Thomas Thoma

Schweizer Jurist und Politiker From Wikipedia, the free encyclopedia

Thomas Thoma (* 10. November 1822 in Amden; † 13. Dezember 1895 im Quartier St. Fiden in St. Gallen; heimatberechtigt in Amden) war ein Schweizer Jurist und freisinniger Politiker.

Leben

Familie

Thoma war der Sohn des Viehhändlers Thoma und von dessen Ehefrau Dorothea (geb. Böni) und wuchs im katholischen Glauben auf. Im Jahr 1855, im Alter von 33 Jahren, heiratete er Franziska (geb. Helbling). Die Hochzeit fiel in eine Phase beruflicher Veränderungen, als er vom Anwaltsberuf in die Kantonsverwaltung wechselte. Gemeinsam hatten sie einen Sohn, der noch vor ihm verstarb, und eine Tochter.

Ausbildung und Karriere

Thomas Thoma erhielt seine schulische Ausbildung am Kollegium St. Michael in Freiburg, einer Institution, die für ihre hochwertige Bildung bekannt war. Anschließend absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, einer der ältesten deutschen Universitäten. Diese solide juristische Ausbildung legte den Grundstein für seine spätere Karriere in der öffentlichen Verwaltung und Justiz.

Seine berufliche Laufbahn begann 1848 als Sekretär des Bezirksammanns im Bezirk Gaster, wo er erste praktische Erfahrungen in der Verwaltung sammelte. Von 1849 bis 1853 praktizierte er als Anwalt in Rapperswil im Kanton St. Gallen, bevor er 1854 bis 1855 als Sekretär des Departements des Innern in die Kantonsverwaltung wechselte. Im Jahr 1855 übernahm er die Positionen des Kriminalaktuars und Gemeindeschreibers in Tablat.

Von 1856 bis 1878 wirkte Thoma als Kantonsgerichtsschreiber, eine Position, die ihm Einblicke in das st. gallische Rechtswesen verschaffte. In den letzten Jahren seines Lebens von 1891 bis 1895 war er als Kantonsrichter und als Kantonsgerichtsvizepräsident tätig.[1]

Politisches Wirken

Thoma führte in Tablat für etwas mehr als zwanzig Jahre die dortige liberale Partei.

Er war in zwei Perioden Mitglied des St. Galler Kantonsrats: von 1855 bis 1856 und später von 1873 bis 1891. Diese lange Präsenz im Kantonsparlament ermöglichte es ihm, die Politik des Kantons nachhaltig mitzugestalten.

Vom 7. Dezember 1874 bis zum 30. November 1884 vertrat Thomas Thoma, als Nachfolger des zurückgetretenen Johann Ulrich Hafner, den Kanton St. Gallen als gemässigt liberaler Nationalrat in der Bundesversammlung. Seine politische Haltung war durch einen moderaten Liberalismus geprägt, der zwischen verschiedenen politischen Strömungen zu vermitteln suchte.

Thomas Thoma beteiligte sich aktiv am Kulturkampf in der Schweiz, dem Konflikt zwischen Staat und römisch-katholischer Kirche, der in den 1870er Jahren in vielen europäischen Ländern ausgetragen wurde. Gemeinsam mit Johann Jakob Zingg redigierte er von 1873 bis 1878 das Wochenblatt Der Freisinnige, das als wichtiges Sprachrohr der christkatholischen Bewegung in der Region fungierte. Die Christkatholiken hatten sich nach dem Ersten Vatikanischen Konzil von 1870 von Rom getrennt, da sie die Dogmen der päpstlichen Unfehlbarkeit und des päpstlichen Jurisdiktionsprimates ablehnten.

Nach 1875 vollzog Thoma jedoch einen politischen Kurswechsel. Er gab seine aktive Beteiligung am Kulturkampf auf und verzichtete in seinem Wochenblatt auf antiklerikale Polemik. Im Jahr 1878 distanzierte er sich schließlich vollständig vom Christkatholizismus.

Im Jahr 1878 erfolgte seine Wahl in den Regierungsrat des Kantons St. Gallen, wo er zunächst das Departement des Innern und ab 1885, als Nachfolger von Otto Thuli (1833–1892)[2], das Justizdepartement leitete. Diese Positionen bekleidete er bis 1891.

Mitgliedschaften

Thomas Thoma gehörte 1882 dem Initiativkomitee für Schweizerisch-kolonisatorische Auswanderung der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft an.[3]

Literatur

Einzelnachweise

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