Naptalam

organische Verbindung, Benzamid, in Europa nicht zugelassenes Herbizid From Wikipedia, the free encyclopedia

Naptalam ist eine synthetisch hergestellte chemische Verbindung aus der Gruppe der Benzamide, die zur Unkrautbekämpfung eingesetzt wird.

Schnelle Fakten Strukturformel, Allgemeines ...
Strukturformel
Strukturformel von Naptalam
Allgemeines
Name Naptalam
Andere Namen
  • Alanap
  • N-(1-Naphthyl)phthalsäuremonoamid
  • NPA
  • 1-N-Naphthylphthalaminsäure
Summenformel C18H13NO3
Kurzbeschreibung

purpurfarbener Feststoff mit unangenehmem Geruch[1][2]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
EG-Nummer (Listennummer) 625-029-1
ECHA-InfoCard 100.153.563
PubChem 8594
ChemSpider 8275
Wikidata Q11751616
Eigenschaften
Molare Masse 291,31 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Dichte

1,40 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

203 °C[1]

Löslichkeit

sehr schwer löslich in Wasser (< 0,2 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[1]
keine GHS-Piktogramme

H- und P-Sätze H: 412
P: 273[1]
Toxikologische Daten
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0°C, 1000 hPa).
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Gewinnung und Darstellung

Naptalam kann durch Reaktion von Phthalsäureanhydrid mit 1-Naphthylamin und Natriumhydroxid gewonnen werden.[3]

Eigenschaften

Naptalam ist ein brennbarer, wenig flüchtiger, purpurfarbener Feststoff mit unangenehmem Geruch, der sehr schwer löslich in Wasser ist. Er zersetzt sich bei Erhitzung.[1] Sein Natriumsalz ist sehr gut löslich.[4][2]

Verwendung

Naptalam wird als Herbizid verwendet.[1] Es stört die Wachstumsrichtung von Wurzeln.[5] Die Wirkung beruht auf der Hemmung des Auxin-Transportes.[2]

Zulassung

Das Natriumsalz von Naptalam ist in den USA als Vorauflauf-Herbizid zur Bekämpfung von Blattunkräutern bei Kürbisgewächsen und Baumschulbeständen zugelassen. Es wurde 1949 von der Uniroyal Chemical Company entwickelt[4] und 1956 als Herbizid zugelassen. Naptalam ist 2002 nicht in die Liste der in der EU zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe aufgenommen worden.[6] In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zugelassen.[7]

Sicherheitshinweise

Das Natriumsalz von Naptalam hat gemäß Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) die harmonisierte Einstufung H302.[8]

Einzelnachweise

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