Nihil obstat
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Nihil obstat (lateinisch für „es steht nichts entgegen“) bedeutet vor allem in kirchlichen Verfahren der katholischen Kirche eine Art Unbedenklichkeitserklärung:
- bei der Erteilung einer kirchlichen Druckerlaubnis, siehe Imprimatur
- bei der Erteilung einer Lehrerlaubnis, siehe Missio canonica
- Römisches Nihil obstat, Zustimmung des Heiligen Stuhls zur Neubesetzung des Lehrstuhls einer katholisch-theologischen Fakultät
- bei der Eröffnung eines Seligsprechungsprozesses
- vor einer kirchlichen Trauung, bei der zuvor keine standesamtliche Trauung stattgefunden hat
- nach den Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene, siehe Marienerscheinung #Normen 2024