Radarturm
Turm zur Unterbringung einer Radaranlage
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Ein Radarturm dient, soweit notwendig, der erhöhten Unterbringung der Radar-Antenne einer Primär- und/oder Sekundär- Radaranlage, damit eine direkte Radio Line Of Sight-Verbindung (RLOS), dt. Funk-Sichtverbindung zu den, zu erfassenden Objekten in der Luft, z. B. Flugzeuge oder Wolken, oder am Boden, z. B. Schiffe, Fahrzeuge, Bebauung, besteht. Je nach Aufstellungsort und Gelände, bzw. Topographie, wird für eine direkte RLOS-Verbindung zwischen der Radar-Antenne und den Zielobjekten ein mehr oder weniger hoher Radar-Turm benötigt. Deshalb sind Radar-Sensoren, soweit möglich, auch an exponierten Standorten installiert.



Es gibt jedoch viele Radare, die nicht einen Radarturm benötigen, wenn sie nahe am Erdboden betrieben werden z. B. Precision Approach Radar (PAR), das das landende Flugzeuge erfasst, Radar-Windprofiler die vertikal nach oben strahlen, Bord-Radarsysteme auf Schiffen, in Luftfahrzeugen oder Satelliten.
Sofern aber ein Radarsensor direkt an einem Flughafen, z. B. ein Rollfeldradar (s. ASDE, Bodenradar) z. B. zur Überwachung von Luftfahrzeugen, Fahrzeugen und Objekten auf den, von der Flugsicherung auf dem Flugplatz kontrollierten Flächen (Runways und Taxiways), müssen die Radar-Antenne ausreichend hoch positioniert sein, um die gesamten zu kontrollierenden Bereiche am Boden erfassen zu können. Bei komplexeren Aufbau eines Flugplatzes können auch mehrere Rollfeldradar-Anlagen benötigt werden, um die Abdeckung aller zu kontrollierenden Bereiche zu erzielen.
Radartürme bestehen meistens aus einer Stahlgitter- oder Beton-Konstruktion. Radaranlagen die im X-Band (ca. 10 GHz) oder in höheren Frequenz-Bändern arbeiten, können wegen des sehr gerichteten Radar-Strahl auch auf Gebäuden aufgebaut werden, z. B. Hamburg Hafenradar an den Landungsbrücken. Aufgrund der großen Erfassungsreichweite (s. Radiohorizont) vom oberen Bereich eines Radarturmes aus, kann dieser zusätzlich auch noch durch weitere Funkanlagen genutzt werden, z. B. Richtfunk, sofern hierdurch der Empfang der Primär- und/oder Sekundär-Radaranlagen nicht gestört wird.
Funktion
Sowohl für Primär- und/oder Sekundär-Radarsysteme werden Radartürme verwendet. Bei Einsatz von mechanisch sich kontinuierlich um 360° drehenden Parabol-, Phased-Array- oder LVA-Radar-Antennen für das L-, S- und C-Band befinden sich die Radar-Antennen in der Regel an der Spitze des Turms. Ab dem X-Band können die Radarantennen in Ausnahmefällen auch seitlich am Turm angebracht sein.
Bei Verwendung einer Phased-Array-Antenne deren einzelnen Antennenelemente rund um den Turm befestigt zur 360° Erfassung von Objekten angeordnet sind erfolgt die Anbringung um den Mast herum.
Radarantennen können zum Schutz vor extremen Witterungseinflüssen wie z. B. Wind, Regen, Schnee und Vereisung als auch zum Schutz vor Korrosion in einem Radom untergebracht sein.
Für die überregionale Flugverkehrskontrolle der Luftraumüberwachung sind im Bundesgebiet sechs En-route-Radaranlagen an speziellen Punkten aufgebaut. Die hier gewonnenen Daten werden in das zivile RADNET eingespeist und zu allen zivilen und militärischen Kontrollzentren übertragen.
Der Einsatzführungsdienst der Luftwaffe verwendet Radartürme für die stationären Radaranlagen der Einsatzführungsbereiche.
Siehe auch
- Neunkircher Höhe#Radarturm Neunkircher Höhe
- Radarturm Weesow
- Richtfunkturm Bremerhaven
- Leucht- und Radarturm Alte Weser