Rudolf Saß

deutscher Musiker und Fotograf From Wikipedia, the free encyclopedia

Rudolf Saß (* 16. Juli 1912 in Barmstedt; † 17. März 1942 in Schleswig) war ein deutscher Musiker und Fotograf. Er wurde während der Zeit des Nationalsozialismus Opfer der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik, zwangssterilisiert und starb infolge der Bedingungen in der Landesheil- und Pflegeanstalt Schleswig. Er gilt als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.

Stolperstein von Rudolf Saß

Familie und frühes Leben

Rudolf Saß wurde am 16. Juli 1912 in Barmstedt geboren. Seine Eltern waren der Musiker Rudolf Joachim Saß und dessen Ehefrau Martha Katharine Marie Saß. Er hatte mindestens einen Bruder. Die Familie lebte in Barmstedt, zuletzt ist für Rudolf Saß die Adresse Königstraße 29 belegt.

Unter Anleitung seines Vaters erhielt Rudolf Saß früh Geigen- und Klavierunterricht. Zeitzeugen beschrieben ihn als musikalisch hochbegabt. Gemeinsam mit seinem Vater trat er mehrfach öffentlich auf, unter anderem bei Konzerten im Saallokal Waldschlösschen in der Gärtnerstraße in Barmstedt.

Neben der Musik entwickelte Rudolf Saß eine ausgeprägte Leidenschaft für die Fotografie, insbesondere für Landschaftsaufnahmen. Auch bei Familienfeiern und privaten Anlässen in der Nachbarschaft wurde er häufig gebeten zu fotografieren.

Erkrankung und Einweisung

Nach einer Nervenoperation, die ein Asthma-Leiden lindern sollte, litt Rudolf Saß zunehmend unter starken Kopfschmerzen. Eine Behandlung durch eine Heilpraktikerin in Barmstedt blieb erfolglos. In der Hoffnung auf medizinische Hilfe entschieden sich seine Eltern schließlich, ihn in die Landesheil- und Pflegeanstalt Schleswig-Stadtfeld einweisen zu lassen.

Am 18. Januar 1935 wurde Rudolf Saß dort aufgenommen. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten bei ihm Schizophrenie; eine nachvollziehbare medizinische Begründung für diese Diagnose ist in seiner Krankenakte jedoch nicht dokumentiert. Aus zahlreichen Briefen seines Vaters an die Anstaltsleitung geht hervor, dass sich der Gesundheitszustand seines Sohnes während des Aufenthalts nicht verbesserte.

Die Eltern bemühten sich daher intensiv um eine Entlassung und Rückkehr nach Barmstedt.

Zwangssterilisation

Die Ärzte der Anstalt stimmten einer Entlassung nur unter der Auflage zu, dass Rudolf Saß zuvor gemäß dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 zwangssterilisiert werde. Die Operation wurde 1937 durchgeführt.

Nach der Sterilisation und weiteren wiederholten Eingaben seines Vaters wurde Rudolf Saß am 27. November 1937 entlassen. Er hielt sich lediglich fünf Tage bei seinen Eltern in Barmstedt auf, bevor er erneut in der Anstalt aufgenommen wurde. Dort blieb er bis zum 15. August 1939.

Auf erneutes Drängen seines Vaters wurde er anschließend noch einmal kurzzeitig entlassen, jedoch am 28. Oktober 1939 gegen den Willen der Eltern erneut in die Landesheil- und Pflegeanstalt Schleswig eingewiesen.

Haftbedingungen und Tod

Mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs im September 1939 verschlechterten sich die Bedingungen in den Heil- und Pflegeanstalten erheblich. Personal, Lebensmittel, Medikamente, Heizmaterial und medizinische Versorgung wurden massiv reduziert. Durch eine Verordnung vom 20. September 1939 wurden die täglichen Verpflegungskosten auf 41 Pfennig pro Patient gesenkt.

Die sogenannte „Hungerkost“ bestand überwiegend aus fettarmer oder fettfreier Nahrung wie Weißkraut, Rüben und Kartoffeln. Dies führte bei vielen Patienten zu schwerem Gewichtsverlust, Durchfällen und einer erhöhten Anfälligkeit für Infektionskrankheiten. Auch Rudolf Saß litt unter diesen Bedingungen.

Statistische Auswertungen, unter anderem von Ernst Klee in seinem Werk Euthanasie im Dritten Reich, zeigen einen drastischen Anstieg der Sterberaten in psychiatrischen Einrichtungen. In Schleswig verdoppelte sich die Sterberate zwischen 1936 und 1942. Besonders in den Wintermonaten wirkte sich zusätzlich das Einsparen von Heizmaterial tödlich aus.

Geschwächt durch Unterernährung, Kälte und mangelnde medizinische Versorgung starb Rudolf Saß am 17. März 1942 in der Landesheil- und Pflegeanstalt Schleswig an offener Lungentuberkulose.

Einordnung

Das Schicksal von Rudolf Saß steht exemplarisch für die Verfolgung und Vernichtung psychisch erkrankter Menschen im Nationalsozialismus. Seine Zwangssterilisation, die wiederholte Internierung und sein Tod infolge systematischer Vernachlässigung machen ihn zu einem Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“- und Gesundheitspolitik, auch ohne formale Registrierung im Rahmen der Aktion T4.

Literatur

  • Herbert Diercks: Die Freiheit lebt! Widerstand und Verfolgung im Kreis Pinneberg 1933–1945. Hamburg 1983.
  • Ernst Klee: Euthanasie im Dritten Reich. Die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“. Frankfurt am Main 1985.
  • Arbeitskreis zur Erforschung des Nationalsozialismus in Schleswig-Holstein (AKENS): Dokumentationen zur Verfolgung im Kreis Pinneberg.

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