Sitzabkommen

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Ein Sitzabkommen regelt den rechtlichen Status einer internationalen Organisation im Gastland.

Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation in Wien: Handschlag zwischen William Sterling Cole und Leopold Figl (1958)

Das Sitzabkommen gewährleistet die Unabhängigkeit der Organisation. Es regelt üblicherweise die Polizeibefugnisse an ihrem Sitz, die Vorrechte und Immunitäten der Mitarbeiter sowie fiskalische Fragen.

Siehe auch

Literatur

  • Philippe Cahier: Étude des accords de siège conclus entre les organisations internationales et les États où elles résident. Giuffrè, Mailand 1959.

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