Subscriptio (römische Jurisprudenz)

kaiserliche Antwort auf Bittschriften From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Subscriptio (lat. subscribere für „unten hinschreiben“, „darunter schreiben“; Randbescheid) war im klassischen Recht der römischen Kaiserzeit die Antwort des Princeps auf die an ihn gerichteten Bittschriften oder sonstigen Eingaben privater Petenten. Als Reskriptstyp gehörte die subscriptio generisch zur kaiserlichen Gesetzgebung. Die mittels subscriptio beschiedenen Fälle waren weit überwiegend privatrechtlicher Natur. Besonders häufig ging es um Materien des Erb- und Vormundschaftsrechts.[1]

Geregelt wurden in den Subskriptionen Einzelfälle mit rechtlichem Einschlag.[2] In seinen Institutionen hielt Ulpian hielt fest, dass der Bescheidungsform gesetzesgleiche Wirkung zukam.[3] Viele dieser Konstitutionen wurden bereits im Codex Gregorianus des Kaisers Diokletian gesammelt; letztlich fanden sie Einlass in die justinianischen Kompilationen, in den Corpus iuris.

Wie es der Begriff bereits andeutet, antwortete der Kaiser nicht mit eigenen hoheitlichen Schreiben, er antwortete, indem er seinen Bescheid direkt unter die Bittschrift selbst platzierte. Regelmäßig erhielt der Auskunftsersuchende die Rückantwort in dieser Form. Bei übergeordneter Bedeutung des Rechtsbelangs wurde auch die (unbestimmte) Allgemeinheit zum Adressaten, etwa die Einwohner einer Stadt.[4]

Dokumentiert wurde ursprünglich mit der Erstellung von zwei Ausfertigungen, von denen eine dem Petenten zugestellt, die andere archiviert wurde. Seit Hadrian wurde aufgrund der Flut von Bescheidungen das Verfahren vereinfacht und die Auskunft – zur allgemeinen Kenntnisnahme – nur noch geeignet ausgehängt.[5] Ab diesem Moment näherten sich die subscriptiones und epistulae ihrem Rechtswesen nach an.[2]

Des Anliegens nahm sich zumeist nicht der Kaiser selbst an, sondern seine Rechtskanzlei. Dieser stand ein Spitzenbeamter des Kaisers voran, der magister libellorum. Seit den Antoninen waren sie oft Juristen.[6]

Literatur

  • Richard A. Bauman, in: Hildegard Temporini, Wolfgang Haase (Hrsg.): Aufstieg und Niedergang der römischen Welt. Geschichte und Kultur Roms im Spiegel der neueren Forschung. Teil 2: Principat. Band 13: Recht (Normen, Verbreitung, Materien) (ANRW II.13). Walter de Gruyter, Berlin/New York 1980, S. 166–179 (zum Strafrecht).
  • Tony Honoré: Emperors and Lawyers. Gerald Duckworth & Co, London 1981, ISBN 0-7156-1449-5 (2. Auflage, Clarendon Press, Oxford 1994, ISBN 0-19-825769-4), S. 33–70.
  • Detlef Liebs, in Anne Kolb (Hrsg.): Herrschaftsstrukturen und Herrschaftspraxis. Konzepte, Prinzipien und Strategien der Administration im römischen Kaiserreich. Band 1, Akademie Verlag, Berlin 2006, S. 137–152.

Anmerkungen

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