Sudanrot 7B

chemische Beschreibung From Wikipedia, the free encyclopedia

Sudanrot 7B ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Bisazofarbstoffe. Sie gehört zu den Sudanfarbstoffen und zur anwendungstechnischen Gruppe der Lösungsmittelfarbstoffe.

Schnelle Fakten Strukturformel, Allgemeines ...
Strukturformel
Strukturformel von Sudanrot 7B
Allgemeines
Name Sudanrot 7B
Andere Namen
  • N-Ethyl-1-[(E)-{4-[(E)-phenyldiazenyl]­phenyl}diazenyl]-2-naphthalinamin (IUPAC)
  • N-Ethyl-1-[(4-phenylazo)phenylazo]­naphthyl-2-amin
  • C.I. Solvent Red 19
  • C.I. 26050
  • Fettrot bläulich
  • Sudanrot 460
  • Sudanrot 462
Summenformel C24H21N5
Kurzbeschreibung

dunkelroter Feststoff[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 6368-72-5
EG-Nummer 228-862-5
ECHA-InfoCard 100.026.238
PubChem 61396
ChemSpider 55325
Wikidata Q6518814
Eigenschaften
Molare Masse 379,46 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Schmelzpunkt

130 °C (Zersetzung)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[1]
Gefahrensymbol

Achtung

H- und P-Sätze H: 302
P: keine P-Sätze[1]
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0°C, 1000 hPa).
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Darstellung

Sudanrot 7B erhält man durch Diazotierung von p-Aminoazobenzol und Kupplung auf N-Ethyl-2-naphthylamin.[S 1] [2]

Verwendung

Sudanrot 7B wird als Farbstoff in der Mikroskopie verwendet.[3][4] Es wurde auch als Lebensmittelfarbstoff eingesetzt.[5]

Das deutsche Mineralölsteuergesetz schrieb in seiner ursprünglichen Fassung von 1964 zur Markierung von steuerbegünstigten Mineralölen (zum Beispiel Heizöl) Sudanrot 7B (Solvent Red 19) als Farbstoff vor. Die Verbindung ist ein Pulverfarbstoff, so dass seine Verarbeitung mit einigen Nachteilen verbunden ist, z. B. Expositionsgefahr in Produktion und Verarbeitung, zeitraubende Lösevorgänge und unzureichende Kältestabilität der hergestellten Vorlösungen. Mit der Zulassung von modifizierten Farbstoffen wurde 1977 das Mineralölsteuergesetz den aktuellen technischen und gewerbehygienischen Erfordernissen angepasst. Seit diesem Zeitpunkt werden Flüssigfarbstoffe verwendet und verarbeitet.[6]

Sicherheitshinweise

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft die Farbstoffe Sudan I–IV und Sudanrot 7B als Karzinogen der Gruppe 3 ein. Die in Gruppe 3 enthaltenen Substanzen werden als wahrscheinlich nicht krebsauslösend beim Menschen eingestuft.[7]

Einzelnachweise

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