Gesetzliche Rentenversicherung
dient vorwiegend der Alterssicherung von Beschäftigten
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Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist die Bezeichnung für ein gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das zusätzlich oft auch zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient.
Die Rentenversicherung als Sozialversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung, die sich – wie die anderen Zweige der Sozialversicherung auch – durch das Solidarprinzip und das Äquivalenzprinzip auszeichnet.
Die Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sind für den Einzelnen grundsätzlich äquivalent zu den gezahlten Beiträgen (Individualäquivalenz).[1][2] Ungleichbehandlungen von Versicherten ergeben sich durch die Änderungen von Beitragssatz und Rentenwert während des Versicherungsverlaufs. Solidarische Effekte entstehen durch die Einbeziehung von Leistungen, denen keine Beitragszahlungen gegenüberstehen, wie etwa die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Diese Leistungen werden ganz oder teilweise nicht durch Sozialversicherungsbeiträge, sondern durch Steuern gedeckt.
Dies kann in anderen Ländern anders geregelt sein.[3] Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung entweder nach dem Umlage- (so in Deutschland) oder nach dem Kapitaldeckungsverfahren.
Vergleich zwischen einzelnen Rentensysteme europäischer Nationalstaaten
Als Vergleichskriterien geeignet sind die Nettoersatzraten, die Beitragssätze, der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt, das Renteneintrittsalter und die Differenzierung in staatliche Grundversorgung, betriebliche Altersrente und private Altersvorsorge gemäß dem Dreisäulenmodell.[4]
Rentensystem der Niederlande
Wer 50 Jahre in den Niederlanden gewohnt hat, erhält eine gesetzliche Rente, die unabhängig vom Einkommen bei mindestens 70 % des Mindestlohnes liegt, 2025 also etwa 1500 Euro.[5] Diese Grundrente finanzieren allein die Arbeitnehmer mit einer Abgabe von 18 %. Das Renteneintrittsalter liegt bei 67 und soll bis 2067 auf 71 Jahre angehoben werden. Hinzu kommt für 90 % der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge, finanziert vom Arbeitgeber. Die Nettoersatzrate beträgt 96 %, was auch die private Altersvorsorge als dritte Säule umfasst. Der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt betrug 2025 gut 12 %.[6]
Rentensystem von Schweden
In Schweden investieren Arbeitnehmer 16 Prozent ihres Bruttoeinkommens in ein klassisches Umlagesystem und weitere 2,5 Prozent in einen Vorsorgefonds am Kapitalmarkt.[5] 2025 lag das durchschnittliche Eintrittsalter bei 64,5 Jahren. Die Nettoersatzrate liegt bei 65 %.[6] 10,6 % betrug 2025 der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt.
Rentensystem von Dänemark
In Dänemark erhielt 2025 jeder Rentner einkommensunabhängig eine aus Steuern finanzierte Grundrente in Höhe von 2000 Euro.[5] Zusätzlich zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtend Beiträge in eine staatliche Pensionskasse, die an den Finanzmärkte angelegt wird. Das derzeitige Renteneintrittsalter von 67 Jahren wird 2035 auf 69 und 2040 auf 70 Jahre erhöht. Mit freiwilliger privater Altersvorsorge erreichten Rentner 2025 eine Nettoersatzrate von 77 %.[6] Der Anteil der Rentenausgaben am BIP betrug 2025 gut 11 %.
Rentensystem von Österreich
In Österreich gehen Rentner mit 60 bis 62 Jahren in Rente.[5] Die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen 22,8 %, wobei auch Selbständige und Beamte einzahlen. Arbeitgeber zahlen paritätisch 11,4 %. Erst nach 15 Jahren Einzahl erwirbt man einen Rentenanspruch. Die Nettoersatzrate betrug 2025 knapp 87 %.[6] Der Anteil der Rentenausgaben am BIP betrug 2025 15 %.
Rentensystem von Frankreich
Das Renteneintrittsalter variiert in Frankreich von 55 Jahren bei Staatsdiener bis 62 Jahren bei normalen Angestellten.[7] Die staatliche Pflichtversicherung zählt 42 verschiedene Kassen mit je eigenen Regeln. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 26 %. Hinzu kommen obligatorische Zusatzrenten, freiwillige Betriebsrenten und staatlich geförderte kapitalgedeckte Extrarenten. Die Nettoersatzrate betrug 2025 knapp 72 %.[6] Der Anteil der Rentenausgaben am BIP betrug 2025 15 %.
Rentensystem in Deutschland
Die Nettoersatzrate betrug 2025 etwa 53 %.[8] Der Anteil der Rentenausgaben am BIP betrug 2025 gut 12 %.[6] In Deutschland werden schon nach fünf Jahren Einzahlung Ansprüche in der Rentenversicherung erworben.[5] Geringverdiener bekommen in Deutschland eine deutlich geringere Rente, als in den meisten anderen OECD-Staaten. Das Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 67 Jahren. 62 % der Arbeitnehmer erhalten eine betriebliche Altersvorsorge, oder sorgen privat mit einer Riesterrente vor.[9]
Länder mit gesetzlicher Rentenversicherung (Auswahl)
Gesetzliche Rentenversicherungen bestehen heute in vielen Ländern (geordnet nach dem Jahr des Inkrafttretens):[10]
- 1891 – Deutschland (Gesetzliche Rentenversicherung, verwaltet von der Deutschen Rentenversicherung)
- 1891 – Dänemark (Volksrente)[11]
- 1898 – Neuseeland (Old Age Pensions Act)[12]
- 1900 – Belgien
- 1900 – New South Wales (Old Age Pensions Act)[13]
- 1906 – Österreich (Sozialversicherung, siehe Pensionsversicherungsanstalt)
- 1908 – Großbritannien (Old Age Pensions Act)[14]
- 1908 – Australien
- 1909 – Island
- 1910 – Frankreich (loi sur les retraites ouvrières et paysannes)[15]
- 1911 – Irland
- 1911 – Luxemburg[16]
- 1913 – Schweden (Volksrente)[17]
- 1919 – Italien
- 1919 – Niederlande
- 1919 – Spanien
- 1927 – Kanada
- 1934 – Griechenland
- 1935 – Portugal
- 1935 – Vereinigte Staaten (Social Security)
- 1936 – Norwegen
- 1937 – Finnland
- 1948 – Schweiz (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- 1954 – Liechtenstein
- 1961 – Japan (Kokumin Nenkin)[18]