Thomas Rösslein
deutscher Jurist
From Wikipedia, the free encyclopedia
Leben
Rösslein studierte Rechtswissenschaft in München und wurde 1959 Mitglied der katholischen Studentenverbindung KDStV Trifels München im CV.[1] Er wurde 1968 an der Eberhard Karls Universität Tübingen zum Doktor der Rechte promoviert.
Bis 1988 war er Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion im baden-württembergischen Landtag. 1988 wurde Rösslein als Nachfolger von Anton Böhringer zum Direktor des Landtags von Baden-Württemberg berufen. 1989 erlitt er einen schweren Schlaganfall.[2] 1991 wurde er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Ihm folgte Winfried Grupp nach.[3]
1995 begann Rösslein zu malen, vorwiegend abstrakte Farbkompositionen in Acryl- und Mischtechnik. Seine Bilder sind regelmäßig in Ausstellungen zu sehen.[4]
Werke
- Der Folgenbeseitigungsanspruch. Tübingen, 1968.
- Hrsg. zusammen mit Ernst Wolfgang Becker: Politischer Irrtum im Zeugenstand. Die Protokolle des Untersuchungsausschusses des Württemberg-Badischen Landtags aus dem Jahre 1947 zur Zustimmung zum „Ermächtigungsgesetz“ vom 23. März 1933, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 2003, ISBN 3-421-05793-1.
- Quellen zur Entstehung der Verfassung von Württemberg-Hohenzollern. 1. Teil: Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg; Kohlhammer Verlag Stuttgart 2006, ISBN 3-17-018977-8
- Quellen zur Entstehung der Verfassung von Württemberg-Hohenzollern. 2. Teil: Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg; Kohlhammer Verlag Stuttgart 2008, ISBN 978-3-17-019223-2
Literatur
- Josef Weik: Die Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg 1946 bis 2003. 7. Auflage. Landtag von Baden-Württemberg, Stuttgart 2003, ISBN 3-923476-03-5, S. 290