Wikipedia:Belege/Fließband
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Auf dieser Seite kann angefragt werden, ob ein bestimmter Beleg oder eine bestimmte Publikation als zuverlässige Informationsquelle anzusehen ist. Zur Diskussion ist jeder Benutzer eingeladen, der an dem Thema Belege interessiert ist.
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Eine Anfrage sollte wenn möglich enthalten:
- Eine vollständige Quellenangabe z.B. Taylor C. Boas und Jordan Gans-Morse: Neoliberalism: From New Liberal Philosophy to Anti-Liberal Slogan. In: Studies in Comparative International Development, Band 44, Nr. 2, 2009, Seite 147
- Einen Link auf die fragliche Quelle z.B.
- Einen Link auf den Artikel, in dem die Quelle verwendet werden soll z.B. Neoliberalismus
Anfragen, die ausdiskutiert sind, sollten mit dem Baustein {{erledigt|~~~~}} markiert werden. Sie werden dann nach wenigen Tagen automatisch ins Archiv verschoben.
Abschnitte, die einige Monate ohne neue Wortmeldungen bleiben, werden automatisch in die Sammlung der "Beleg-Knacknüsse" verschoben.
Artikel aus der Online Ausgabe eines Oldtimer-Magazin
Kann man folgenden Artikel als Beleg verwenden? Stammt immerhin vom größten Deutschen Online Oldtimer Magazin. Wurde mir als Beleg in Bezug auf Josef Ganz und seinen Beitrag zum VW-Käfer, mit der Begründung, dass Blogs verboten seien, gelöscht.
https://www.zwischengas.com/de/blog/2020/09/27/Eine-kurze-Bemerkung-zu-Josef-Ganz-und-zum-VW-Kaefer.html?viewid=3 --Timm W124 (Diskussion) 13:05, 25. Mär. 2021 (CET)
Quellverweis ändern?
Hallo, im Eintrag Grillen ist im Einzelnachweis Nr. 37 die Referenz auf "CrayssnLabs Ludwig Wiegler GbR" gesetzt. Dabei handelt es sich um den Hoster, die korrekte Referenz wäre "basenio.de Stein Zawischa GbR".
- Quellenverweis ändern? Nein. Pseudoquelle rauswerfen. "Interessante und witzige Fakten rund ums Thema Grillen" in einer unbelegten Pseudostatistik, veröffentlicht auf einem Webportal der Firma basenio.de Stein Zawischa GbR, Erfurt, ist keine verwendbare Quellenangabe für Fakten dieser Art.--Meloe (Diskussion) 11:55, 9. Aug. 2022 (CEST)
Hikaru Nakamura
Reicht folgende Quelle aus, um seinen Vornamen in Christopher Hikaru Nakamura zu ändern?
https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.moed.198608/gov.uscourts.moed.198608.61.0.pdf
Mit freundlichen Grüßen
- Als Quellenangabe im Grunde nicht ausreichend. Allerdings scheint es in der Sache möglicherweise korrekt (vgl. etwa hier). Da er in der Öffentlichkeit, insbesondere im Schach, als Hikaro Nakamura bekannt ist, handelt es sich um eine für das Lemma im Grunde belanglose Zusatzinformation, analog dem zweiten Vornamen von Personen, die selbst immer nur ein Initial angeben (George W. Bush) oder ihn in der Selbstbezeichnung völlig weglassen (Hillary Clinton). Üblicherweise wird sowas im Artikel genau einmal erwähnt. Sofern Du es inhaltlich bezweifelst, gib noch ein paar Indizien an. Wenn Du es nicht bezweifelst, lass es, ggf. auch ganz ohne Quellenangabe, einfach auf sich beruhen.--Meloe (Diskussion) 11:12, 10. Dez. 2022 (CET)
Solothurner Zeitung über den Vierfachmord in Rupperswil
Auf der Englischsprachigen Wikipedia hat sich hier die Frage gestellt, wie diese Quelle zu interpretieren ist.
- Da diskutieren offenbar schon genug, die Eignung beurteilen können (und wohl auch deutsch lesen können).--Kmhkmh (Diskussion) 14:32, 18. Dez. 2023 (CET)
Gov.genealogy.net
Hallo, ich habe gesehen, dass immer wieder die Website als Weblink bei Gemeinden eingefügt wird. Laut der Seitenleiste ist bei dem Projekt Mitmachen möglich und erwünscht. Zudem wird dort auf Wikipedia verwiesen, Beispiel Herrsching am Ammersee. Ist dies eine zulässige Angabe oder verstößt sie gegen die Regel, dass keine Webseiten nach dem Wiki-Prinzip verwendet werden dürfen? --Känguru1890 (Diskussion) 16:44, 4. Apr. 2025 (CEST)
- WP:Belege enthält auch den Satz: „Wikis mit geschlossenem Autorenkreis können im Einzelfall jedoch durchaus zuverlässige Quellen sein; sie enthalten in der Regel Texte, deren Verfasser namentlich genannt sind, so dass die Zuverlässigkeit der Angaben eingeschätzt werden kann.“ Auf der fraglichen Seite ist für das Editieren Registrierung und Einloggen Pflicht, zudem handelt es sich um eine im Vergleich zu WP sehr formalisierte Datenbank. Das Wiki-Prinzip scheint mir nicht ein Ausschlussgrund zu sein. Wollte man diese DB für WP verbieten, könnte das Paradox eintreten, dass dieser Eintrag verboten ist, eine Veröffentlichung, die darauf beruht, aber nicht. Schließlich ist ja die DB ausdrücklich als wissenschaftliches Hilfsmittel konzipiert. --Hajo-Muc (Diskussion) 22:49, 30. Dez. 2025 (CET)
Bewertung synchronkartei.de und ofdb.de als EN für Geburtsdaten
Hallo,
seit einiger Zeit ist ein Benutzer wohl auf der Mission (bisher zumindest wohl nur im Bereich Theater und Film) die exakte Geburtsdaten von zum Teil auch weniger bekannten Lemmapersonen zu ergänzen (siehe auch VM zu Pati250). Hierbei nutzt er myanimelist.net, aber auch ofdb.de und vor allem synchronkartei.de. Meine Frage ist nun, ob insbesondere bei wenig bekannten Lemmapersonen, die ihre genauen Geburtsdaten anderswo nicht verbreitet haben (ob aus Angst vor Altersdiskriminierung oder aus Angst vor Identitätsdiebstahl oder weil das Geburtsdatum für sie einfach zu ihrer Privatsphäre gehört) hier nicht WP:Bio#Weniger bekannte Personen greift oder die Seiten sogar grundsätzlich keine reputablen Quellen sind. Konkret gefragt: Ist ein exaktes Geburtsdatum mit diesen Quellen ausreichend belegt, auch wenn es in anderen Zusammenhängen nicht genannt wird (und sollte daher auch gesichtet werden)? Oder kann man diese Einträge mit Hinweis auf WP:Belege oder WP:Bio rückgängig machen? Bei myanimelist.net bin ich mir recht sicher, dass es überhaupt nicht als Beleg zulässig ist, aber bei den beiden anderen Seiten ist mir unklar, wie sie zu werten sind.
Viele Grüße --Irraza1910 (Diskussion) 11:19, 30. Dez. 2025 (CET)
- Guten Tag! Ich weiß, dass der Hinweis kam, dies hier zu fragen, aber mMn wäre die Frage in der WP:RFF besser aufgehoben als hier. Ich lebe seit 17 Jahren in der Wikipedia sehr gut ohne diese Fließbandseite. Ganz allgemein ist dazu anzumerken, dass auch in „seriösen“ Datenbanken (Synchronkartei, Filmportal) plötzlich genaue Geburtsdaten mit TTMM deshalb auftauchen, weil sie aus Mitmachdatenbanken, meist aus der IMDb, übernommen wurden. Sollte die OFDb so aufgebaut sein wie die IMDb, was ich leider nicht weiß, dann ist das mMn als alleinige Quelle nicht mit WP:Q vereinbar. Bei der IMDb werden die Änderungen von Mitarbeitern, die länger dabei sind, „freigegeben“. So ähnlich wie unsere Sichtungen. Das habe ich schon öfter auch mit meinen IMDb-Einträgen so erlebt. myanimelist.net ist mMn für TTMM überhaupt nicht verwendbar. mMn kann man mit Verweis auf WP:Q und WP:BIO alle IMDb/OFDb/myanime-Angaben zurücksetzen. Bei der Synchronkartei wird man stets eine Einzelfallabwägung machen müssen. Ich kann nur sagen, dass ich mich bei der Erstellung von Artikeln und bei Sichtungen in diesem Bereich immer danach richte, was die Lemmaperson in ihren Berufsprofilen selbst angibt. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muss Glück sein.“ 14:36, 30. Dez. 2025 (CET)
- Wenn das genaue Geburtsdatum nur in der Synchrondatei angegeben ist und in den Profilen nicht, würdest du dann bei einer Sichtung rückgängigmachen oder einfach nur nicht sichten und damit für den Nächsten offen lassen? Das ist die Frage, die ich mir oft stelle.
- Viele Grüße --Irraza1910 (Diskussion) 14:39, 30. Dez. 2025 (CET)
- @Irraza1910: Ganz, ganz schwierig. Du siehst ja, dass ich z.B. bei Johanna von Gutzeit auch hin- und her gesprungen bin, weil ich mir nicht sicher war. Tendenziell würde ich bei der Synchronkartei wohl sichten. Zumal, wenn wie im Fall Gutzeit, die Daten zum Zeitpunkt der Änderung wohl nicht aus der IMDb stammten. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muss Glück sein.“ 16:00, 30. Dez. 2025 (CET)
- Okay, dann nehme ich das auch erst einmal als Leitlinie, danke! --Irraza1910 (Diskussion) 16:22, 30. Dez. 2025 (CET)
- @Irraza1910: Ganz, ganz schwierig. Du siehst ja, dass ich z.B. bei Johanna von Gutzeit auch hin- und her gesprungen bin, weil ich mir nicht sicher war. Tendenziell würde ich bei der Synchronkartei wohl sichten. Zumal, wenn wie im Fall Gutzeit, die Daten zum Zeitpunkt der Änderung wohl nicht aus der IMDb stammten. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muss Glück sein.“ 16:00, 30. Dez. 2025 (CET)
originäre Belege
Im Artikel Vulkangruppe und dessen Zusammenhang gibt es einige Diskussionen (konkret mit Benutzer:Tohma)über die Zulässigkeit des Links auf ein vermeintliches Bekennerschreiben der Vulkangruppe auf indymedia bzw. knack. In WP:Q kann ich nicht wirklich etwas finden, was dagegen spricht, eines der beiden als Beleg für die Existenz des vermeintlichen Bekennerschreibens anzugeben. Statt dessen wurde ein Link auf eine Sekundärquelle (hinter einer Bezahlschranke) eingefügt, in der das selbe Schreiben wohl im Wortlaut zu finden ist. Ich frage mich, ob ein verlinkbares Dokument wohl erst in einer Sekundärquelle auftauchen muss, damit es als Quelle geeignet ist? Und wenn dem so ist, vor allem: WARUM? Oder liegt es daran, dass der Inhalt wg. Extremismus nicht als Quelle geeignet ist? Aber warum dann ein Zeitungsartikel, in dem der Wortlaut nachzulesen ist? Nachdem ich im Logbuch der Seite gesehen habe, dass Benutzer: Zollernalb eben wegen Missbrauchs der Belegpflicht (war ich damit gemeint?) die Bearbeitung der Seite eingeschränkt hat, würde mich auch dessen Meinung dazu interessieren. Danke im Voraus.--L.T.Mido (Diskussion) 14:20, 7. Jan. 2026 (CET)
- 1. war das nicht „eben“, sondern vor 3 Tagen, 2. ging es um „Missachtung der Belegpflicht“, nicht „Missbrauch“, und 3. hatte es nichts mit dem aktuellen Fall zu tun. --Zollernalb (Diskussion) 14:42, 7. Jan. 2026 (CET)
- 1. war "eben" sachlich, nicht zeitlich gemeint, 2. sorry, 3. Danke! --L.T.Mido (Diskussion) 14:48, 7. Jan. 2026 (CET)
- Du hast doch die Antwort selbst gegeben: "Der Inhalt und insbesondere die verlinkten Seiten sind wegen Extremismus nicht als Quelle geeignet!" und sollten aus diesem Grund auch nicht in der Wikipedia beworben werden. So etwas gehört eher auf eine blacklist. --~2025-39785-19 (Diskussion) 02:25, 8. Jan. 2026 (CET)
- Wo steht das? Ist das eine Wikipedia-Regel oder "nur" eine Meinung? "Beworben" wird da nichts, wenn man einen Link zu dem Belegt einfügt. Hat die Berliner Zeitung unter der Überschrift "...: Das Bekennerschreiben im Wortlaut" denn auch Extremismus beworben? Bewirbt man den Extremismus nicht, wenn man die Berliner Zeitung zitiert, die das Bekennerschreiben zitiert? Wenn das Bekennerschreiben so leicht zu finden ist wie hier, ist es dann unverantwortlich, es direkt zu verlinken?
- Nochmal grundsätzlich: Wenn irgendwo auf einer nicht reputablen Quelle ein Dokument auftaucht, über das gesellschaftlich diskutiert wird, entspricht das Verlinken dieses originären Belegs den Belegrichtlinien oder nicht?
- Ein Beispiel: Katherina Reiches Monitoringbericht zur Energiewende bzw. ihr 10 Punkte Plan (die originären Belege habe ich verlinkt, ist ja auch eine reputable Quelle) wurde u.A. von Greenpeace kritisiert. Darüber berichtet u.A. die taz (in dem Artikel als Quelle angegeben). Statt den originären Beleg (nämlich die Veröffentlichungen von Greenpeace) anzugeben, muss man die taz zitieren, weil Greenpeace als NGO nicht reputabel ist? Ich finde, wenn die Greenpeace - Veröffentlichung gesellschaftliches Echo erfährt, dann kann sie als Beleg besser dienen, als ein Bericht über die Veröffentlichung in irgendeiner reputablen Quelle. Was die reputablen Quellen davon halten, das gehört auch in den Artikel, aber die originäre Quelle gehört IMHO spätestens dann verlinkt, wenn eine Sekundärquelle dazu angegeben wird.
- Bei der Correktiv-Recherche über das Podsdamer Treffen ist das so gelöst, dass die Correctiv - Veröffentlichungen unter Weblinks erscheinen. Hat aber den Nachteil, dass sie eben keine Einzelnachweise und/oder Quellen sind, und Lesende nicht direkt da hinkommen, wo das herkommt, was sie gerade lesen. --L.T.Mido (Diskussion) 06:55, 8. Jan. 2026 (CET)
- Vorab: Ich habe mich zum Thema schon geäußert, dies ist also keine unabhängige Stellungnahme mehr. Bitte beachten. Zur Sache: indymedia ist als Beleg unterste Schublade. Es entspricht in etwa Posts in sozialen Medien o.ä., gehört also mit spitzen Fingern angefasst. Für Tatsachenaussagen jeglicher Art per se draußen. Aber: Sowohl die Existenz als auch die mögliche Bedeutung dieses "Bekennerschreibens" ist durch reputable Medien bestens bezeugt. Es gibt einen recht umfangreichen Diskurs dazu. Damit steht seine Relevanz für den Artikel außer Frage. Eine Wiedergabe ebendieses Bekennerschreibens im Wortlaut ist damit völlig in Ordnung. Dass eine extremistische Organisation (wenn es sie überhaupt gibt, wenn sie den Anschlag verübt hat, wenn sie das Bekennerschreiben geschrieben hat, usw. usw., tut hier nichts zur Sache) sich ggf. extremistisch äußert, ist erstmal nicht überraschend. Wiedergabe auch extremistischer Texte in der Wikipedia ist aber von den Regeln gedeckt, wenn es zu dokumentarischen Zwecken erfolgt. Das ist auch keine reine Hausregel, sondern weithin üblich und anerkannt, es gibt Gerichtsurteile dazu. Bei länger zurückliegenden Zeiten gibt es dazu sogar Quelleneditionen. Einen Text auszuschließen, weil der Inhalt extremistisch sei, ist daher als Geschmacksedit zu werten. Er entspricht einer Strategie der Bekämpfung solcher Inhalte durch Totschweigen. Ob das funktioniert, interessiert dabei nicht besonders, weil wir keiner Strategie dieser Art (oder irgendeiner Strategie ...) folgen sollen, sondern dem neutralen Standpunkt verpflichtet. Die Wiedergabe eines Originaltexts als Beleg entspricht dem, was Historiker eine Quelle nennen (nicht "Primärquelle", den Ausdruck gibt´s im Fach nicht). Der Beleg von Artikeln mit Quellen selbst (also nicht entsprechender Literatur) ist nicht uneingeschränkt zu empfehlen, aber von den Regeln nicht per se ausgeschlossen, wenn sie "veröffentlicht" sind. Er ist auch sonst im Artikelbestand üblich, Quellen wie etwa Archivalien werden tagtäglich in entsprechenden Artikel als Beleg verwendet, ohne dass es jemanden stören würde. indymedia wäre draußen, wenn es auf einer Schwarzen Liste stünde. Das scheint nicht der Fall zu sein.--Meloe (Diskussion) 08:17, 8. Jan. 2026 (CET)
Was, wenn "reputable Quellen" unsauber berichten?
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig!
Immer wieder kommt es vor, dass "reputable Quellen" Formulierungen verwenden, die +/- knapp an dem vorbeigehen, was tatsächlich zu formlieren wäre. Beispiel ist die Berichterstattung über die Festnahme von Nicolas Maduro. Ich bin sehr froh, dass im Wikipedia-Artikel das Wort "Verhaftung" oder "verhaftet" nicht verwendet wird, denn "Verhaftung" trifft den Kern der Sache nicht wirklich, denn die USA hatten kein Recht dazu, Maduro in seinem eigenen Land festzunehmen. Trotzdem verwenden einige Quellen den Begriff "Verhaftung" oder brerichten, Maduro sei "verhaftet" worden (z.B. der Tagesspiegel, die Augsburger Allgemeine, die Südwestpresse, Stuttgarter Zeitung,.....; es gibt also hinreichend Belege, um von einer "Verhaftung" zu schreiben.
An anderer Stelle habe ich ähnliches in einer Artikeldiskussion angemerkt, die Diskussion wurde wie ich finde von einigen Wikipedianerinnen und Wikipedianern ziemlich brüsk und unsachlich unterbunden (war ja dort auch fehl am Platz). Trotzdem würde ich gerne wissen, wie damit umzugehen ist, wenn Medien sich "etwas schlampig" ausdrücken, und ob es Konsens ist, dass an der Stelle aufgehört wird, Dinge zu hinterfragen, wo mehrere Quellen gleichlautend wenn auch unzutreffend formulieren. (nicht signierter Beitrag von L.T.Mido (Diskussion | Beiträge) 12:20, 11. Jan. 2026 (CET))
- Du bist hier insofern nicht richtig, als diese Seite dazu dient, die Tauglichkeit oder Untauglichkeit ganz bestimmter Quellen als Wikipedia-Belege zu diskutieren. Deine Anfrage gehört eher auf Wikipedia Diskussion:Belege. Ich habe sie daher dorthin kopiert, damit sie da diskutiert werden kann. --Jossi (Diskussion) 18:51, 11. Jan. 2026 (CET)
- Danke! --L.T.Mido (Diskussion) 06:40, 12. Jan. 2026 (CET)
- Allgemein ist zu sagen, dass die Tagespresse insgesamt keine reputable Quelle für die korrekte Verwendung juristischer Fachtermini ist. Verrhaftung ist der Ausdruck für die (regelkonforme) Vollstreckung einer Haftanordnung, etwa eines Haftbefehls, durch die dafür vorgesehenen Vollstreckungsorgane. Der richtige Ausdruck für den tatsächlichen Vorgang ist Festnahme. --Hajo-Muc (Diskussion) 18:53, 11. Jan. 2026 (CET)
Für Artikel brauchbar?
Hallo, sind diese Seiten für Artikel brauchbar https://english.jsjyt.edu.cn/2015-12/23/c_48473.htm https://govt.chinadaily.com.cn/a/201803/22/WS5b787787498e855160e8ed71.html Gruß --Sarcelles (Diskussion) 19:58, 19. Feb. 2026 (CET)
- Kommt wie immer darauf an, für was. Das erste ist eine Informationsseite des Jiangsu Provincial Department of Education, also sowas ähnliches wie es in Deutschland ein Schulträger wäre. Das ist ein erweiterter Eigenbeleg mit den dafür typischen Einschränkungen: Brauchbar etwa für Fragen der Institution oder der Verwaltung. Für kontroverse Sachaussagen tunlichst zu meiden. Da es in China aber ohnehin keine freie öffentliche Berichterstattung gibt, braucht man auf wirklich unabhängige Berichterstattung wohl nicht zu hoffen. Trotzdem immer daran erinnern, dass die Quelle ggf. parteiisch ist. Das zweite ist ein Informationsangebot von China Daily. Das ist zwar eine Zeitung, wird aber vom Staat herausgegeben und inhaltlich bestimmt (früher wurde sowas "halbamtlich" genannt). Damit wohl verlässlich, mit Ausnahme von Informationen, die für die Politik des chinesischen Staates oder die KPC irgendwie kontrovers sein könnten. Duie Frage, ob staatlichen chinesischen Stellen als Beleg ganz generell inhaltlich zu trauen ist oder nicht, ist nicht auf dieser Seite entscheidbar.--Meloe (Diskussion) 09:09, 20. Feb. 2026 (CET)
