Naturwald

waldrechtliche Kategorie in Bayern und Schleswig-Holstein From Wikipedia, the free encyclopedia

Naturwald stellt eine bedeutende waldrechtliche Kategorie in Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dar. Biologisch handelt es sich um einen „Wald mit natürlicher Entwicklung“ (NWE). In diesen Wäldern wird bewusst der natürlichen Waldentwicklung Raum gegeben, indem sie frei von forstlicher Nutzung bleiben. Ihr Schutzstatus entspricht dem von Bannwäldern, Naturwaldreservaten und Totalreservaten. Naturwälder sind der Kategorie IUCN 1a (Naturwaldreservate) zugeordnet.[1] Gegenwärtig (2025) werden 747 deutsche Naturwaldreservate gezählt.[2] Seit den 1970er Jahren sind es vorrangig die Forstbetriebe und Forstverwaltungen der Bundesländer, die Naturwaldreservate ausweisen. Ein wachsender Anteil der Naturwälder an der gesamten Waldfläche ist Teil der deutschen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (nationale Biodiversitätsstrategie, kurz NBS).

Merkmale

Die meisten Naturwälder gehören den Staatsforsten der Bundesländer. Jedoch können auch andere Waldeigentümer Naturwälder einrichten und ausweisen, zum Beispiel Kommunen, der Bund, Stiftungen oder Privatunternehmer. Sie können eigene Gebote und Verbote aufstellen, soweit das Waldrecht dies gestattet und regelt. Viele deutsche Waldflächen dürfen sich langfristig natürlich entwickeln, ohne dass sie einen rechtsverbindlichen Status haben. Ein Naturwald im engeren Sinne wird durch das Waldrecht definiert.

Im Landesrecht und in der Fachsprache gibt es unterschiedliche Bezeichnungen wie Wald mit natürlicher Entwicklung (NWE), Bannwald, Totalreservat, Naturwaldreservat, Naturwaldzelle, Naturwaldparzelle, Habitatbaumfläche oder Prozessschutzfläche. Jedoch besitzen alle Naturwaldreservate diese gemeinsamen Merkmale:

  • Forstliche Eingriffe: In Naturwaldreservaten wird der Wald sich selbst überlassen. Es gibt keine forstlichen Arbeiten abgesehen von der Verkehrssicherung (Beseitigen von Gefahrenquellen auf öffentlich zugänglichen Waldwegen) sowie dem Forst- und Brandschutz bei Gefahr im Verzug.
  • Forschungsmethoden: Die Naturwälder werden durch Waldforschungsinstitute betreut und beobachtet, aber mit schonenden, „zerstörungsfreien“ Methoden, damit der Wald dabei nicht beschädigt wird.
  • Dauerhafter Schutz: Der Schutzstatus mit Geboten und Verboten muss formal, schriftlich und rechtlich bindend dokumentiert sein. In welcher Form dies geschieht, hängt vom Waldeigentümer und dem rechtlichen Kontext ab. Gesetze, Verwaltungsvorschriften wie Erlasse oder Verordnungen, Verträge, Stiftungssatzungen oder Grundbucheinträge garantieren langfristigen Schutz.
  • Auswahlkriterien: Die Naturwaldflächen werden so ausgewählt, dass sie die typischen Merkmale der jeweiligen Standorte und Pflanzenwelt beispielhaft widerspiegeln.
  • Mindestflächengröße: Ein Naturwaldreservat sollte möglichst zusammenhängend sein, nicht durch Wege oder Siedlungen zerteilt werden und in der Regel mindestens 20 Hektar groß sein.[2]

Bayern

In Bayern haben Naturwaldflächen das Ziel, einen Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität zu leisten. Zudem sollen diese Areale, soweit es die natürlichen Voraussetzungen erlauben, für die Gesellschaft besonders erlebbar gestaltet werden. Darüber hinaus dienen sie als Referenz für die Entwicklung naturnaher Wälder im Kontext des Klimawandels, ohne den Einfluss forstlicher Maßnahmen. Die Mindestfläche für die Naturwälder beträgt in Anlehnung an die Kriterien der natürlichen Waldentwicklung des Bundesamtes für Naturschutzes 0,3 Hektar. Die Naturwaldreservate, die sich im Besitz des Freistaats Bayern befinden, sind zusätzlich per Gesetz ins Naturwaldnetzwerk integriert. Die Verordnungen der einzelnen Naturwaldreservate bleiben hiervon allerdings unberührt. Naturwaldreservate in kommunalem oder privatem Besitz sind nicht Teil der Naturwaldkulisse. Es sind etwa 10 % des Staatswaldes in Bayern aus der Nutzung genommen worden.[3]

Niedersachsen

Siehe auch: Liste der Naturwaldreservate in Niedersachsen

Naturwald im Deister beim Jagdschloss Springe: Warnschild der Niedersächsischen Landesforsten unter einer Wegmarkierung des Fernwanderwegs Kansteinweg

Das erste Naturwaldreservat (heutiger Begriff: Naturwald) in Niedersachsen wurde 1969 im Mittelgebirge Solling vorbereitet und 1972 formal ausgewiesen. Mit sehr wenigen Ausnahmen handelt es sich um Gebiete, die von den Niedersächsischen Landesforsten betreut werden. Wie in Bayern werden gut 10 % der Landesforsten von der Holzernte und Pflege ausgenommen. Die Gesamtfläche beträgt etwa 34.000 Hektar. Abgesehen vom Nationalpark Harz liegen die größten zusammenhängenden Naturwälder im Süntel bei Hessisch Oldendorf (rund 1300 Hektar), im Solling (rund 1000 Hektar), im Biosphärenreservat Elbtalaue (rund 700 Hektar) und im Drömling (rund 500 Hektar). Die Naturwälder im Süntel und im Solling erhalten zusätzlich Bedeutung als offizielle „Wildnisgebiete“.[4] Die Entwicklung aller Wälder wird wissenschaftlich durch die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) in Göttingen beobachtet und dokumentiert. Sie übernimmt diese Aufgabe auch für Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein verfolgen Naturwälder mehrere wesentliche Zwecke. Ihr Fokus liegt auf der Sicherung einer ungestörten natürlichen Entwicklung standortspezifischer Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Zudem dienen sie als Plattform für waldökologische Forschung und ermöglichen die dauerhafte Beobachtung von Waldlebensgemeinschaften. Ein weiteres wichtiges Ziel besteht in der Sicherung genetischer Informationen im Rahmen des Schutzes der biologischen Vielfalt. Die Ausweisung der Naturwälder erfolgt per Verordnung. Aktuell sind rund 7.200 Hektar auf 64 Flächen verteilt und aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen, darin enthalten sind auch Waldflächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein.[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

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