Perfluorbutansulfonsäure

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Perfluorbutansulfonsäure (kurz PFBS, auch Nonaflinsäure) ist eine chemische Verbindung, die zu den Perfluorsulfonsäuren und folglich zu den per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) gehört. Die Salze und Ester der Perfluorbutansulfonsäure werden gleichermaßen als Nonaflate bezeichnet. Die Nonaflylgruppe wird dabei mit „Nf“ abgekürzt.[5]

Schnelle Fakten Strukturformel, Allgemeines ...
Strukturformel
Struktur von Perfluorbutansulfonsäure
Allgemeines
Name Perfluorbutansulfonsäure
Andere Namen
  • 1-Perfluorbutansulfonsäure
  • Nonafluor-1-butansulfonsäure
  • Nonaflinsäure
Summenformel C4HF9O3S
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 375-73-5
EG-Nummer 206-793-1
ECHA-InfoCard 100.006.176
PubChem 67815
ChemSpider 61132
Wikidata Q410426
Eigenschaften
Molare Masse 300,10 g·mol−1
Siedepunkt

211 °C[1]

Löslichkeit

in Wasser: 0,0017 mol·l−1 (0,5 g·l−1)[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[3]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302314
P: 280305+351+338310[3]
Zulassungs­verfahren unter REACH

besonders besorgnis­erregend: ernst­hafte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt gelten als wahrscheinlich[4]

Toxikologische Daten

430 mg·kg−1 (LD50, Ratte, oral)[1]

Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0°C, 1000 hPa).
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Vorkommen

PFBS ist eine künstlich hergestellte Verbindung und kommt nicht natürlich vor.

Eigenschaften

Die PFBS ist bei Raumtemperatur eine farblose Flüssigkeit mit der Dichte 1,811 g·cm−3.[6] Die Besonderheit von PFBS liegt darin, dass die perfluorierte Gruppe gleichzeitig hydrophob und lipophob ist, die polare Gruppe dagegen hydrophil. Die perfluorierte Gruppe ist damit sowohl wasser- als auch schmutzabweisend. Von PFBS gibt es theoretisch 4 Skelettisomere.[7]

Verwendung

PFBS ist ein Ersatzstoff von PFOS. Nachdem 3M die Herstellung von auf PFOS basierten Produkten im Jahr 2002 einstellte, wurden diese auf das kürzerkettige PFBS umformuliert, weil es eine geringere Halbwertszeit im Menschen aufweist und weniger toxisch ist.[8][9]

Gefahrenbeurteilung

PFBS ist recht gut wasserlöslich und dissoziiert vollständig in wässriger Umgebung. Sie adsorbiert nur geringfügig in Boden und Sedimenten, verbleibt also im Wasser. Dort ist PFBS persistent, da die Verbindung weder hydrolysiert, photolysiert, noch biologisch abgebaut wird. Die Toxizität gegenüber Vögeln, Fischen, Wirbellosen und Mikroorganismen hat sich als gering erwiesen.[10]

2020 wurden die Perfluorbutansulfonsäure und ihre Salze in die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen.[4]

Weitere Informationen Name, CAS-Nr. ...
Name CAS-Nr. EG-Nr.
Kaliumperfluorbutan-1-sulfonat 29420-49-3 249-616-3
Bis(4-tert-butylphenyl)iodoniumperfluorbutansulfonat 194999-85-4 432-660-4
Tetrabutylphosphoniumperfluorbutan-1-sulfonat 220689-12-3 444-440-5
Dimethyl(phenyl)sulfaniumperfluorbutansulfonat 220133-51-7 452-310-4
Ammoniumperfluorbutan-1-sulfonat 68259-10-9 269-513-7
Triphenylsulfaniumperfluorbutansulfonat 144317-44-2 478-340-8
N,N,N-Triethylethanaminium-1,1,2,2,3,3,4,4,4-nonafluorbutan-1-sulfonat 25628-08-4
Magnesiumperfluorbutansulfonat 507453-86-3
Lithiumperfluorbutansulfonat 131651-65-5
Morpholiniumperfluorbutansulfonat 503155-89-3
1-(4-Butoxy-1-naphthalenyl)tetrahydrothiophenium-1,1,2,2,3,3,4,4,4-nonafluor-1-butansulfonat 468-770-4
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Regulierung

In der EU sind die Höchstmengen von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) im Trinkwasser über den Anhang I, Teil B der Richtlinie (EU) 2020/2184 (Trinkwasserrichtlinie) mit zwei verschiedenen Summen-Grenzwerten geregelt. Danach darf der Gesamtgehalt aller PFAS 0,5 μg/l, und die Summe der im Anhang III Teil B Nummer 3 genannten PFAS (PFAS-20), zu welchen auch Perfluorbutansulfonsäure gehört, 0,1 μg/l nicht überschreiten. Als Europäische Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2020/2184 allerdings nicht unmittelbar gültig, sondern musste jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde dies durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung umgesetzt.[11]

Literatur

Einzelnachweise

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