Weltraumvertrag

völkerrechtlicher Vertrag From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Weltraumvertrag (englisch Outer Space Treaty (OST)[1][2]) – offizieller Langtitel: Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper[3] – wurde am 27. Januar 1967 auf Basis der Erklärung der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 1963 zu den Rechtsgrundsätzen hinsichtlich der Tätigkeiten im Weltraum vereinbart. Das Abkommen ist auch als OST-Treaty oder OST-Vertrag bekannt.

Status

Der Vertrag trat am 10. Oktober 1967 in Kraft, für die Schweiz am 18. Dezember 1969[4] und für die Bundesrepublik Deutschland am 10. Februar 1971.[5] Bis Mai 2025 haben 117 Staaten den Weltraumvertrag ratifiziert, darunter fast alle Staaten, die gegenwärtig Aktivitäten im Weltraum betreiben.[5] Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Kontrolle von Atomwaffen und anderen Waffen im Weltraum, die auch in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts eine wichtige Rolle spielen.

Dem Vertrag waren jahrelange Verhandlungen im UN-Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (Committee on the Peaceful Uses of Outer Space, COPUOS) vorausgegangen,[6] der als ständiger Ausschuss den Rechtsstatus des Vertrages und die Nutzungsrechte regelt.

Ziele des Vertrages

Ziel des Vertrages war die Verhinderung der Okkupation der Himmelskörper durch einzelne Staaten (damals der Sowjetunion und der USA; geregelt in Art. II). Ferner sollten keinerlei Kernwaffen oder andere Massenvernichtungswaffen in den Weltraum verbracht werden (Art. IV) und die Nutzung des Weltraumes nur friedlichen Zwecken unterworfen sein, zivile Raumfahrt und Weltraumforschung werden jedem Staat explizit gestattet. Weiterhin dürfen im Weltall sowie auf dem Mond keine militärischen Basen installiert oder militärische Übungen abgehalten werden. Nach dem Vertrag haften Staaten auch für Schäden, die durch von ihnen in den Weltraum gebrachte Objekte entstehen.

Weltraumhaftung

Haftungsfälle gem. Art. VII in Verbindung mit dem Weltraumhaftungsübereinkommen gab es bis heute nur vereinzelt wie im Fall des atombetriebenen sowjetischen Satelliten Kosmos 954, der im Jahr 1978 unkontrolliert auf kanadischem Staatsgebiet abgestürzt war.

Kommerzielle Raumfahrt

Im Zusammenhang mit der steigenden Bedeutung kommerzieller Raumfahrt und privater Akteure seit den 2010er Jahren hat Artikel VI[7] des Weltraumvertrags an Bedeutung gewonnen. Danach sind die Staaten auch für die privaten Raumfahrtaktivitäten verantwortlich, die von ihrem Territorium ausgehen. In den USA gibt es mit dem beim Verkehrsministerium angesiedelten Office of Commercial Space Transportation, der National Oceanic and Atmospheric Administration und der Federal Communications Commission gleich drei Agenturen, die mit der Regulierung des kommerziellen Raumfahrtsektors befasst sind.[8]

Geschichte

  • signiert und ratifiziert
  • nur signiert
  • 1980er Jahre

    Problematisch war bereits zur damaligen Zeit (viz. Kalter Krieg) die fehlende Abgrenzung zwischen Weltraum einerseits und Luftraum andererseits im Weltraumvertrag. Dies wirkte sich insbesondere auf die militärische Nutzung aus. Insbesondere das geplante Raketenabwehrsystem Strategic Defense Initiative (SDI)-Programm Reagan-Regierung in den 1980er Jahren dehnten den Begriff des Luftraums in Regionen aus, die gemeinhin dem Weltraum zugeordnet worden wären. Mangels exakter Regelung im Weltraumvertrag wären die Vorhaben, wenn sie umgesetzt worden wären, vermutlich völkerrechtsmäßig gewesen.

    1990er Jahre

    1992, nach dem Zerfall der Sowjetunion (SU oder UdSSR), wurden die fundamentalen Prinzipien in einer UN-Resolution (A/RES/47/51)[9] The Prevention of an Arms Race in Outer Space[10] erneut bekräftigt.

    2000er Jahre

    Am 31. August 2006 unterzeichnete der US-Präsident George W. Bush[11][12] eine neue nationale Weltraumpolitik (englisch National Space Policy)[13] verabschiedet, die die übergeordnete nationale Richtlinie für die Durchführung der US-amerikanischen Weltraumaktivitäten festlegt. Diese Richtlinie ersetzt die Präsidialentscheidung NSC-49/NSTC-8, Nationale Weltraumpolitik, vom 14. September 1996.

    2010er Jahre

    Unter anderem wegen der Ablehnung rüstungskontrollpolitischer Weltraum-Verträge durch die USA haben Bemühungen, ein Wettrüsten im All zu verhindern, bisher zu keinem konkreten Ergebnis geführt.[14][15]

    2020er Jahre

    NATO-Generalsekretär Rutte sagt am 12. April 2025, der NATO seien Berichte bekannt, dass Russland die Möglichkeit prüft, Atomwaffen im Weltraum zu platzieren. Dies sei laut Rutte sehr besorgniserregend.[16]

    Kontroversen

    Umstritten ist bisher, ob es möglich ist, Grundeigentum auf Himmelskörpern zu erwerben. Vom europäischen Rechtsstandpunkt aus betrachtet, spricht dagegen zweierlei: Einerseits leitet sich der Eigentumsbegriff von einer gesellschaftsvertragsähnlichen Konstruktion ab und ist nicht naturrechtlich zu begründen. Grundsätzlich fehlt es zudem an der Verbindung zur Erdoberfläche, um ein Grundstück zu begründen. Zum anderen spricht dagegen die fehlende Hoheitsgewalt, so dass prinzipiell jedes Grundstück von allen beansprucht werden könnte, ohne dass dagegen ein Rechtsschutz bestünde. Die Beanspruchung eines Grundstücks ist daher beliebig und ohne Rechtsbindung. Es gibt einige Privatpersonen und Unternehmen, die der Auffassung sind, dass der völkerrechtliche Weltraumvertrag nur Staaten und keineswegs Private bindet. Die überwiegende Auffassung im Völkerrecht geht dagegen grundsätzlich von einer a-fortiori-Bindung auch für Privatpersonen aus.

    Verwandte Verträge

    Neben dem Weltraumvertrag bestehen fünf weitere bekannte Verträge im Gebiet des Weltraumrechts:

    Siehe auch

    Literatur

    Hinweis: Der OST-Vertrag ist Teil einer Vielzahl von Beiträgen und Referenzwerken zum Thema Abrüstung und Rüstungskontrolle seit dem Kalten Krieg (ab 1947). Siehe dazu auch die entsprechenden Einträge. Einzeldarstellungen oder Besprechungen sind beispielsweise die folgenden Beiträge:

    • Detlev Wolter: Common Security in Outer Space and International Law (= UNIDIR). UNIDIR, Geneva 2006, ISBN 978-92-9045-177-8 (englisch, unidir.org).
    • Wulf von Kries, Bernhard Schmidt-Tedd, Kai-Uwe Schrogl: Grundzüge des Raumfahrtrechts: Rahmenbestimmungen und Anwendungsgebiete. Beck, München 2002, ISBN 978-3-406-49742-1.
    • Annette Froehlich (Hrsg.): A Fresh View on the Outer Space Treaty (= Studies in Space Policy. Band 13). Springer International Publishing, Cham 2018, ISBN 978-3-319-70433-3, doi:10.1007/978-3-319-70434-0 (englisch).
    • Detlev Wolter: Grundlagen „Gemeinsamer Sicherheit“ im Weltraum nach universellem Völkerrecht: Der Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums im Lichte des völkerrechtlichen Strukturprinzips vom „Gemeinsamen Erbe der Menschheit“ (= Schriften zum Völkerrecht). Duncker & Humblot, Berlin 2022, ISBN 978-3-428-51146-4.

    Einzelnachweise

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