Stadtgericht Danzig
Gericht in Danzig
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Geschichte
Die Stadt Danzig hatte unter polnischer Oberherrschaft eine starke Autonomie, zu der auch die städtische Gerichtsbarkeit gehörte. Diese wurde durch das Schöppengericht der Stadt wahrgenommen. Im Rahmen der Zweiten Polnischen Teilung 1793 kam Danzig an Preußen. Damit endete die Autonomie der Stadt und auch deren Gerichtsbarkeit. Stattdessen wurde das staatliche Stadtgericht Danzig eingerichtet. Zweite Instanz bildete die Westpreußische Regierung. Die Arbeit des Gerichts war in der Gerichtsinstruktion für das Danziger Stadtgericht vom 26. August 1796 geregelt.[1] Sein Sprengel umfasste die Stadt Danzig.[2]
Nach der Niederlage Friedrich Wilhelms III. gegen Napoleon I. in der Schlacht bei Jena und Auerstedt musste Preußen das Danziger Territorium im Tilsiter Friedensvertrag vom 7. und 9. Juli 1807 Frankreich zur Verfügung stellen. Es entstand die Republik Danzig. Die preußischen Institutionen, darunter das Stadtgericht, wurden aufgehoben und das frühere Schöppengericht wurde wieder eingerichtet.
Nach der Völkerschlacht bei Leipzig brach die französische Herrschaft 1813 zusammen und die Republik Danzig wurde durch preußische Truppen besetzt und in der Folge durch den Wiener Kongress aufgelöst. Zurück in Preußen wurde in Danzig ein Land- und Stadtgericht Danzig eingerichtet.
Literatur
- Andrzej Januszajtis: Aus der Geschichte der Selbstverwaltung Danzigs, S. 39 f., Digitalisat.