UAS-Klasse

Einteilung unbemannter Luftfahrzeuge nach ihrem Höchstabfluggewicht und der technischen Ausstattung From Wikipedia, the free encyclopedia

Die UAS-Klasse (UAS steht für Unmanned Aircraft System[1]) gemäß Deligierte Verordnung (EU) 2019/945 ist eine Einteilung unbemannter Luftfahrzeuge nach ihrem Höchstabfluggewicht und der technischen Ausstattung. Aktuell (Stand 12. August 2025) existieren die Betriebsklassen C0–C6.

Hintergrund

Gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018[2] hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 vom 24. Mai 2019 (sog. EU-Drohnenverordnung) erlassen.[3]

UAS-Klassen

Ab dem 1. Januar 2024 mussten alle Drohnen, die neu in den EU-Markt eingeführt werden der Klassen der Verordnung 2019/945 entsprechen.[4] Mit der delegierten Verordnung 2020/1058 wurden die Klassen C0–C4 um die Klassen C5 und C6 ergänzt.[5]

KlasseEigenbau und BestandKlasse C0Klasse C1Klasse C2Klasse C3Klasse C4Eigenbau und BestandKlasse C5Klasse C6
max. Abfluggewicht< 250 g< 900 g< 4.000 g< 25.000 g
KategorieOffen A1 (und in A3)Offen A2 (und in A3)Offen A3Speziell STS-01Speziell STS-02
Einschränkungen
  • kann über unbeteiligte Personen fliegen, ist aber zu vermeiden
  • darf nicht über Menschenansammlungen fliegen
  • darf nicht über unbeteiligte Personen fliegen
  • darf nicht über Menschenansammlungen fliegen

wie C1 und zusätzlich:

  • mindestens 30 m horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen
  • mindestens 5 m horizontaler Abstand, wenn eine „Langsam-Fliegen-Funktion“ aktiv ist
  • darf nicht in der Nähe von Personen fliegen
  • darf nicht näher als 150 m an urbane Gebiete geflogen werden
  • Flugabbruchsystem notwendig
  • System zur Reduzierung der Aufprallenergie
  • Flugabbruchsystem notwendig
  • Geofencing notwendig
  • Nur programmierte Flugbahnen
  • Geschwindigkeit unter 50 m/s
RegistrierungNein, außer das UAS verfügt über Sensorik (z. B. Kameras) und ist kein SpielzeugJa
Kompetenzlevel
  • keins
  • Handbuch lesen
  • Handbuch lesen
  • Onlinetraining absolvieren
  • Onlineprüfung Kompetenznachweis A1/A3

wie C1 und zusätzlich:

  • praktisches Training absolvieren
  • schriftliche Prüfung Fernpiloten-Zeugnis A2 durch nationale Luftfahrtbehörde oder eine anerkannte Stelle bestehen
  • Handbuch lesen
  • Onlinetraining absolvieren
  • Onlineprüfung Kompetenznachweis A1/A3
  • theoretische Prüfung Fernpiloten-Zeugnis STS
  • Praxisnachweis bei anerkannter Prüfstelle
Mindestalterkeins16 (keins, wenn UAS als Spielzeug verkauft wurde)16

Einzelnachweise

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