Volksdroge
Droge, deren Konsum und Handel im jeweiligen Kulturkreis üblich ist
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Als Volksdroge werden umgangssprachlich psychotrope Substanzen und Drogen bezeichnet, deren Konsum und Handel im jeweiligen Kulturkreis üblich und zumeist legal ist.
In der westlichen Welt werden häufig drei Drogen als Volksdrogen bezeichnet: Coffein (bspw. in Kaffee),[1] Alkohol (bspw. in alkoholischen Getränken, siehe Alkoholkonsum),[2] und Nicotin (bspw. in Zigaretten, siehe Rauchen). Häufig wird auch Zucker als „Volksdroge“ bezeichnet (siehe Zuckersucht).[3][4] Im süd- und südostasiatischen Raum kommt die Betelnuss hinzu. In muslimischen Kulturen gehört Alkohol häufig nicht dazu. Cannabis ist die verbreitetste in vielen Regionen illegale Volksdroge.[5][6] Weltweit am weitesten verbreitet ist Coffein,[7] das in vielerlei Getränken enthalten ist: allen voran Tee, Kaffee, Energydrinks, Mate und Cola.
Weitere Beispiele für regionale Volksdrogen mit weltweit deutlich geringerer Verbreitung sind Kath im Jemen,[8] Kava Kava in einigen Regionen Ozeaniens, und die in anderen Regionen in der Regel illegalen Kokablätter im Andengebiet.
Galerie
Situation in Deutschland
| Kategorie | Alkohol | Tabak | Cannabis | Koffein |
|---|---|---|---|---|
| Todesfälle (jährlich, DE) | ca. 74.000 alkoholbedingte Todesfälle[9] | ca. 120.000 tabakbedingte Todesfälle[10] | keine dokumentierten Todesfälle durch akute Überdosierung; indirekte Risiken vorhanden[11] | kaum Todesfälle direkt; höchstens bei extremen Überdosen[12] |
| Gesundheitssystem | Hohe Belastung (Leberzirrhose, Krebs, Suchterkrankungen, Unfälle)[13] | Sehr hohe Belastung (Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen) | Belastung v. a. durch Abhängigkeit, psychiatrische Erkrankungen, Atemwegserkrankungen | Belastung gering; v. a. Schlafstörungen, Herz-Kreislauf bei Überkonsum |
| Straßenverkehr | Promillegrenze 0,5 ‰ (0,0 für Fahranfänger, Berufskraftfahrer)[14] | Kein direkter Grenzwert, Einschränkungen nur indirekt z. B. durch gesundheitliche Folgen (COPD) | THC-Grenzwert im Blutserum: 3,5 ng/ml; Ordnungswidrigkeit bei Überschreitung; Fahruntüchtigkeit → Straftat[15] | Kein Grenzwert, keine Kontrollen |
| Gesellschaftliche Auswirkungen | Häufige Gewalt- und Unfallursache; hohe soziale Folgekosten | Hohes Krankheits- und Sterberisiko, soziale Kosten durch Behandlung | Diskussion über Kriminalitätsbekämpfung, Jugendschutz, Schwarzmarktverdrängung | Gesellschaftlich weitgehend akzeptiert, kaum reguliert |
| Bezugsquellen / Marktstruktur | Einzelhandel, Gastronomie; privates Hausbrauen erlaubt | Einzelhandel (Supermärkte, Automaten, Kioske); privater Anbau | KCanG: Cannabis-Clubs (max. 50 g/Monat) und Abgabe ab 18 J. mit THC-Obergrenze 18–21 J. bei 10 %; Eigenanbau: 3 Pflanzen. MedCanG: Verschreibung auf Privatrezept, Apothekenpflicht; vereinfachte Verschreibung seit 2024; Telemedizin teilweise eingeschränkt. |
Frei erhältlich in Supermärkten, Gastronomie; keine Regulierung |
| Schwarzmarkt | Vorhanden (z. B. Steuerhinterziehung, illegal gebrannter Alkohol) | Vorhanden (Schmuggel, unversteuerte Zigaretten) | Weiterhin relevant v. a. für Jugendliche <18 J. und für Personen außerhalb Club-/Eigenanbau-System; vereinfachte Verschreibung seit 2024 reduziert Schwarzmarktanteile bei Erwachsenen | Kaum relevant |
| Schwarzmarktanteil im Vergleich zur Konsummenge | Gering, meist < 5 % (illegale Herstellung/Import) | Moderat, ca. 5–10 % je nach Tabaksteuer | Hoch vor 2024; nach 2024 v. a. für <18 J. noch bedeutend; Erwachsene unter Club-/Eigenanbau-System und vereinfachter Verschreibung deutlich reduziert | Vernachlässigbar |
| Altersgrenze | 16 (Bier/Wein), 18 (Spirituosen) | 18 | 18 | keine |
| Besitz privat | unbegrenzt | unbegrenzt | bis 50 g Trockenmasse erlaubt | unbegrenzt |
| Besitz öffentlich | unbegrenzt | unbegrenzt | bis 25 g Trockenmasse erlaubt | unbegrenzt |
| Eigenproduktion | Bier: Hausbrauen bis 200 l steuerfrei
Wein: Rebfläche bis 1000 m² für den Eigenbedarf (ergibt ca. 80 bis 100 Liter Wein) |
Anbau für den privaten Bedarf erlaubt; ab 100 Pflanzen wird von gewerblichen Anbau ausgegangen | bis zu 3 Pflanzen erlaubt; alles über 50 g zu erwartender Trockenmasse muss bei der Ernte unverzüglich vernichtet werden | frei (z. B. Kaffeerösten) |
| Steuer / Abgabe | Alkoholsteuer | Tabaksteuer | Cannabissteuer (geplant) | keine |