Transvestitenschein

Erlaubnisdokument für das Tragen gegengeschlechtlicher Kleidung From Wikipedia, the free encyclopedia

Ein umgangssprachlich so genannter Transvestitenschein oder auch Transvestitenbescheinigung war ein ab 1909 bis mutmaßlich in die 1950er Jahre ausgegebenes Dokument, das es den jeweiligen Besitzenden erlaubte, in der Öffentlichkeit Kleidung zu tragen, die nicht dem Geschlecht entsprach, das ihnen bei Geburt zugeschrieben worden war. Transvestit bezog sich zu diesem Zeitpunkt auf alle Personen, deren Geschlechtsidentität und bevorzugte Kleidung nicht mit ihrem bei Geburt zugeschriebenen Geschlecht übereinstimmten, und umfasste daher sowohl Cross-Dressing als auch trans Personen.[1]

"Transvestitenschein" des trans Manns Gerd Katter (1928), Archiv der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft

Geschichte

Seit Beginn des 20. Jahrhunderts zog es Homosexuelle und trans Personen vermehrt in die deutsche Hauptstadt Berlin. Hier war es im Vergleich zum Umland oder anderen Regionen eher möglich, auf Gleichgesinnte zu treffen. Zwar gab es auch in Berlin einen Verfolgungsdruck aufgrund der damaligen Strafbarkeit von Homosexualität (unter Männern), aber er war nicht so groß wie in der jeweiligen dörflichen oder kleinstädtischen Heimat, wo man sich oftmals auch kannte. Diese provinzielle Enge ist bis heute und auch weltweit für Homosexuelle und trans Personen ein Beweggrund für den Wegzug in eine Großstadt geblieben.

Zwischen dem 6. Juli 1919 und dem 6. Mai 1933 existierte in Berlin-Tiergarten das Institut für Sexualwissenschaft (IfS). Gegründet und geführt wurde es von dem Arzt und Sexualforscher Magnus Hirschfeld (1868–1935). In Berlin führte die Kriminalpolizei schon im Kaiserreich ein eigenes „Homosexuellendezernat“. Hirschfeld verfügte als prominente Person und SPD-Mitglied über gute persönliche Kontakte zu den Kripo-Beamten und konnte in Gesprächen mit ihnen erstaunliche liberale Einstellungen gewinnen. Es gab hier Kommissare, die durch sachliche Überlegung und sicher auch Überzeugung die Verfolgung von homosexuellen Männern wahlweise nur wenig nachdrücklich betrieben oder sogar für die Abschaffung des § 175 plädierten. Hierunter zählen Personen wie Leopold von Meerscheidt-Hüllessem (1849–1900), Hans von Tresckow (1863–1934) und der laut Jens Dobler „linke sexual-reformistische“ Heinrich Kopp (1871–1941).[2]

Das Tragen der Kleidung, die nach gesellschaftlichen Normen nicht dem bei Geburt zugeschriebenen Geschlecht entsprach, fiel zwar nicht unter § 175, konnte aber strafrechtlich unter Umständen als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ nach § 183 des Reichsstrafgesetzbuches eingeordnet und mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe belegt werden. Da hierfür ebenfalls das „Homosexuellendezernat“ zuständig war, erwies sich die Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlern des Instituts für Sexualwissenschaft als vorteilhaft, als es darum ging, hier liberalere Vorgehensweisen zu etablieren.

Magnus Hirschfeld hatte in seinen Forschungen die Begriffe „Transvestitismus“, „Transvestit“ und „Transvestitin“ geprägt und 1910 mit seiner Publikation Die Transvestiten weltweit erstmals eine Untersuchung darüber veröffentlicht. Hierbei stellte er fest, dass es keine zwangsläufige Verbindung zwischen Homosexualität und „Transvestitismus“ gab. Er machte vielmehr eine Nichtübereinstimmung zwischen physischer und psychischer Verfassung bei den Betroffenen aus. Er sah es aufgrund der lebenswichtigen Bedeutung, die die „Umkleidung“ für den jeweiligen Träger hatte, als seine ärztliche Aufgabe an, diese als notwendig zu attestieren. Hirschfeld und Kopp konnten somit eine Regelung erwirken[3], die erlaubte, den betreffenden Personen nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung ihres „Transvestitismus“ bestimmte polizeiliche Ausweise auszustellen, womit sich die Inhaber bei Polizeikontrollen, Razzien oder vor Gericht als offiziell bekannt „Männerkleidung tragend“ bzw. „Frauenkleidung tragend“ ausweisen konnten und so vor Verhaftung und Strafen geschützt waren. Jedoch wurden nicht allen Betroffenen auf Wunsch auch ein solcher "Transvestitenschein" ausgestellt. Die Ausstellung war unter anderem abhängig von der Passingfähigkeit der Betroffenen im öffentlichen Raum. So wurde der transweiblichen Paula Huhn 1929 beispielsweise die Ausstellung eines Scheins verwehrt.[4]

Herbert W. (links) und ein Freund. Er lebte zwei Jahre in Berlin unter seinem gewählten Namen[5]

Der 1885 in Berlin geborene trans Mann Karl Kohnheim erhielt 1909 als erster bekannter Betroffener eine Erlaubnis zum Tragen von Männerkleidung.[6] Im Jahr darauf bekam – unter breiter Pressebegleitung – auch Gerda von Zobeltitz (1891–1963) dieses Dokument, die durch ihre provokante Art behördlichen Ärger bis dahin regelrecht auf sich gezogen hatte. Allerdings wurde ihr die Erlaubnis auf Betreiben eines Verwandten 1916 wieder entzogen.[7]

Das Institut für Sexualwissenschaft fungierte als Begutachtungsinstitution für „Transvestitenscheine“ und andere „Trans-Atteste“, was für das IfS auch eine willkommene wirtschaftliche Komponente in dieser von der Weltwirtschaftskrise gezeichneten Zeit darstellte. 1924 berechnete das Haus für ein solches Gerichtsgutachten 150 Reichsmark, und als Gebühr für einen „Transvestitenschein“ wurde 1929 50 RM erhoben. Bisher bekannte Besitzer eines „Transvestitenscheins“ bzw. einer Erlaubnis des Tragens ihrer präferierten Kleidung in der Weimarer Republik sind Toni Ebel, Gerd Katter, Käte Rogalli, Toni Simon, Hertha Wind, Emilie Kellner und weitere.

Hilfreich für die Betroffenen war es auch, dass es durch einen Beschluss des preußischen Justizministeriums ab 1920 für Betroffene möglich wurde, ihre Vornamen zu ändern. Zulässig waren dabei jedoch nur als geschlechtsneutral geltende Vornamen von einer limitierten Liste, wie beispielsweise Alex, Toni oder Gert. Diese sogenannten „Direktivnamen“[4] wurden deshalb vergeben, da im Justizministerium die Auffassung herrschte, Betroffene würden sich nach einiger Zeit angeblich wieder dazu entscheiden in ihrem bei Geburt zugeschriebenen Geschlecht zu leben. Darin zeigt sich eine Nichternstnahme von Betroffenen durch das Justizministerium.

Faksimile eines originalen Transvestitenscheins der Magnus Hirschfeld Stiftung

Neben einem medizinischen Gutachten war eine Vornamensänderung für Betroffene abhängig vom Besitz eines „Transvestitenscheins“ und der Einwilligung der Angehörigen. Nach amtsgerichtlicher Antragsprüfung entschied der Justizminister zudem höchstpersönlich über Erfolg oder Misserfolg des Antrags. Bis 1923 wurden diese Vornamensänderungen in der amtlichen Presse öffentlich gemacht, womit die Betroffenen unfreiwillig geoutet wurden. Die Verlautbarungen enthielten die Deadnames, persönliche Daten und sogar die Wohnadressen der Betroffenen. Personenstandänderungen wurden lediglich für intergeschlechtliche Personen, nicht aber für trans Personen zugelassen.[8][4] Aber auch nach erfolgter Vornamensänderung waren trans Personen abhängig vom Verständnis der Polizei und Justiz, auf deren Genehmigung sie angewiesen und deren Kontrollwillkür sie ausgeliefert waren. Insofern hatten Betroffene trotz dieser Liberalisierungen weiterhin einen prekären Status.[9]

Auch in anderen Städten wie Hamburg, München, Köln oder Essen wurden „Transvestitenscheine“ ausgegeben. In Preußen, dem größten Einzelstaat des Deutschen Reiches, waren sie am verbreitetsten.[10][11] Dennoch blieb die Ausgabe dieser „Transvestitenscheine“ im Deutschen Reich die Ausnahme, da sich nahezu zeitgleich eine andere liberale Entwicklung Bahn brach: Die Berliner Kriminalpolizei veröffentlichte 1922 eine Stellungnahme, in der sie eine Verhaftung ausschließlich aufgrund des Tragens geschlechtsuntypischer Kleidung verbot, und führte dazu aus:

„Die im Publikum noch verbreitete Meinung, dass es sich bei den verkleideten Personen um verkappte Verbrecher […] handele, ist hinfällig.“

Drittes Reich und Nachkriegsdeutschland

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 und der Schließung des Instituts für Sexualwissenschaft am 6. Mai 1933 endete die Praxis dieser „Transvestitenscheine“. So schrieb der Berliner Leiter des Homosexuellendezernats Bernhard Strewe am 28. März 1934 „Ein sogenannter Transvestitenschein, wie er früher von meiner Dienststelle ausgestellt wurde, kann jedoch nicht gegeben werden, da solche Scheine aus grundsätzlicher Erwägungen heraus nicht mehr ausgestellt werden.“[12] In Hamburg wurden „Transvestitenscheine“ bis 1936 von Kommissar Karl Otto Rudolf Förster ausgestellt. Laut einer Strafakte wegen Verstoßes gegen §175 gegen W. Kleinecke wurde 1936 festgestellt: „Im Jahre 1936 habe er durch den Leiter der Hamburger Sitten-Kriminal-Inspektor Förster eine Bescheinigung bekommen, derzufolge er Frauenkleidung tragen dürfe. Diese Bescheinigung sei ihm wie auch andern Transvestiten aber nach 6 Monaten etwa wieder abgenommen worden.“[13] Nachdem Rudolf Förster 1936 unter anderem wegen „freundschaftlichen Beziehungen zu Homosexuellen“[14] seines Amtes enthoben wurde, sind keine weiteren Ausstellungen von „Transvestitenscheinen“ in Hamburg während der NS-Zeit dokumentiert.

Wer im Nationalsozialismus keine homosexuellen Handlungen erkennen ließ oder öffentliches Ärgernis erregte (etwa Menschenaufläufe), blieb als „Transvestit“ jedoch meist unbehelligt[15]. Personenstandänderungen wurden lediglich für intergeschlechtliche Personen zugelassen.[8][4]

Auch im Nachkriegsdeutschland wurde die Vergabepraxis der „Transvestitenscheine“ fortgesetzt. So erhielt Toni Simon (1887–1979)[16] vor wie auch nach dem Zweiten Weltkrieg von den deutschen Behörden die Erlaubnis, sich öffentlich in Frauenkleidern zu bewegen.[17]

Literatur

  • Magnus Hirschfeld: Die Transvestiten, Berlin 1925.
  • Magnus Hirschfeld: Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen unter besonderer Berücksichtigung der Homosexualität.
  • Jens Dobler: Zwischen Duldungspolitik und Verbrechensbekämpfung. Homosexuellenverfolgung durch die Berliner Polizei von 1848 bis 1933, Frankfurt a. M. 2008, ISBN 978-3-86676-041-7.
  • Kai Brust: „Ich bin wegen dieses alles in allem gehindert.“ Zur amtlichen Vornamensänderung von trans und inter Personen unter der NS-Herrschaft, in: Geschichte und Gesellschaft 49, 2023 [2025], S. 546–584.
  • Robert Beachy: Das andere Berlin. Die Erfindung der Homosexualität. Eine deutsche Geschichte 1867 – 1933, München 2015, ISBN 978-3-8275-0066-3.
  • Rainer Herrn: Schnittmuster des Geschlechts. Transvestitismus und Transsexualität in der frühen Sexualwissenschaft, Gießen 2005, ISBN 978-3-89806-463-7.

Einzelnachweise

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