Wikipedia:Auskunft
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7. März
Affenarten in Deutschland
welche Affen-Arten Gab es in deutschland bevor sie ausgestorben sind und sich der Mensch entwickelt hat --~2026-14601-44 (Diskussion) 03:41, 7. Mär. 2026 (CET)
- Der Mensch ist selbst eine Affenart aus der Familie der Menschenaffen. -- Chaddy · D 03:51, 7. Mär. 2026 (CET)
- Die Fragestellung legt die Grundannahme nah, deutsche Menschen hätten sich aus deutschen Affen entwickelt. Das ist Unsinn. Der Mensch kam schon als Mensch nach Europa, die Wiege der Menschheit ist AFAIK nach Stand der Forschung immer noch Afrika. --Kreuzschnabel 09:17, 7. Mär. 2026 (CET)
- Des Homo sapiens, ja. Andere Affen (im weiteren Sinne), die es viel früher auf dem Territorium des heutigen Deutschland gab - aus denen sich aber nicht der moderne Mensch entwickelt hat! - sind z. B. solche aus der Gruppe Adapiformes (z.B. Europolemur klatti, vor 40+ Mio. Jahren) oder viel später (vor 10+ Mio. Jahren) auch Menschenaffen aus den Gattungen Danuvius oder Buronius. Später starben die dann aus, sodass es diverse Affenarten eher nur noch im südlich(er)en Europa gab, z.B. Dolichopithecus. --AMGA 🇺🇦 (d) 09:40, 7. Mär. 2026 (CET)
Die einzige korrekte Antwort ist: keine. Die letzte Besiedelung mit Affen und die Hominisation fanden Tausende von Jahren vor einem Zeitpunkt statt, an dem man erstmals von "Deutschland" als staatlichem, kulturellem oder sprachlichen Raum reden kann.--Chianti (Diskussion) 15:12, 7. Mär. 2026 (CET)
- Andernfalls hätten ja die Affen einen staatlichen, kulturellen und sprachlichen Raum mit der Bezeichnung "Deutschland" gründen müssen. Gemeint ist sicherlich "...auf dem Gebiet des heutigen Deutschland..." --Optimum (Diskussion) 13:12, 8. Mär. 2026 (CET)
- TLP 4, 4.1 und 5.6 --Chianti (Diskussion) 00:34, 11. Mär. 2026 (CET)
- Um einen regelmäßigen Auskunft-Mitarbeiter zu zitieren: Ach, wenn die Leute doch nur mal sinnerfassend lesen könnten! -- ~2026-15951-62 (Diskussion) 09:27, 13. Mär. 2026 (CET)
- Ein Kandidat ist der Berberaffe (Macaca sylvanus), Fundort Mauer nahe Heidelberg, Warmzeiten des Mittel- und Altpleistozän, 500.000 Jahre, hierzu , , .--Bernd Rohlfs (Diskussion) 13:16, 15. Mär. 2026 (CET)
- Der ist aber nicht ausgestorben, sondern nur wegen des Klimas nach Nordafrika geflüchtet. --Rôtkæppchen₆₈ 13:59, 15. Mär. 2026 (CET)
11. März
Betreuung der Kinder wegen Kur
Zwei Personen (A und B) haben zwei leibliche Kinder. Die Eltern leben getrennt. Geteiltes Sorgerecht. Die Kinder leben bei Person A und jedes zweite Wochenende sind sie bei Person B. Person A möchte eine Kur oder einen Urlaub ohne die Kinder machen. Person B weigert sich in dieser Zeit auf die Kinder aufzupassen (Machtspielchen). Person A kann also nicht in die Kur oder den Urlaub. Was kann Person A tun damit Person B auf die Kinder in dieser Zeit aufpassen muss? --~2026-15566-46 (Diskussion) 17:42, 11. Mär. 2026 (CET)
- An einem "zweiten Wochenende" wegfahren. --~2026-15505-05 (Diskussion) 20:10, 11. Mär. 2026 (CET)
- Ich halte das für ein XY-Problem. Wenn A den Weg des Weg des geringsten Widerstands nimmt, stellt sich die Was-Frage nicht. A möchte einen Babysitterm/w/d engagieren. --Rôtkæppchen₆₈ 21:50, 11. Mär. 2026 (CET)
- Eine Kur dauert aber nciht nur von Freitag bis Sonntag und kein Babysitter passt 2 Wochen täglich 24 Stunden auf Kinder auf... --~2026-15680-08 (Diskussion) 11:09, 12. Mär. 2026 (CET)
- Wenn die Kinder bei A leben, hat A keinen Anspruch darauf, Urlaub ohne die Kinder zu machen. Andere Elternteile oder Elternpaare können auch nicht einfach ohne ihre Kinder in Urlaub fahren, wenn sie keine anderweitige Betreuung organisieren können. Selbst bei einem zusammenlebenden Elternpaar kann nicht einer der beiden Partner ohne die Zustimmung des anderen erklären: „Ich fahr jetzt mal zwei Woichen allein in Urlaub, pass du solange auf die Kinder auf.“ Das Machtspielchen geht also in der geschilderten Situation eher von Person A aus. --Jossi (Diskussion) 23:15, 11. Mär. 2026 (CET)
- Lässt du bitte deine subjektive bedingte Emotionalität hier raus? Du kennst die Personen nicht. Dein Beitrag ist nicht zielführend geschweige denn, dass er irgendwas beantwortet. --~2026-15680-08 (Diskussion) 11:09, 12. Mär. 2026 (CET)
- A kann sich doch glücklich schätzen, hat doch alle 2 Wochen Kinderfrei. Zusammenlebende Eltern träumen davon. Wenn sich B wirklich weigert, dann zum Jugendamt, die besorgen jemanden. Und sie überlegen, ob B seiner Rolle gewachsen ist, wenn er nicht auf die Kinder aufpassen kann, wenn A im Krankenhaus ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:04, 12. Mär. 2026 (CET)
- Ich halte die Antworten nach deutschem Recht für falsch. „Ist einer der gemeinsam Sorgeberechtigten seinerseits im Urlaub (vor allem im Ausland), gilt er dem Gesetz nach als tatsächlich verhindert, die elterliche Sorge auszuüben. In diesem Falle übt der andere Teil das Sorgerecht allein aus (so § 1678 Abs. 1 BGB).“ https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/gemeinsames-sorgerecht-wer-bestimmt/#urlaub. Geteiltes Sorgerecht ist eine Form des gemeinsamen Sorgerechts (im Gegensatz zum alleinigen Sorgerecht). Person A ist tatsächlich verhindert, Person B nicht, also überträgt sich die Ausübung der Sorge automatisch auf Person B. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:36, 11. Mär. 2026 (CET)
- Interessant. Aber heißt das: Person A muss bereits im Urlaub sein, oder eine aus gesundheitlichen Gründen verschriebene Kur die noch nicht angetreten wurde reicht da schon aus? --~2026-15680-08 (Diskussion) 11:09, 12. Mär. 2026 (CET)
- Wofür? Im Übrigen bedeutet meine Antwort nicht, dass Person A in den Urlaub fahren darf; es geht nur darum, wer die Sorge trägt, wenn sie es tut; so ist auch die Frage formuliert. --BlackEyedLion (Diskussion) 12:06, 12. Mär. 2026 (CET)
- Die Ausführungen auf der Seite der Kanzlei Hasselbach, auch Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub, haben mit der oben gestellten Frage insofern nichts zu tun, als es dort ausschließlich um Urlaub des Kindes oder Urlaub mit dem Kind geht, aber nicht um den Wunsch, ohne das Kind in Urlaub zu fahren und es während dieser Zeit vom Partner versorgen zu lassen. Das ist eine Entscheidung, der beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. A kann B also nicht gegen B’s Willen dazu verpflichten – es sei denn, es gelingt ihm oder ihr, das Vormundschaftsgericht davon zu überzeugen, dass ein solcher Urlaub dem Kindeswohl dient. --Jossi (Diskussion) 18:14, 12. Mär. 2026 (CET)
- Der von mir zitierte Abschnitt behandelt das Problem aus der Frage. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:34, 12. Mär. 2026 (CET)
- Die Frage lautete: „Was kann Person A tun, damit Person B auf die Kinder in dieser Zeit aufpassen muss?“ In dem von dir zitierten Abschnitt ging es darum, dass bei geteiltem Sorgerecht ein Sorgerechtsberechtigter allein entscheiden kann, wenn der andere an der Ausübung des Sorgerechts verhindert ist (zum Beispiel wegen urlaubsbedingter Abwesenheit). --Jossi (Diskussion) 11:22, 13. Mär. 2026 (CET)
- Dürfen und müssen ist bei elterlicher Sorge ziemlich gleich (deshalb heißt es auch nicht Sorgerecht, weil es sich nicht nur um ein Recht handelt). Wenn die Person A in Urlaub fährt und damit an der Ausübung der Sorge verhindert ist, übt Person B in dieser Zeit die Sorge alleine aus. Die Sorge alleine auszuüben heißt entscheiden zu dürfen und entscheiden zu müssen; wenn sie die alleinige Sorge hat (und nicht ebenfalls tatsächlich verhindert ist), kann sie sich nicht entziehen und muss sie ausüben. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:10, 13. Mär. 2026 (CET)
- Das ist unbestritten. Bezogen auf die Ausgangsfrage „Was kann Person A tun, damit Person B auf die Kinder in dieser Zeit aufpassen muss?“ ergäbe das aber als Antwort: „Fahr einfach weg und lass die Kinder bei B zurück, dann muss B sich um sie kümmern, solange du nicht da bist.“ Keine Empfehlung, die man ernsthaft geben möchte. --Jossi (Diskussion) 18:17, 13. Mär. 2026 (CET)
- Dürfen und müssen ist bei elterlicher Sorge ziemlich gleich (deshalb heißt es auch nicht Sorgerecht, weil es sich nicht nur um ein Recht handelt). Wenn die Person A in Urlaub fährt und damit an der Ausübung der Sorge verhindert ist, übt Person B in dieser Zeit die Sorge alleine aus. Die Sorge alleine auszuüben heißt entscheiden zu dürfen und entscheiden zu müssen; wenn sie die alleinige Sorge hat (und nicht ebenfalls tatsächlich verhindert ist), kann sie sich nicht entziehen und muss sie ausüben. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:10, 13. Mär. 2026 (CET)
- Die Frage lautete: „Was kann Person A tun, damit Person B auf die Kinder in dieser Zeit aufpassen muss?“ In dem von dir zitierten Abschnitt ging es darum, dass bei geteiltem Sorgerecht ein Sorgerechtsberechtigter allein entscheiden kann, wenn der andere an der Ausübung des Sorgerechts verhindert ist (zum Beispiel wegen urlaubsbedingter Abwesenheit). --Jossi (Diskussion) 11:22, 13. Mär. 2026 (CET)
- Der von mir zitierte Abschnitt behandelt das Problem aus der Frage. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:34, 12. Mär. 2026 (CET)
- Die Ausführungen auf der Seite der Kanzlei Hasselbach, auch Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub, haben mit der oben gestellten Frage insofern nichts zu tun, als es dort ausschließlich um Urlaub des Kindes oder Urlaub mit dem Kind geht, aber nicht um den Wunsch, ohne das Kind in Urlaub zu fahren und es während dieser Zeit vom Partner versorgen zu lassen. Das ist eine Entscheidung, der beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. A kann B also nicht gegen B’s Willen dazu verpflichten – es sei denn, es gelingt ihm oder ihr, das Vormundschaftsgericht davon zu überzeugen, dass ein solcher Urlaub dem Kindeswohl dient. --Jossi (Diskussion) 18:14, 12. Mär. 2026 (CET)
- Wofür? Im Übrigen bedeutet meine Antwort nicht, dass Person A in den Urlaub fahren darf; es geht nur darum, wer die Sorge trägt, wenn sie es tut; so ist auch die Frage formuliert. --BlackEyedLion (Diskussion) 12:06, 12. Mär. 2026 (CET)
- Interessant. Aber heißt das: Person A muss bereits im Urlaub sein, oder eine aus gesundheitlichen Gründen verschriebene Kur die noch nicht angetreten wurde reicht da schon aus? --~2026-15680-08 (Diskussion) 11:09, 12. Mär. 2026 (CET)
- Lässt du bitte deine subjektive bedingte Emotionalität hier raus? Du kennst die Personen nicht. Dein Beitrag ist nicht zielführend geschweige denn, dass er irgendwas beantwortet. --~2026-15680-08 (Diskussion) 11:09, 12. Mär. 2026 (CET)
- Wenn die Kinder bei A leben, hat A keinen Anspruch darauf, Urlaub ohne die Kinder zu machen. Andere Elternteile oder Elternpaare können auch nicht einfach ohne ihre Kinder in Urlaub fahren, wenn sie keine anderweitige Betreuung organisieren können. Selbst bei einem zusammenlebenden Elternpaar kann nicht einer der beiden Partner ohne die Zustimmung des anderen erklären: „Ich fahr jetzt mal zwei Woichen allein in Urlaub, pass du solange auf die Kinder auf.“ Das Machtspielchen geht also in der geschilderten Situation eher von Person A aus. --Jossi (Diskussion) 23:15, 11. Mär. 2026 (CET)
- Kur oder Urlaub ist ein gravierender Unterschied. Kur, im Sinne von stat. Reha, führt dazu, dass geregelte Betreuungsmöglichkeiten verfügbar sind. Wie so oft ist auch hier die Auskunft der falsche Ort, um Rechtsfragen zu beantworten; und die Frage enthält nicht einmal ansatzweise ausreichend Informationen, um eine Antwort möglich zu machen. --~2026-15762-14 (Diskussion) 12:57, 12. Mär. 2026 (CET)
14. März
Zitat von Saint-Exupéry?
In welchem Werk von St. exupery lautet es : Wenn Regierungen gottlos werden...Ersetze diesen Abschnitt durch eine konkrete Frage.
--~2026-16152-30 (Diskussion) 16:01, 14. Mär. 2026 (CET)
- Zum einen heisst es "Wenn Menschen gottlos werden" und zum anderen kann eine Autorenschaft von Saint-Exupéry nicht nachgewiesen werden, ist also aller Wahrscheinlichkeit nicht von ihm. --RAL1028 (Diskussion) 16:23, 14. Mär. 2026 (CET)
- In keinem. Das Zitat lautet
„Wenn Menschen gottlos werden, dann sind Regierungen ratlos, Lügen grenzenlos, Schulden zahllos, Besprechungen ergebnislos, dann ist Aufklärung hirnlos, Mode schamlos, sind Politiker charakterlos, Christen gebetslos, Kirchen kraftlos, Völker friedlos, Sitten zügellos, Verbrechen maßlos, Konferenzen endlos und Aussichten trostlos.“
- --Rôtkæppchen₆₈ 16:26, 14. Mär. 2026 (CET)
- Hast Du für die Autorenschaft eine Literaturquelle? --RAL1028 (Diskussion) 16:35, 14. Mär. 2026 (CET)
- Genau. Es wird kolportiert aber ist nicht belegt. Im Französischen ist dieser Passus übrigens augenscheinlich nicht bekannt und nicht im christlichen Spruchrepertoire angekommen. Das darf nachdenklich stimmen. Es ist ja auch immer wieder spannend, was Einstein und Churchill so alles nicht gesagt und nicht geschrieben haben. --RAL1028 (Diskussion) 17:02, 14. Mär. 2026 (CET)
Von wem stammt dieses Zitat
Ich seh die Botschaft wohl, allein mir fehlt der Glaube.
--~2026-16027-68 (Diskussion) 16:33, 14. Mär. 2026 (CET)
- Goethe, Faust I. --RAL1028 (Diskussion) 16:36, 14. Mär. 2026 (CET)
- Und dazuartikel unter „Geflügelte Worte“ auffindbar (zumindest der zweite Teil, der erste ist etwas verbogen). --Kreuzschnabel 16:40, 14. Mär. 2026 (CET)
- …bogen oder …borgen? --Rôtkæppchen₆₈ 00:07, 15. Mär. 2026 (CET)
- ... bogen
- alldieweil: "Die Botschaft seh ich wohl, allein ..." --Gruenschuh (Diskussion) 08:58, 15. Mär. 2026 (CET)
- …bogen oder …borgen? --Rôtkæppchen₆₈ 00:07, 15. Mär. 2026 (CET)
- Und dazuartikel unter „Geflügelte Worte“ auffindbar (zumindest der zweite Teil, der erste ist etwas verbogen). --Kreuzschnabel 16:40, 14. Mär. 2026 (CET)
15. März
Suche ein Zitat, literarische Ambitionen seit Jugend
Ein Autor schrieb einmal, "sei frühester Jugend war meine einzige Ambition literarisch". Es ist nicht unbedingt klar, ob "Literatur" hier eigentlich nur Belletristik meint oder im weitesten, alten Sinne. --~2026-15990-15 (Diskussion) 01:00, 15. Mär. 2026 (CET)
- Das wird wohl jeder dritte oder vierte Literat über sich zu dem einen oder anderen Zeitpunkt mal oder häufiger gesagt oder geschrieben haben. Spontan fallen da Hermann Hesse und Marcel Proust ein. Bei den Geschwistern Brontë liegt es nahe, aber ob sie sich darüber ausgelassen haben? Wer bietet mehr? --RAL1028 (Diskussion) 01:19, 15. Mär. 2026 (CET) Spassig heute: "Lustiges Zitateraten ohne Marcel Reich-Ranicki"
- Entschuldigung, ich muss hinzufügen: Die einzige Ambition. --~2026-15990-15 (Diskussion) 01:22, 15. Mär. 2026 (CET)
- Ja, das schriebst Du bereits. Im allgemeinen sind Besucher und Bewohner dieser Seite des Lesens kundig. --RAL1028 (Diskussion) 01:24, 15. Mär. 2026 (CET)
- Nur die Sinnerfassung wird gelegentlich hinterfragt. --Rôtkæppchen₆₈ 01:35, 15. Mär. 2026 (CET)
- Ja, das schriebst Du bereits. Im allgemeinen sind Besucher und Bewohner dieser Seite des Lesens kundig. --RAL1028 (Diskussion) 01:24, 15. Mär. 2026 (CET)
Exakte Quelle gesucht (für Artikel NSDAP-Mitgliederkartei)
Läßt sich für den Einzelnachweis "Ulrich Raulff. In: Süddeutsche Zeitung. 25. September 2004" im Artikel Berlin Document Center bzw. NSDAP-Mitgliederkartei noch der Titel ermitteln? Ich habe es versucht und nicht geschafft. Danke im Voraus!--Bernd Rohlfs (Diskussion) 13:18, 15. Mär. 2026 (CET)
- Versuchs mal unter Wikipedia:Bibliotheksrecherche/Anfragen --Gripweed (Diskussion) 13:22, 15. Mär. 2026 (CET)
- Hab ich gemacht. Danke! --Bernd Rohlfs (Diskussion) 15:28, 15. Mär. 2026 (CET)
Help to identify music
https://www.ri-prese.com/ri-ve/clips/ri-2262-07/
ri-prese.com is a community where the users upload their video footages of Venice in past years.
This footage is a part of a longer film where the audio comment is in German.
I am interested what music is used in this footage, since Shazam dont recognize.
Is there someone that can kindly help to identify?
Many, many and many thanks in advance for all you can do!!!
--~2026-16378-24 (Diskussion) 19:12, 15. Mär. 2026 (CET)
- Sweet Caroline. --BlackEyedLion (Diskussion) 21:22, 15. Mär. 2026 (CET)
- ...sowie Blueberry Hill. --Blutgretchen (Diskussion) 21:38, 15. Mär. 2026 (CET)

