Nadelgeld
Begriff aus dem deutschen Recht
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Nadelgeld oder Spillgeld (von Spille = Spindel) bezeichnete im deutschen Gemeinrecht einen Betrag, den ein Mann seiner Ehefrau in regelmäßigen Abständen gab. Über dieses Geld konnte sie für persönliche Zwecke und Anschaffungen – etwa für Kleidung – frei verfügen, insoweit unterlag sie also nicht der Vormundschaft ihres Mannes. Beim Adel war es üblich, die Höhe des Spillgeldes ehevertraglich festzulegen.[1]
Ältere Werke erwähnen als Nadel-, Spill- oder Trüffelgeld auch dasjenige Geld, welches Töchter bei der Eheschließung zusätzlich zu dinglicher Ausstattung und Heiratsgut erhalten.[2][3]
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Nadelgeld – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen