Streckenbuch
betriebliche Unterlage im deutschen Eisenbahnwesen
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Das Streckenbuch (Abkürzung: Strebu) ist eine betriebliche Unterlage im deutschen Eisenbahnwesen. Bis Dezember 2015 hieß das Streckenbuch offiziell örtliche Richtlinien für das Zugpersonal (öRil Zp), seitdem wird der vom Eisenbahninfrastrukturunternehmen beigesteuerte Teil dieser Unterlage als Angaben für das Streckenbuch bezeichnet. Es liegt in der Regel auf jedem Triebfahrzeug aus und enthält Auszüge aus dem für jede Betriebsstelle erstellten Betriebsstellenbuch mit für das Zugpersonal relevanten Informationen über die Betriebsstellen eines bestimmten Bezirkes. Das Streckenbuch ist weder gleichzusetzen mit, noch ein Ersatz für den Buchfahrplan. Die genannten Bezeichnungen beziehen sich auf die DB InfraGO als Haupteigentümer des Schienennetzes in Deutschland. Bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und in anderen Ländern sind gleichwohl auch andere Bezeichnungen für diese oder ähnlich strukturierte Unterlagen möglich.
Während der Buchfahrplan alle für die Durchführung von Zugfahrten wichtigen Informationen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen und Signalstandorte mit Kilometerangaben enthält, stehen im Streckenbuch ergänzende Informationen über einzelne Gleise bzw. Gleisbereiche (z. B. Längen und Neigungen) in Bahnhöfen und sonstigen Betriebsstellen, Zuständigkeiten der Fahrdienstleiter und Weichenwärter mit Zugfunk-Teilnehmerverzeichnis sowie örtliche Besonderheiten. Solche Informationen spielen in Bahnhöfen vor allem bei der Durchführung von Rangierfahrten eine Rolle, gleichwohl können jene aber auch für Zugfahrten relevant sein.
Die TSI OPE fordert von Eisenbahnverkehrsunternehmen die Erstellung einer als Streckenbuch bezeichneten Unterlage, welche eine Beschreibung der vom Triebfahrzeugführer befahrenen Strecken und der streckenseitigen technischen Ausrüstung enthält. Der überwiegende Teil der dafür notwendigen Inhalte müssen den Eisenbahnverkehrsunternehmen von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen zugeliefert werden. Die DB InfraGO kommt dieser Zulieferungspflicht durch Veröffentlichung der Angaben für das Streckenbuch und ihres Infrastrukturregisters nach. Die Idee hinter dem Streckenbuch ist, dass die von den Infrastrukturunternehmen zugelieferten Inhalte noch durch für das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen individuelle Inhalte, z. B. innerbetriebliche Regeln für die Abstellung oder Behandlung von Zügen, ergänzt werden. Viele Eisenbahnverkehrsunternehmen verzichten auf diese individuelle Ergänzungsmöglichkeit allerdings völlig und geben lediglich die vom Infrastrukturbetreiber übermittelten Angaben für das Streckenbuch unverändert an ihre Personale weiter.