Erwerb vom Nichtberechtigten
geschützter gutgläubiger Erwerb
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Der Erwerb vom Nichtberechtigten (oft vereinfachend: gutgläubiger Erwerb) ist ein in zahlreichen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut des Zivilrechts. Die gesetzlichen Regeln schützen dabei ausnahmsweise nicht das Recht an einer Sache, sondern den durch bloßen Besitz ausgelösten Rechtsschein des Rechts zum Besitz. Im Hauptanwendungsfall des Eigentumserwerbs bedeutet das, dass der Erwerber, der auf den Rechtsschein der Besitzlage vertraut, die den Veräußerer als Berechtigten ausweist, im Rahmen eines Verkehrsgeschäfts gutgläubig Eigentum an der Sache vom Nichtberechtigten erwirbt.