Wirtschaftsstrafgesetz 1954
deutsche Rechtsquelle
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Das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 (WiStrG 1954) umfasst nicht das gesamte Wirtschaftsstrafrecht, vielmehr sichert es die Anwendung von Sicherungsvorschriften strafrechtlich ab. Zusätzlich enthalten §§ 2–6 WiStrG 1954 Ordnungswidrigkeiten, die teilweise an § 1 WiStrG 1954 anknüpfen, teilweise aber thematisch auch gänzlich abweichen (Schutz von Wohnraummietern in §§ 5, 6 WiStrG 1954). Das WiStrG 1954 trat an die Stelle des, aufgrund der wirtschaftlichen Konsolidierung nicht mehr benötigten, Wirtschaftsstrafgesetzes vom 26.