Wegegebot

From Wikipedia, the free encyclopedia

Wegegebot bezeichnet die Auflage, innerhalb eines bestimmten Gebietes, insbesondere in einem Schutzgebiet des Natur- und Landschaftsschutzes, ausschließlich die ausgewiesenen Straßen und Wege zu benutzen. Es dient dort dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. In einigen Gebieten soll es auch vor Erosionen bei empfindlicher Bodenbeschaffenheit wie u. a. in Dünengebieten oder auf Gebirgshängen schützen.

Ausgeschilderte Auflage an einem Naturschutzgebiet in Hessen: „[...] In dem Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten: die Wege zu verlassen [...]“. (2015)

In den Landesnaturschutzgesetzen Deutschlands finden sich dafür Formulierungen wie beispielsweise „Das Naturschutzgebiet darf außerhalb der Wege nicht betreten werden.“ in Niedersachsen.[1]

Einzelnachweise

Related Articles

Wikiwand AI