Nanoobjekt

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Als Nanoobjekt wird ein Material bezeichnet, das mindestens ein Außenmaß im nanoskaligen Bereich besitzt, d. h. im Bereich von 1 nm bis 100 nm. Dieser Maßstab gilt als wissenschaftlich allgemein akzeptiert.[1] Somit zählen

  • Nanopartikel (drei Außenmaße im nanoskaligen Bereich),
  • Nanofasern inkl. Nanoröhren (zwei Außenmaße im nanoskaligen Bereich) und
  • Nanoplättchen (ein Außenmaß im nanoskaligen Bereich)

zu den Nanoobjekten. Ihre Herstellung erfolgt durch Zerkleinerungsvorgänge (Top-Down-Prozess) oder durch atomare beziehungsweise molekulare Selbstassemblierung (Bottom-up-Prozess).[2]

Nanoobjekte werden als „technische Nanoobjekte“ bezeichnet, sofern sie für eine bestimmte Funktion oder Verwendung entwickelt wurden. Diese werden unter anderem als Verstärkungsstoffe in der Kunststoffverarbeitung eingesetzt.[3]

Sogenannte „unbeabsichtigte Nanoobjekte“ entstehen als nicht beabsichtigte Nebenprodukte eines Prozesses.

Zur messtechnischen Erfassung von Nanoobjekten können unter anderem Scanning Mobility Particle Sizer (SMPS) und elektrische Niederdruckimpaktoren (ELPI) eingesetzt werden.[4]

Literatur

  • DIN CEN ISO/TS 80004-2; DIN SPEC 52400-2:2017-09 Nanotechnologien; Fachwörterverzeichnis; Teil 2: Nanoobjekte (ISO/TS 80004-2:2015); Deutsche Fassung CEN ISO/TS 80004-2:2017. Beuth Verlag, Berlin.

Einzelnachweise

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