Sextus Pomponius

römischer Jurist From Wikipedia, the free encyclopedia

Sextus Pomponius war einer der führenden römischen Juristen der hochklassischen Zeit der frühen Kaiserzeit im 2. Jahrhundert.

Über die Person Pomponius ist kaum etwas bekannt. Er war ein Zeitgenosse von Gaius und teilte dessen juristische Vorstellungen. Wie jener, war er ein Vertreter der Rechtsschule der Sabinianer.[1] Weder Gaius noch Pomponius waren mit einem ius respondendi ausgestattet, das ihnen an des Kaisers Statt erlaubt hätte, auflaufende Rechts- und Gesetzesanfragen zu beantworten. Bedeutung erlangte er als Verfasser lehrreicher Kommentarliteratur.

Pomponius schrieb drei bedeutende Kommentare zu den Zivilrechtslehrbüchern der Juristen Quintus Mucius Scaevola, der Pontifex Maximus und Konsul war, nämlich die Libri ad Quintum Mucium in 39 Büchern, Masurius Sabinus, Ad Sabinum in 35 Büchern, und Plautius. Die zu Sabinus verfasste Kommentarliteratur ist ihrem Umfang nach um ein Vielfaches stärker als das zugrundeliegende Werk. Pomponius’ Kommentationen gaben daher eigenständig ein gründliches Handbuch ab, sehr geschätzt bei nachrückenden Juristen. Ferner verfasste Pomponius einen nur aus späteren Zitaten bekannten Kommentar zum prätorischen Edikt (Ad edictum).[2] Die Kommentare geben guten Aufschluss über die Jurisprudenz der klassischen Zeit. Es folgten monographische Abhandlungen, die sich mit diversen Rechtsgeschäften und Anordnungen befassen, etwa Rechtskomplexen des Fideikommisses, der Stipulation und den Senatskonsulten. Zwei von ihm zusammengestellte Fallsammlungen wurden später wohl zu einem Werk vereinigt. Auch originell verpackte Literatur geht auf ihn zurück, zu nennen sind die Variae lectiones („Vermischte Lesestücke“).[3]

Von herausragender Bedeutung allerdings ist sein Enchiridion (liber singularis enchiridii). Das Werk gilt als einer der ersten Abrisse einer Rechtsgeschichte. Pomponius befasste sich darin mit der römischen Rechtsgeschichte – von den Anfängen der legendären Königszeit bis in seine aktuelle Gegenwart. In etwas überarbeiteter Form fand das Enchiridion später Einlass in die Digesten (1,2,2,1–53) und blieb damit erhalten.[4] Pomponius führt darin zu Überlieferungen verschiedener römischer Juristen aus, weshalb sein Werk noch heute als wesentliche Quelle für die Analyse der Arbeit klassischer Juristen herangezogen wird.[5]

Zitiert wird Pomponius in den Digesten besonders häufig vom gleichrangig bedeutsamen Ulpian. Das justinianische Fundamentalwerk weist nicht weniger als 578 Exzerpte des Pomponius auf.[1]

Werke

Übersicht:[6]

  • Ad edictum libri
  • Enchiridii liber singularis
  • Epistularum libri
  • De fideicommissis libri V
  • Ad Q. Mucium libri XXXIX
  • Ex Plautio libri VII
  • Regularum liber singularis
  • Ad Sabinum libri XXXVI (XXXV?)
  • De senatus consultis libri V
  • De stipulationibus
  • Variarum lectionem libri

Literatur

Einzelnachweise

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