Schweigegebot
Anordnung, sich nicht zu äußern
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Ein Schweigegebot ist die Maßgabe an eine bestimmte Person oder an einen bestimmten Personenkreis, sich nicht zu äußern, oder die Maßgabe, über bestimmte Themen nichts zu sagen und an andere weiterzugeben. Der Begriff bzw. die Praxis kommt in verschiedenen Zusammenhängen vor.
Neues Testament
Das „paulinische Schweigegebot“ gegenüber Frauen
In der altorientalischen Gesellschaft – so auch im orthodoxen Judentum – war es unüblich, dass Frauen sich in politischen Belangen oder in Glaubensfragen in der Öffentlichkeit äußern konnten. Dem Apostel Paulus zugeschrieben wird das „paulinische Schweigegebot“ (1 Kor 14,33b–35 EU bzw. 34–35), nach dem die Frauen in der jüdisch-christlich geprägten Gemeinde schweigen sollen.
Unklar ist, ob in diesem Schweigegebot ein generelles Schweigegebot für alle Frauen in den Gemeindeversammlungen auch außerhalb von Korinth zur Sprache kommt. Fraglich ist, ob nur verheiratete Frauen oder auch unverheiratete im Blick sind (z. B. Witwen, Geschiedene, Jungfrauen). Die Aussage, dass Frauen zu Hause ihre Männer befragen sollen, wirkt so, als seien Verheiratete gemeint. Oder der Text geht davon aus, dass Ehepaare den Normalfall darstellen, wobei nicht geregelt wird, was für Unverheiratete gilt.
Die Abschnittseinteilung 14,33b–35 entspricht sowohl der textkritischen Ausgabe Nestle-Aland in der 28. Auflage als auch der Übersetzung nach Martin Luther (2017). Liest man V33b als Beginn des Schweigegebots, führt dies zu einer Verallgemeinerung bzw. Generalisierung des Gebots. Der Codex Sinaiticus verweist hingegen auf eine Verstrennung nach V. 33, sodass das Schweigegebot ab V. 34 beginnt. Für diese Ansicht argumentiert die Theologin Luise Schottroff, die für eine Verbindung von V. 33a und V. 33b plädiert. Die Abschnittseinteilung 14,34–35 führt dazu, dass das Gebot nicht durch den Verweis auf andere Gemeinden begründet wird. Ein Argument für die Einteilung 33b–35 ist, dass 33b besser zu 34 passt als zu 33a. Grundlegend lässt sich festhalten, dass die Abschnittseinteilung nicht eindeutig zu bestimmen ist, da es für beide Varianten legitime Pro- und Contra-Argumente gibt.
Für die Verse 34–35 gibt es eine Variante, in der die Verse umgestellt werden nach Vers 40, z. B. in D (06), F (010), G (012) und anderen. Des Weiteren gibt es hinter „die Frauen“ (altgriechisch αἱ γυναῖκες) in Vers 34 die Einfügung von dem Personalpronomen „eure“ ὑμῶν. Dies überliefern D (06), F (010), G (012), K (018), L (020) und 630. Diese Einfügung würde die Bedeutung in dem Sinne verschieben, dass erstens damit die Ehefrauen ("eure Frauen") oder zweitens damit die Frauen aus Korinth gemeint sein könnten. Zuletzt ist die Einfügung „den Männern“ τοῖς ανδράσιν in Vers 34 in A (02) hinter dem Befehl „sie sollen sich unterordnen“ ὑποτασσέσθωσαν relevant. Diese Variante macht so mit Nachdruck deutlich, dass sich die Frauen den Männern unterzuordnen haben.
Es wird diskutiert, dass das Schweigegebot nachträglich in den Text eingefügt wurde. Dafür spricht einerseits die Dopplung der Formulierung „Gemeinde“ in Vers 33 übergehend zu Vers 34. Diese Ausdrucksweise wirkt vergleichsweise sperrig im Text. Andererseits wird in den vorangegangenen Versen von Prophetie geschrieben und wie diese innerhalb der Gemeindeversammlungen ausgeführt werden darf. Gemäß 1Kor 11,5 darf die prophetische Rede jedoch auch von Frauen verübt werden. Folglich würde 1Kor 14 den Frauen dieses zuvor erwähnte Recht absprechen. Darüber hinaus steht das Verbot im Widerspruch zu anderen Stellen in den Paulusbriefen, an denen er Frauen als Mitarbeiterinnen lobend hervorhebt, die höchstwahrscheinlich auch in der Verkündigung aktiv waren (z. B. Junia als Apostelin in Röm 16,7).
Paulus könnte an dieser Stelle die Meinung der korinthischen Gemeinde zitiert haben, da die Zurückweisung in 1Kor 14,36 so wirkt, dass Paulus die Aussagen hinterfragt. Jedoch fehlen explizite Hinweise darauf, dass die Verse 34–35 eine Zitation sind. Im Gegensatz zu 1Kor 14 ist in 1Kor 7,1 eine einleitende Formel zu finden: „Nun zu dem wovon ihr geschrieben habt“ (Luther 2017). So auch in 15,12, wo es heißt: „[…] wie können dann einige von euch sagen […]?“ (Einheitsübersetzung 2016).
Das Verbot ist laut Luise Schottroff konkret auf den Lernprozess bezogen, nicht auf das Reden allgemein.[1] Das Schweigegebot verbietet Frauen explizit das dialogische Lernen in der Versammlung (Ekklesia) – dieses Lernen war üblich in der jüdischen Thora-Unterweisung, hier jedoch wird die Partizipation am Gespräch untersagt. Paulus argumentiert im gesamten Korintherbrief mit jüdischen Argumenten, jedoch gibt es für 1Kor 14,34.35 laut Schottroff keine jüdischen Sachparallelen.[1] Ein plötzlicher Wechsel zu römisch-hellenistischer konservativer Frauenpolitik scheint ihr nicht plausibel. Andere führen jüdische Texte an, die Frauen das öffentliche Reden zu untersagen scheinen (Midrasch Sifre Devarim 235 zu Dtn 22,16[2]; Traktat Megilla 23b aus dem babylonischen Talmud[3]).
„Messiasgeheimnis“
Der theologische Fachbegriff „Messiasgeheimnis“ (siehe dazu: Evangelium nach Markus und Leben-Jesu-Forschung) verbindet die Wunder Jesu mit einem Schweigegebot. Das begeisterte Weitererzählen der Wunder durch die Geheilten selbst oder durch umstehende Zeugen könnte nämlich den Blick auf das Gesamtwirken Jesu verstellen und so seine Messianität verdecken. Jesus verbot also seinen Jüngern vor seinem Tod, ihn als den Christus zu verkünden. Bibelstellen, die das Schweigegebot enthalten, finden sich in Markus 1,34; 1,44; 3,12; 5,43; 7,36; 8,30; 9,9.
Publikationsverbote in der Katholischen Kirche
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche kann gegenüber Abweichlern im Glauben, die im kirchlichen Namen und Auftrag an Universitäten oder in Schulen lehren, ein „Publikationsverbot“ (auch Bußschweigen genannt) aussprechen, um sie damit zum Nachdenken und zur Umkehr bezüglich ihres Standpunktes zu bewegen.
Beispiel: 1985 erhielt der ehemalige Franziskanerpater und brasilianische Befreiungstheologe Leonardo Boff u. a. wegen seines 1981 publizierten, kirchenkritischen Buches Kirche und Macht. Eine militante Ekklesiologie ein Rede- und Lehrverbot für ein Jahr.
Wirtschaft, organisierte Kriminalität
Im Alltag wird der Begriff Schweigegebot üblicherweise im Zusammenhang mit der Wahrung von (Geschäfts-)Geheimnissen benutzt. In Kreisen der organisierten Kriminalität dient er der Vertuschung von Verbrechen, wie zum Beispiel die „Omertà“ der sizilianischen Mafia.
Weblinks
- Priester Johannes R. Nothhaas. 1 Kor 14,34 - Teil einer Interpolation? (Ein Artikel über die Bedeutung des Schweigegebotes für Frauen in der Kirche)