Personenunfall

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Als Personenunfall gelten im Eisenbahnbetrieb Unfälle, die sich unmittelbar zwischen einem Schienenverkehrsfahrzeug und Personen ereignen.

Beschreibung

Bei einem Personenunfall sind ein Schienenfahrzeug und eine Person betroffen, ohne Mitwirkung beispielsweise eines Straßenverkehrsfahrzeuges.

Häufige Ursache für Personenunfälle sind Gleisüberschreitungen, Unfälle an Baustellen und Schienensuizide. Eine Gleisüberschreitung gilt als Offizialdelikt.[1] In der Schweiz können dafür Bussen bis CHF 10'000 ausgesprochen werden,[2] in Deutschland eine Freiheitsstrafe.[3] In Deutschland gehören Personenunfälle – oftmals als Notarzteinsatz am Gleis bezeichnet – nach Definition des EBA zu einem gefährlichen Ereignis der Kategorie 1 (Bahnbetriebsunfall).

Prävention

Um Gleisüberschreitungen zu verhindern werden an neuralgischen Stellen Warntafeln oder Zäune errichtet. Gleisbaustellen werden von Wärtern und technischen Einrichtungen, wie Rottenwarnanlagen gesichert, welche die Bauarbeiter von herannahenden Zügen warnen. Als Prävention gegen Schienensuizide werden Personenunfälle im Bereich der Schweizerischen Bundesbahnen nicht mehr aktiv kommuniziert, ausgenommen bei direkt betroffenen Zügen. Ansonsten wird der Streckenunterbruch ohne Angaben eines Grundes publiziert.

Einzelnachweise

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