Émile Perrier
23.6.1848 Ch
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Emile Perrier (* 23. Juni 1848 in Châtel-Saint-Denis; † 9. November 1924 in Freiburg) war ein Schweizer Jurist, Hochschullehrer und Richter. Er wirkte als Generalprokurator des Kantons Freiburg und als Professor an der Universität Freiburg, bevor er von 1899 bis zu seinem Tod als Richter am Schweizerischen Bundesgericht amtierte.
Herkunft und Ausbildung
Emile Perrier wurde als Sohn des Jean-Louis Perrier und der Marie-Marguerite-Hélène, geborene Genoud, in Châtel-Saint-Denis geboren, wo er auch heimatberechtigt war.[1] Er entstammte einer Familie der lokalen Oberschicht; sein Vater war als Grossgrundbesitzer und Käseexporteur tätig und bekleidete das Amt des Oberamtmanns des Bezirks Veveyse.[1] Perrier war katholischer Konfession. Im Jahr 1877 heiratete er Marie-Louise Gottofrey, die Tochter des Jean Baptiste François Gottofrey.[1]
Seine juristische Ausbildung absolvierte er zwischen 1870 und 1872 zunächst an der Rechtsschule in Freiburg und setzte sie anschliessend an der Universität Innsbruck fort.[1] Er schloss das Studium mit dem Lizenziat ab und erwarb das Anwaltspatent.[1]
Karriere in Justiz und Lehre
Nach Abschluss seiner Ausbildung trat Perrier in den Dienst der Freiburger Justiz. Von 1874 bis 1876 arbeitete er als Substitut des Staatsanwalts, bevor er 1875 eine eigene Anwaltskanzlei eröffnete.[1] Im Jahr 1879 übernahm er als Staatsanwalt (Generalprokurator) die Leitung der Strafverfolgung im Kanton Freiburg; dieses Amt übte er zwanzig Jahre lang bis 1899 aus.[1][2]
Parallel zu seiner Tätigkeit in der Justiz verfolgte Perrier eine akademische Laufbahn, die eng mit der Entwicklung der Hochschullandschaft in Freiburg verknüpft war. Ab 1879 lehrte er als Professor an der dortigen Rechtsschule.[1] Mit der Gründung der Universität Freiburg im Jahr 1889 wurde er zum ordentlichen Professor für Öffentliches Recht und Zivilprozessrecht berufen.[1] Von 1893 bis 1900 hatte er den Lehrstuhl für Bundesrecht inne und stand der Fakultät in den Jahren 1895 und 1896 als Dekan vor.[1]
Richter am Bundesgericht
Im Jahr 1899 wählte die Bundesversammlung Emile Perrier zum Richter am Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne.[1] Er gehörte der gemässigten Konservativen Volkspartei an.[1] Am Gericht war er der staatsrechtlichen Abteilung zugeteilt.[2] Den Höhepunkt seiner richterlichen Karriere bildete die Wahl zum Bundesgerichtspräsidenten für die Amtsperiode 1909 bis 1910.[2] Perrier verstarb 1924 im Amt.
Würdigung und weiteres Engagement
Neben seinen juristischen Tätigkeiten engagierte sich Perrier auch für die Infrastrukturentwicklung seiner Heimatstadt und trat als Förderer des Strassenbahnverkehrs in Freiburg hervor.[2]
In der Rechtsgeschichte wird Perrier als Teil einer bedeutenden Tradition wahrgenommen. Der Jurist Max Gutzwiller zählte ihn in seinem Werk Siebzig Jahre Jurisprudenz zusammen mit Wilhelm Schönenberger zur „glänzenden Folge der von der Ecole de droit de Fribourg seit 1875 gelieferten Bundesrichter“.[2]
Literatur
- Nouvelles Étrennes Fribourgeoises (NEF). Band 59, 1926, S. 217–222.
- Geschichte der Universität Freiburg, Schweiz, 1889–1989. Band 2, 1991, S. 564; Band 3, 1992, S. 979.
- Eduard Schneider: 150 und 125 Jahre Bundesgericht. Stämpfli Verlag, Bern 1998.