Straßenamt
kommunale oder staatliche Behörde in Deutschland, die für Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von öffentlichen Straßen, Wegen und Verkehrsflächen zuständig ist
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Ein Straßenamt (auch Straßenbauamt) ist eine kommunale oder staatliche Behörde in Deutschland, die für die Planung, den Bau, die Unterhaltung und Verwaltung von öffentlichen Straßen, Wegen und Verkehrsflächen zuständig ist.[1][2] Straßenämter sind in der Regel Teil der kommunalen Verwaltung oder der Landesbehörden und spielen eine zentrale Rolle in der Verkehrsinfrastruktur. In der Schweiz haben Tiefbauämter diese Aufgaben inne.[3] In Österreich gibt es vereinzelt Straßenbauämter[4], die Aufgaben eines Straßenamtes wie in Deutschland sind jedoch häufig auf spezialisierte Behörden für Straßenbau und Straßenmeistereien verteilt.[5]


Aufgaben
Die Aufgaben eines Straßenamts umfassen unter anderem[6][7]:
- Neu-, Aus- und Umbauplanung und Bau von Straßen, Radwegen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen und Ingenieurbauwerken wie Brückenbauten an diesen Verkehrswegen sowie Amphibienschutzanlagen.
- Instandhaltung und Reparatur von Verkehrsflächen, einschließlich Schadensbehebung, Winterdienst und Reinigung.
- Verkehrsmanagement, wie die Regelung von Lichtsignalanlagen, Wegweisung, Beschilderung, Markierung, Schutzeinrichtungen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
- Genehmigung von Sondernutzungen, z. B. für Baustellen, Märkte oder Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen.
- Verwaltung von verkehrsrechtlichen Anordnungen, wie Parkregelungen oder Verkehrsverbote.
- Vermessung
- Umweltverträglichkeitsstudien
- Betreuung von Genehmigungsverfahren
Organisation
In größeren Städten gibt es oft ein eigenständiges Straßen- und Tiefbauamt, während in kleineren Gemeinden diese Aufgaben vom Bauamt oder der Gemeindeverwaltung wahrgenommen werden. Die genauen Zuständigkeiten können je nach Bundesland und Kommune variieren.