Stuhlurteil

From Wikipedia, the free encyclopedia

Als Stuhlurteil werden Gerichtsurteile bezeichnet, die unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündet werden. Bei deutschen Gerichten sind in bestimmten Gerichten Stuhlurteile üblich.

Stuhlurteile sind üblich

In Zivilsachen sieht das Gesetz Stuhlurteile (auch: Protokollurteile) und in einem gesondert anberaumten Verkündungstermin ergehende Urteile gleichermaßen vor. § 310: Das Urteil wird in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet.

Ein Stuhlurteil erfordert nur, dass das Urteil in dem Termin, in welchem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet werden. Dazu ist es aber nicht erforderlich, dass die Verkündung sogleich im Anschluss an die mündliche Verhandlung geschieht. Möglich ist auch, dass das Gericht zunächst noch andere Sachen verhandelt und erst nach Wiederaufruf der früher verhandelten Sache die Entscheidung verkündet.[1]

Bei Verkündung eines Stuhlurteils liegt nur die Entscheidungsformel (der Tenor) vor und wird in das Verhandlungsprotkoll aufgenommen. Das vollständige Urteil mit Tabestand und Entscheidungsgründen muss anschließend schriftlich abgesetzt werden, wofür das Gesetz eine Dreiwochenfrist vorsieht, § 315.

Ergeht ein Urteil nicht als Stuhlurteil, muss es in einem gesonderten Verkündungstermin verkündet. Dieser Verkündungstermin muss zwar auch in spätestens drei Wochen stattfinden. Anders als bei der Dreiwochenfrist beim Stuhlurteil lässt § 310 hier aber Ausnahmen zu, wenn wichtige Gründe vorliegen. Das kann insbesondere die häufig vorkommende Bitte der Parteien sein, den Verkündungstermin erst deutlich später anzuberaumen, um noch Zeit für außergerichtliche Vergleichsverhandlungen zu haben.

Ob Zivilgerichte Stuhlurteile erlassen oder einen Verkündungstermin anberaumen ist regional sehr unterschiedlich.

Einzelnachweise

Related Articles

Wikiwand AI