle getrennter Bussonderfahrstreifen oder besonderer Bahnkörper)
- die gemeinsame Nutzung von Verkehrsflächen durch Fußverkehr mit anderen Verkehrsarten
Eine Sonderform des Mischverkehrs im Sinne des öffentlichen Personennahverkehrs stellt der sogenannte qualifizierte Mischverkehr dar. Es handelt sich dabei um eine geringwertige Form der ÖPNV-Bevorrechtigung. Der qualifizierte Mischverkehr wird charakterisiert durch meist ampelgeregelte Zuflussdosierungen von Kfz in einen schmalen Straßenabschnitt. Dabei wird der Kfz-Verkehr in breiten Straßenabschnitten, wo genug Raum für eigene Infrastruktur für den ÖPNV ist, bewusst zurückgestaut. Der ÖPNV kann den Kfz-Rückstau so gezielt überholen. Im folgenden, schmalen Straßenabschnitt fährt der ÖPNV dann als sogenannter Pulkführer ein, der übrige Kfz-Verkehr befindet sich dann die gesamte Zeit hinter dem Nahverkehrsfahrzeug. So kann der ÖPNV (theoretisch) staufrei den schmalen Straßenabschnitt passieren.
Schienenverkehr
Im Schienenverkehr spricht man von Mischverkehr, wenn unterschiedliche Zugarten oder Nutzungen auf denselben Strecken verkehren. Dazu zählen insbesondere:
- gemeinsamer Betrieb von Personen- und Güterverkehr[2][3]; Züge, die zugleich Güter- als auch Personenwagen transportieren, werden als Gemischte Züge bezeichnet.
- unterschiedliche Geschwindigkeiten und Haltemuster, etwa von Nah- und Fernverkehr
- Einsatz verschiedener technischer Systeme oder Fahrzeugtypen; Lokomotiven, die für den Mischverkehr ausgelegt sind, werden als Universallokomotiven bezeichnet.
Eine besondere Form stellt der Betrieb von Tram-Train-Systemen dar, wie etwa beim Karlsruher Modell. Hier verkehren Fahrzeuge sowohl auf Straßenbahn-/Stadtbahn- als auch auf Eisenbahn-Strecken.[4]
Öffentlicher Personennahverkehr
Auch innerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs kann Mischverkehr auftreten, etwa:
- beim gemeinsamen Einsatz unterschiedlicher Fahrzeugtypen oder Antriebssysteme, etwa bei Oberleitungsbussen und konventionellen Bussen
- bei Linienverkehr mit verschiedenen Fahrzeugausstattungen, etwa bei Betrieb mit Hoch- und Niederflurfahrzeugen
- bei der Mischung von automatisiertem und menschengesteuerten Fahrzeugen wie beim RUBIN in Nürnberg
- bei Einsatz von Fahrzeugen mit unterschiedlichen Zugsicherungssystemen[5]
- bei Einsatz von Mehrsystemfahrzeugen
- im straßenbündigen Straßenbahnverkehr, bei dem sich Straßenbahnen und Individualverkehr die Fahrbahn teilen[6]
Wirkungen und Bewertung
Mischverkehr führt dazu, dass sich die beteiligten Verkehrsarten gegenseitig beeinflussen. Dadurch lassen sich in der Regel nicht alle Anforderungen gleichzeitig optimal erfüllen.
Im Schienenverkehr kann Mischverkehr beispielsweise die Streckenkapazität verringern, da unterschiedliche Geschwindigkeiten und Haltemuster die Betriebsabwicklung erschweren.[7] Eine mögliche Lösung besteht in der zeitlichen Trennung von Verkehren, etwa durch die Verlagerung des Güterverkehrs in verkehrsärmere Zeiten.[8][9]
Im Straßenraum können sich insbesondere im Mischverkehr zwischen Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen Konflikte ergeben. Hohe Verkehrsbelastungen können die Betriebsqualität des öffentlichen Verkehrs beeinträchtigen, während umgekehrt dichte Taktfolgen des öffentlichen Verkehrs den Individualverkehr beeinflussen.
Die Mischung von Radverkehr und Kraftfahrzeugverkehr ist zudem mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden.
Literatur
- Eberhard Jänsch: Mischverkehr auf Neubaustrecken. In: Eisenbahntechnische Rundschau. Nr. 6/2015. DVV Media Group, Juni 2015, ISSN 0013-2845, S. 28–32.