Schulorganisationsgesetz

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Das Schulorganisationsgesetz (kurz SchOG) bildet die wichtigste gesetzliche Grundlage des österreichischen Schulwesens.

Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten
Titel: Schulorganisationsgesetz
Langtitel: Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation
Abkürzung: SchOG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 242/1962
Datum des Gesetzes: 25. Juli 1962
Inkrafttretensdatum: 9. August 1962
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 2/2026
Gesetzestext: Schulorganisationsgesetz im RIS
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!
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Ausgangslage

Bis zum Jahr 1962 galten in Österreich teilweise noch die Schulgesetze aus der Ersten Republik, die ihrerseits zum Teil auf Bestimmungen aus dem 19. Jahrhundert basierten. Bereits im Winter 1946/47 wurden erste Kontakte aufgenommen und 1948 lagen erste Entwürfe vor. Es zeigten sich jedoch auch gegensätzliche Standpunkte, die in intensiven Beratungen und zahlreichen Verhandlungen ausdiskutiert wurden. Mit diesem Gesetz wurde das Schulwesen der Zweiten Republik auf eine grundlegend neue Basis gestellt, die bis heute Gültigkeit hat und in vielen Novellen an die laufenden Anforderungen angepasst wurde.

Zweck

Mit dem Schulorganisationsgesetz wurde eine einheitliche und allgemein anerkannte Neuregelung des Schulwesens „vom Kindergarten bis zur Hochschule“ geschaffen. Es enthält zum Beispiel die auch heute gültigen Regelungen über die Schulpflicht, die Unentgeltlichkeit des Schulbesuches und den Religionsunterricht, aber auch Bestimmungen zum berufsbildenden Schulwesen und zur Ausbildung von Lehrern.

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