Wilhelm Kitz

deutscher Jurist und Ministerialbeamter From Wikipedia, the free encyclopedia

Wilhelm Arnold Otto Kitz (* 12. Juli 1890 in Hanau; † 13. August 1956 in Bad Godesberg) war ein deutscher Jurist und Ministerialbeamter. Als Leiter der Sozialabteilung im Bundesinnenministerium gestaltete er den Aufbau des Fürsorgesystems in der frühen Bundesrepublik Deutschland mit.

Herkunft und Ausbildung

Wilhelm Kitz war der Sohn eines Landgerichtspräsidenten und wuchs in einem katholischen Elternhaus auf. Nach dem Abitur in Krefeld studierte er Geschichte, Rechts- und Staatswissenschaften in Freiburg, Berlin und Bonn. Er bestand 1912 das erste juristische Staatsexamen und wurde Referendar. Von 1914 bis 1918 war er als Reserveoffizier der Artillerie im Kriegsdienst. Mit einer Arbeit zur Frage „Ist eine Trennung des Reichskanzlerpostens vom Posten des Preußischen Ministerpräsidenten möglich?“ wurde er im August 1918 an der Universität Greifswald zum Dr. iur. promoviert.[1]

Karriere in Weimarer Republik und NS-Zeit

Nach dem Krieg bestand Kitz das Große Staatsexamen und wurde 1920 Regierungsassessor beim Polizeipräsidenten in Bochum, 1921 wechselte er zum Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Berlin. Zum Ende desselben Jahres kam er in die Verwaltung des Provinzialverbandes der Rheinprovinz, der höheren kommunalen Selbstverwaltungsbehörde mit Sitz in Düsseldorf (zu unterscheiden vom staatlichen Oberpräsidium der Rheinprovinz in Koblenz). Dort wurde er 1922 Landesverwaltungsrat und 1923 Landesrat. Kitz war Mitglied der Zentrumspartei. Von 1923 bis 1929[2] war er im Bund zur Erneuerung des Reichs tätig. Er legte 1927 einen Plan vor, nach dem der Freistaat Preußen – der als mit Abstand größter Gliedstaat der Weimarer Republik mehr als 60 Prozent der Fläche und der Bevölkerung umfasste – in ein Reichsland umgewandelt werden sollte.[3]

Ab 1931 war Kitz Erster Landesrat und stellvertretender Landeshauptmann des Provinzialverbandes der Rheinprovinz, zunächst unter Landeshauptmann Johannes Horion (Zentrumspartei). Er behielt sein Amt auch nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933, der Gleichschaltung und Entmachtung der kommunalen Selbstverwaltung, unter dem NS-Landeshauptmann Heinrich Haake. Kitz beantragte 1942 die Aufnahme in die NSDAP, wurde aber aufgrund seines fortgeschrittenen Alters abgelehnt.[4] Über seine Entnazifizierung ist nichts bekannt.

Karriere nach 1945

Nach der Gefangennahme des Landeshauptmanns Heinrich Haake und dem Ende des Zweiten Weltkriegs war Kitz der höchste Repräsentant des Provinzialverbands. Mit Johannes Fuchs, den die amerikanische Besatzungsmacht als Oberpräsidenten der Rheinprovinz eingesetzt hatte, verständigte er sich Ende Mai 1945 auf Drängen der Amerikaner darauf, den Provinzialverband in die Provinzialregierung zu integrieren.[5] Nach der Aufteilung der Rheinprovinz durch die Alliierten im Juni 1945 war Kitz als Abteilungsleiter für Finanzen beim Oberpräsidenten der Nord-Rheinprovinz in der britischen Besatzungszone tätig.[1]

Von der Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 1946 bis 1948 war er Leiter der Haushaltsabteilung im Finanzministerium und ständiger Vertreter des Landesfinanzministers (zunächst Franz Blücher, FDP, dann Heinrich Weitz, CDU). Von 1948 bis 1950 war er Generalsekretär der vom Länderrat des Vereinigten Wirtschaftsgebiets (Bizone) eingesetzten Gutachterkommission für den Lastenausgleich in Bad Homburg. Daneben gehörte er 1949/50 dem von Wilhelm Polligkeit geleiteten Arbeitsstab „Kriegsfolgenhilfe“ an. Nach dem Zusammenschluss der Länder der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone war Kitz außerdem Vorsitzender des Trizonalen Ausschusses für die Gemeindefinanzen.[1]

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde Kitz im Februar 1950 Leiter der Sozialabteilung im Bundesinnenministerium (Abteilung V: Öffentliche Fürsorge, Jugendwohlfahrt und Leibesübungen, ab 1954: Sozialwesen, Soziale Angelegenheiten und Wohlfahrt[6]) im Rang eines Ministerialdirektors. Diesen Posten behielt er bis zu seiner Pensionierung 1955. Er war Verwaltungsratsmitglied der 1952 neu errichteten Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (später Bundesanstalt für Arbeit) und gehörte dem Ausschuss Soziale Fürsorge des Europarats an, der das 1953 geschlossene Europäische Fürsorgeabkommen ausarbeitete.[1]

Außerdem war er bereits seit 1947 Lehrbeauftragter für die Praxis des Verwaltungsrechts und der Verwaltungspolitik an der juristischen Fakultät der Universität Bonn. Daneben engagierte er sich von 1949 bis 1956 im Hauptausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV). Nach seiner Pensionierung wurde Kitz 1955 Generalbeauftragter für Fragen der Sozialreform beim Deutschen Städtetag.[1]

Am 7. September 1955 erhielt er das Große Verdienstkreuz mit Stern.

Schriften (Auswahl)

  • Volksüberzeugung, Willensfreiheit und Strafrechtsform. Für juristische und nichtjuristische Leser, Vahlen, Berlin 1914.
  • Ist eine Trennung des Reichskanzlerpostens vom Posten des Preußischen Ministerpräsidenten möglich, und ist die Trennung der Ämter ein gangbarer Weg zur Entlastung des Kanzlers? Rechts- u. staatswiss. Diss., Greifswald 1918.
  • Reichsland Preußen. Ein Beitrag zur Verfassungs- und Verwaltungsreform, Schwann, Düsseldorf 1927.
  • (gemeinsam mit Heinrich Groß): Die Organisation der niederländischen Verwaltung, Düsseldorf 1941.
  • (gemeinsam mit Ernst Raue): Gesetz zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz – SHG –). Textausgabe mit Vorwort, zusammenfassender Darstellung des SHG und der Sicherheitsgesetze, Kurzkommentar zu den einzelnen Paragraphen des SHG unter Berücksichtigung der Durchführungsverordnungen nebst Beispielen, Kohlhammer, Stuttgart/Köln 1949.

Literatur

  • Franz Steinbach: Nachruf auf Wilhelm Kitz. In: Rheinische Vierteljahrsblätter. Bd. 22 (1957), vor S. 1 (Digitalisat).
  • Michael Heisig: Kitz, Wilhelm, in: Hugo Maier (Hrsg.): Who is who der Sozialen Arbeit. Freiburg : Lambertus, 1998, ISBN 3-7841-1036-3, S. 302f.

Einzelnachweise

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