Pharmazeutischer Assistent

From Wikipedia, the free encyclopedia

Ein pharmazeutischer Assistent gehört in Deutschland zum pharmazeutischen Personal in der Apotheke.[1] Die Herstellung von Arzneimitteln ist ihm unter Aufsicht eines Apothekers erlaubt, die Abgabe von Arzneimitteln jedoch nicht.

Der Pharmazeutische Assistent hat eine Fachschulausbildung, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, in der ehemaligen DDR absolviert.[2] Seit der deutschen Wiedervereinigung werden keine pharmazeutischen Assistenten mehr ausgebildet.[3] Der Tätigkeitsbereich gleicht dem eines pharmazeutisch-technischem Assistenten.[4]

Einzelnachweise

Related Articles

Wikiwand AI